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Wer eine Kollegin oder einen Kollegen in seiner Hausarztpraxis anstellen möchte, muss sich vorab im Klaren sein, ob und wie sich dieser Schritt wirtschaftlich rechnet. Hilfestellung leistet dabei das "Berechnungstool Angestellte Ärzte", das der Bayerische Hausärzteverband seinen Mitgliedern zur Verfügung stellt. Damit lassen sich Kosten und Umsatz angestellter Ärztinnen und Ärzte kalkulieren mit dem Ziel,

  • Praxisinhabern Orientierung zu bieten bei der Entscheidung über die Höhe der Vergütung angestellter Ärztinnen und Ärzte, 
  • Transparenz im Controlling zu schaffen und
  • Zielvereinbarungenzu treffen

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Aufgrund von veränderten medizinischen Standards und neuen Zusatzbezeichnungen wurde die Weiterbildungsordnung 2004 (WBO 2004) von der Weiterbildungsordnung 2021 (WBO 2021) abgelöst.


Mit der Novellierung hat die Bayerische Landesärztekammer die WBO 2021 nach der vorgegebenen Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer umgesetzt und sich wegen der gewünschten Einheitlichkeit der Weiterbildung der Ärzte in den einzelnen Bundesländern an deren Vorgaben gehalten. Auch wurde gleichzeitig das elektronische Logbuch (eLogbuch) eingeführt. Es soll als zentrale und bundesweit einheitliche Anwendung den Kompetenzerwerb der Weiterzubildenden kontinuierlich und auch für alle Ärztekammern nachvollziehbar abbilden.

Im Folgenden sind wichtige Informationen von der BLÄK für Sie zusammengefasst:

 

Videotutorials zur WBO 2021

Die BLÄK hat für alle betroffenen und interessierten Ärztinnen und Ärzte Videotutorials zur neuen Weiterbildungsordnung 2021 und zum dazugehörigen eLogbuch erstellt. Die Videos sind sowohl auf der Webseite der BLÄK (www.blaek.de) als auch über den YouTube-Kanal der BLÄK abrufbar (Link: https://www.youtube.com/@BayerischeLandesarztekammer).

In den insgesamt sechs Videos zeigt die BLÄK, was Ärztinnen und Ärzte beispielsweise bei Beginn der ärztlichen Weiterbildung beachten müssen, wie sie eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, oder wie sie ein eLogbuch einrichten und nutzen können. Die Videos dauern durchschnittlich sechs Minuten und zeigen hilfreiche Schritt-für-Schrit-Anweisungen.

Was ist der Unterschied zwischen WBO 2004 und WBO 2021?

Mit der neuen WBO 2021 fand ein Paradigmenwechsel statt. Mit ihrem Inkrafttreten hat die ärztliche Weiterbildung eine andere Ausrichtung erfahren: Zeiten und Zahlen treten in den Hintergrund, der Erwerb von Kompetenzen ist nunmehr entscheidend. Die WBO 2021 stellt also eine völlig neue Rechtsgrundlage dar.

So forderte die WBO 2004 den Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten. In der WBO 2021 ist der Erwerb von kognitiver Kompetenz und Methodenkompetenz (Kenntnisse), das heißt den theoretischen Inhalten, sowie Handlungskompetenzen (Erfahrungen und Fertigkeiten), das heißt den praktischen Inhalten, gefordert. Entsprechend werden die zu vermittelnden Weiterbildungsinhalte in der WBO 2021 zugeordnet und abgebildet.

Damit können die bisherigen erteilten Weiterbildungsbefugnisse nach der WBO 2004 nicht einfach auf die Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 übertragen werden. Diese Anträge sind daher neu zu beantragen und neu zu prüfen.

Wie funktioniert die Antragsstellung für WBO 2021 über „Meine BLÄK-Portal“?

Die WBO 2021 schafft eine neue rechtliche Grundlage für Weiterbildungsbefugnisse, so dass ab Inkrafttreten am 01.08.2022 neue Anträge für Weiterbildungsbefugnisse nach WBO 2021 gestellt und überprüft werden müssen.

Diese Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Online-Antragstellung über das „Meine BLÄK-Portal". Nach der Registrierung im Portal werden den Antragstellern über das Portal die Antragsunterlagen online zur Verfügung gestellt, die dort ausgefüllt und mit entsprechenden Anlagen der Bayerischen Landesärztekammer zur Antragsbearbeitung übermittelt werden müssen.

Bei dem Online-Antragsverfahren gibt der beantragende Arzt keine Unterschrift ab. Durch das Einloggen über das „Meine BLÄK-Portal" mit seinen Zugangsdaten ist dennoch gewährleistet, dass der Antrag von dem Arzt kommt und diesem mit den gemachten Angaben zuzuordnen ist und er für die Richtigkeit einsteht. Aus diesen Gründen ist auch eine Delegierung an Dritte nicht zulässig.

Wie funktioniert die Novelle Starteffekt als Übergang zur WBO 2021?

Um die Zeit der Beantragung und Prüfung von Weiterbildungsbefugnissen nach der WBO 2021 zu überbrücken, erteilt der Vorstand der BLÄK so genannte Novelle-Starteffekte, die inhaltlich nicht geprüft sind. Wer bereits eine Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2004 hatte, kann einen Novelle-Starteffekt unkompliziert (per Brief oder Fax) beantragen.

Novelle-Starteffekte lassen sich mit einem kurzen formlosen Anschreiben beantragen und werden in der darauffolgenden Vorstandssitzung entschieden. Nähere Informationen zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage der BLÄK.

Der Novelle-Starteffekt wird in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (WBO 2021) für maximal 12 Monate erteilt, unabhängig davon, ob früher eine höhere Befugnis erteilt worden ist.
Mit dem Novelle-Starteffekt kann ein Weiterbildungsassistent daher für maximal 12 Monate weiter­ gebildet werden. Der Novelle-Starteffekt selbst ist - als Übergangsregelung - für einen Zeitraum von 18 Monaten gültig und endet mit dem Datum der Befristung auf dem jeweiligen Bescheid.

Was mache ich, wenn der Novelle Starteffekt ausläuft, der Antrag für die WBO 2021 aber noch nicht erteilt wurde?

Die Anträge auf Weiterbildungsbefugnis in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin (WBO 2021) werden seit Dezember 2022 vom Vorstand der BLÄK erteilt.

Für Weiterbildungsassistenten im KV-Bereich, die die 12-monatige Novelle-Starteffekt-Befugnis bereits ausgeschöpft haben und für die die KVB aufgrund fehlender Weiterbildungsbefugnis keine weitere Assistentengenehmigung ausstellt, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachabteilung. Hier wird Ihr Einzelfall individuell geprüft und nach einer Lösung gesucht. Bitte wenden Sie sich hierfür an die Telefonnummer 089/4147-138 oder an die E-Mail-Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Welche Leistungen muss ich als Ärztin/Arzt erbringen, um die volle Weiterbildungsbefugnis für 24 Monate zu bekommen?

Das Fachberatergremium in der ambulanten hausärztlichen Versorgung zum Facharzt für Allgemeinmedizin hat nach den Vorgaben der WBO 2021 Kriterien aufgestellt, nach denen geprüft und beurteilt wird, welche Anforderungen erfüllt werden müssen, damit eine umfassende Weiterbildung gewährt ist und damit eine 24-monatige (= volle) Weiterbildungsbefugnis erteilt werden kann.

Werden diese Kriterien nicht vollumfänglich erfüllt, kann keine 24-monatige (= volle), sondern nur eine zeitlich geringere Weiterbildungsbefugnis von 18 oder 12.Monaten oder/bzw. auch keine Weiterbildungsbefugnis erteilt werden.

Wenn ich nach der alten WBO 2004 24 Monate hatte, muss ich für die WBO 2021 alles neu beantragen?

Die bisherigen erteilten Weiterbildungsbefugnisse nach der WBO 2004 können nicht einfach auf die Weiterbildungsbefugnis nach WBO 2021 übertragen werden. Diese Anträge sind daher neu zu beantragen und neu zu prüfen.

Für wen meiner Weiterbildungsassistenten ist die WBO 2021 relevant?

Weiterbildungsassistenten, die bei Inkrafttreten der WBO 2021 am 01.08.2022 in Bayern gemeldet sind und neu mit der Weiterbildung beginnen, müssen nach der WBO 2021 die Weiterbildung absolvieren. Dies gilt auch für Weiterbildungsassistenten aus anderen Bundesländern, auch wenn sie sich dort bereits in der Weiterbildung nach WBO 2004 befanden.

Damit deren Weiterbildung nach der WBO 2021 trotzdem gewährleistet ist, hat die BLÄK den Novelle-Starteffekt verabschiedet. Zudem kann auch erst durch die Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis als Novelle-Starteffekt das eLogbuch durch die Bundesärztekammer freigeschaltet werden und im niedergelassenen ambulanten Bereich die notwendige Assistentengenehmigung der KVB erteilt werden.

Warum wird nach der einzelnen Raumgröße der Praxisräume gefragt?

In der Antragsstellung wird nicht mehr nach der Raumgröße der Praxisräume gefragt. Gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 WBO 2021 muss jedoch eine Weiterbildungsstätte mit Personal und Ausstattung der Einrichtung den Erfordernissen der medizinischen Entwicklung Rechnung tragen. Daher muss aus den Antragsunterlagen ersichtlich sein, dass ein eigenes Arbeitszimmer für den Weiterbildungsassistenten zur Verfügung steht, auch im Hinblick auf die Patientenkontakte, die einen vertraulichen Raum benötigen.

Was müssen Hausärztinnen und Hausärzte beachten, die an der HZV teilnehmen?

Diese Unterlagen werden - sofern die nachgewiesenen Zahlen bei der KVB nicht ausreichend sind - auf Anforderung der BLÄK zusätzlich herangezogen.

Was ist das eLogbuch?

Das elektronische Logbuch (eLogbuch) ist eine Web-Anwendung der Bundesärztekammer, die ab Inkrafttreten der WBO 2021 auch den bayerischen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung steht und zur kontinuierlichen Dokumentation der Weiterbildung verwendet werden soll.


Die Dokumentation der Weiterbildung im eLogbuch liegt im Verantwortungsbereich der Ärzte in Weiterbildung und soll von Beginn der Weiterbildung an erfolgen. Die Aufgabe der Weiterbildungsbefugten ist es, den Erwerb von kognitiven und Methodenkompetenzen bzw. Handlungskompetenzen sowie die erreichte Anzahl nachzuweisender Richtzahlen und die zu dokumentierenden Weiterbildungsgespräche über das eLogbuch zu bestätigen und somit den Stand der Weiterbildung im Blick zu haben. Hierdurch wird auch die Planbarkeit der Weiterbildung verbessert. Die Registrierung und Anmeldung beim eLogbuch erfolgt ausschließlich über das „Meine BLÄK-Portal“.

Weitere Informationen auf der Webseite der BLÄK: Das eLogbuch

Wann und warum muss ich einen Wochenplan einreichen?

Ein Wochenplan wird gefordert, wenn mehrere Ärzte in Teilzeit in einer Praxis als Weiterbilder tätig sind bzw. an mehreren Praxen gemeinsam, denn nur damit kann die in § 5 Abs. 3 WBO 2021 geforderte ganztägige Weiterbildung der Weiterbildungsassistenten gewährleistet werden.

Kontakt zur BLÄK

Fachabteilung Weiterbildung - Befugnisse
Telefon: 089 4147-138
Fax: 089 4147-729
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen von der BLÄK: Die neue Weiterbildungsordnung WBO 2021

 

TIPP

Wer weiterbildet, sollte nicht nur über das dazu nötige Wissen verfügen, sondern auch in der Lage sein, dieses gut zu vermitteln.

Das im Herbst 2017 gegründete Kompetenzzentrum Weiterbildung Bayern, in dem sich auch der Bayerische Hausärzteverband engagiert, bietet zweitägige Train-Trainer-Seminare an, die genau diese Fähigkeiten sowie weitere nützliche Informationen zur Anstellung eines Weiterbildungsassistenten – zum Beispiel rechtliche Hintergründe – vermitteln.

Besuchen Sie eines dieser Seminare, bevor Sie mit Ihrer neuen Weiterbildungsbefugnis daran gehen, Ärzte in Weiterbildung anzustellen! Der Besuch lohnt sich übrigens auch für Weiterbildungsbefugte, die schon länger „im Geschäft“ sind. Informationen zu den Terminen und Anmeldeformulare finden Sie unter http://www.kompetenzzentrum-weiterbildung.de/

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