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Bis wann muss ich organisationsbedingte Änderungen dem BHÄV / der HÄVG RZ GmbH mitteilen?

Für die fristgerechte und korrekte Bearbeitung der Änderungen in Ihrer Praxis übermitteln Sie uns bitte die zu ändernden Daten bis spätestens zum 25. Tag des ersten Monats im Quartal vor der Änderung (z.B.: Änderung zum 01.04.2023 – Meldungseingang spätestens 25.01.2023) per Fax an den Bayerischen Hausärzteverband e.V. unter  089 – 127 39 27 99 oder an die HÄVG RZ GmbH in Köln unter  01805 – 002425419.

Hier stellen wir Ihnen Formulare zu den Änderungsthemen Praxiserweiterung, Praxissitzverlegung, Austritt aus der Praxis bzw. Rückgabe der Kassenzulassung und Tod des Arztes zur Verfügung. Sollte Ihr Anliegen nicht mittels der Formulare darstellbar sein, können Sie uns dieses auch in einem formlosen Schreiben per Fax (089 127 39 72 99) oder per E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) mitteilen.

Bitte beachten Sie unbedingt: Die Einhaltung der oben genannten Fristsetzung ist sehr wichtig für die weitere Bearbeitung Ihrer Änderungsmitteilung. Nur durch eine frühzeitige Mitteilung der Änderungen können diese berücksichtig und ein aktueller Datenbestand vorgehalten werden.
Mit der Einhaltung der Frist ersparen Sie sich selbst und Ihren Kolleginnen und Kollegen zusätzliche Umwege oder Unklarheiten.

Stand: 18.08.2023

Besteht eine Teilnahmepflicht an der HZV für alle Mitglieder einer BAG oder eines MVZ?

Eine Hausärztin/ein Hausarzt, die/der Mitglied einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) / eines Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) ist, hat bei Antrag auf Teilnahme an einem HZV-Vertrag sicherzustellen, dass alle hausärztlichen Mitglieder der BAG/MVZ ebenfalls an denselben HZV-Verträgen teilnehmen, bzw. ihre Teilnahme erklärt haben, soweit sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen. Auch angestellte Ärztinnen und Ärzte können an den HZV-Verträgen teilnehmen. Beim Anstellungsverhältnis darf es sich allerdings nicht um das eines Sicherstellungsassistenten handeln.

Durch diese Regelung kann die qualitativ hochwertige Versorgung der HZV-Patientinnen und -Patienten in der Praxis gewährleistet werden. Darüber hinaus können Doppel- und Fehlabrechnungen vermieden werden, wodurch den Krankenkassen finanzielle „Schäden“ entstehen können, die Ihnen gegenüber geltend gemacht werden können.

(Zur Erinnerung: Leistungen, die Bestandteil der HZV-Ziffernkränze sind, dürfen nicht über die KVB abgerechnet werden. Fehlabrechnungen sind Leistungen, die ausschließlich über die KVB abgerechnet wurden anstelle über die HZV; Doppelabrechnungen sind die Leistungen, die sowohl über die HZV als auch über die KVB abgerechnet wurden.)

Stand: 24.08.2024

Bin ich automatisch Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband, wenn ich an den HzV-Verträgen teilnehme?

Um Ihre Teilnahme an den HzV-Verträgen zu beantragen, füllen Sie bitte die kassenindividuellen Teilnahmeerklärungen aus. Das können Sie hier bequem online erledigen.

Mit Abgabe Ihrer Teilnahmeerklärung für die HZV-Verträge sind Sie nicht automatisch Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband! Hierfür müssen Sie einen gesonderten Mitgliedsantrag ausfüllen, diesen finden Sie ebenfalls online hier.

Mit einer Mitgliedschaft im Verband profitieren Sie umgehend von Vorteilen wie zum Beispiel

  • der reduzierten HzV-Verwaltungskostenpauschale (in Höhe von bis zu 0,5%),
  • vergünstigten Fortbildungsgebühren (auch für Ihre MFA) - z.B. ShFK Thementag.
  • exklusiven Serviceangeboten mit Sonderpreisen sowie vielem mehr!

Wir freuen uns über jedes neue Mitglied – denn ein Verband ist nur so stark wie seine Mitglieder!

Stand: 23.08.2023

Muss ich für meine Teilnahme am BKK HZV-Vertrag zusätzlich auch die Teilnahmeerklärung für den Bosch BKK HZV-Vertrag ausfüllen?

JA!
Der Bayerische Hausärzteverband hat sowohl einen HZV-Vertrag mit der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft / GWQ ServicePlus AG als auch mit der Bosch BKK abgeschlossen. Bei beiden Verträgen ist eine eigenständige Teilnahmeerklärung Vertragsbestandteil.

Die technische Umsetzung der beiden HZV-Verträge erfolgt in Ihrer Praxissoftware allerdings einheitlich mittels des gemeinsamen HZV-Moduls BKK HZV. Die Teilnahme an lediglich einem der beiden HZV-Verträge ist aufgrund der gemeinsamen technischen Abbildung beider Verträge nicht möglich.

Damit Ihre Vertragsteilnahme am BKK HZV-Vertrag also bestätigt werden kann, benötigen wir sowohl die vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung für den HZV-Vertrag mit den BKKen als auch die vollständig ausgefüllte Teilnahmeerklärung für den HZV-Vertrag mit der Bosch BKK. Ihre Teilnahme an den beiden HZV-Verträge können Sie hier erklären.

Eine Liste aller teilnehmenden Betriebskrankenkassen finden Sie hier.

Stand 24.08.2023

 

Was muss ich bei einer Änderung meiner Teilnahmedaten beachten?

Änderungen der persönlichen Daten, Praxisstammdaten, Abrechnungsgenehmigungen, Ihrer Teilnahmevoraussetzungen an der HZV oder der Praxisstruktur müssen schriftlich an den Bayerischen Hausärzteverband oder die HÄVG Rechenzentrum GmbH gemeldet werden. Bitte beachten Sie dabei das Folgende:

  • Die Mitteilung der Daten sollte rechtzeitig und vor Inkrafttreten erfolgen.
  • Datenänderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden.
  • Die Meldung kann über das Qualitätsmerkmalsdatenblatt bzw. über das Stammdatenblatt erfolgen, welches Ihrer Quartalsabrechnung beiliegt.
  • Die Datenänderungsmeldung kann auch bequem über unsere aktualisierten Meldeformulare erfolgen.

Die ausgefüllten Formulare faxen Sie bitte unterschrieben an den Bayerischen Hausärzteverband per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Fax an 089/127392799.

Die aktuellen Meldeformulare erhalten Sie hier.

Stand: 24.08.2023

Wem müssen neu erworbene Qualifikationen/KV-Abrechnungsgenehmigungen mitgeteilt werden?

Sollten Sie oder Ihre Praxispartner neue Qualifikationen/ KV-Abrechnungsgenehmigungen erworben haben, dann teilen Sie diese bitte umgehend nach dem Erwerb der HÄVG Rechen-zentrum GmbH mit, damit diese bei der HZV-Quartalsabrechnung berücksichtigt werden können.

Änderungen Ihrer abrechnungsrelevanten Angaben können nur schriftlich mitgeteilt werden. Die Meldung Ihrer Zusatzqualifikationen können Sie bequem online über das Arztportal vornehmen, alternativ können Sie das Qualitätsmerkmaldatenblatt, das Ihrer HZV-Quartalsabrechnung beiliegt, oder das entsprechende Formular auf der Homepage des Bayerischen Hausärzteverbandes nutzen. Die Änderungsmeldung sowie weiterführende Informationen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass die gemeldete Qualifikation/KV-Abrechnungsgenehmigung frühestens ab dem auf die Meldung folgenden Quartal berücksichtigt wird – eine nachträgliche Vergütung ist nicht möglich.

Stand: 24.08.2023

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