HOME   |   ÜBER UNS   |   SERVICE   |   AKTUELL   |   HZV   |   FORTBILDUNG   |   JUNGE MEDIZIN
PRESSE   |   SITEMAP   |   KONTAKT   |   LOGIN
  • Fortbildungen für das ganze Praxisteam

    Fortbildungen für das ganze Praxisteam

    Präsenzveranstaltungen & Online-Seminare
    Praxiserprobt
    Jetzt anmelden und loslegen

    Ärztinnen/Ärzte     MFA

  • BEAH® - Betriebswirtschaftliche Assistentin in der Hausarztpraxis

    BEAH® - Betriebswirtschaftliche Assistentin in der Hausarztpraxis

    Wir machen Sie zum Abrechnungsprofi!

    Mehr erfahren

Mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz (GMG) hat die Politik für den ambulanten Versorgungsbereich die Verpflichtung zu einem Qualitätsmanagement (QM) festgelegt.

Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln. Nach § 136 Abs. 2 SGB V („Qualitätsprüfungs-Richtlinie vertragsärztliche Versorgung“) vergewissern sich die Kassenärztlichen Vereinigungen anhand von Stichproben – Überprüfungen, ob die Vertragsärzte fristentsprechend ein QM in ihrer Praxis eingeführt haben.

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: