Medizinische Fachangestellte (MFA) leisten – gerade in der Pandemie – wertvolle Arbeit, was auch finanziell anerkannt werden sollte. Der Bayerische Hausärzteverband fordert seit langem eine staatliche Anerkennung für die Leistungen der MFA und unterstützt ausdrücklich die Forderungen des Verbandes der medizinischer Fachberufe nach öffentlicher Wertschätzung. Die vom Bundesgesundheitsministerium eingeleitete Prüfung für einen solchen Bonus behält der Bayerische Hausärzteverband im Blick und fordert die Bundesregierung dazu auf, diese Prüfung kurzfristig abzuschließen.

Der Bayerische Hausärzteverband unterstützt in diesem Zusammenhang ausdrücklich die Forderungen des Verbandes der medizinischen Fachberufe (VMF) nach öffentlicher Wertschätzung der Leistungen der MFA – siehe auch:

Obwohl über 80 Prozent der Corona-Patientinnen und -Patienten nachweislich ambulant versorgt werden und die Praxen somit als ambulanter Schutzwall die Krankenhäuser entlasten, wird der ambulante Sektor in der öffentlichen Wahrnehmung oft vergessen. Steuerfreie Bonuszahlen durch die Arbeitgeber sind bislang auf 1.500 Euro begrenzt, meist schon ausgeschöpft und bis zum 31. März 2022 begrenzt.

Bundesgesundheitsministerium prüft möglichen Bonus

Presseberichten zufolge hat ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums am 17. Januar 2022 geäußert, die Details eines möglichen Bonus für in der Pandemie besonders engagierte Praxen seien noch offen, gleichsam aber unterstrichen, dass die Prüfung noch völlig offen geführt werde und eine Regelung zeitnah getroffen werden soll. Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte am 14. November 2021 angekündigt, dass ein Bonus für MFA diskutiert werden müsse.

Der Bayerische Hausärzteverband fordert die Bundesregierung auf, die jetzt offensichtlich doch eingeleitete Prüfung eines MFA-Corona-Bonus kurzfristig abzuschließen und dabei auch eine Corona-Pauschale analog zur Homeoffice-Pauschale als steuermindernde Werbungskostenpauschale in Betracht zu ziehen. Ferner muss die Frist für Arbeitgeber, Bonuszahlungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Höhe von maximal 1.500 Euro steuerfrei leisten zu können, bis 31. März 2023 verlängert werden.

Auch über eine Anhebung des Betrags auf maximal 3.000 Euro ist nachzudenken.

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