Prüfung der HZV-Teilnahme durch den HZV Online Key:
Mittels der Funktion der Online-Teilnahmeprüfung des HZV Online Keys können Sie feststellen, ob der Patient an einem HZV-Vertrag teilnimmt. Damit stellen Sie insbesondere für die Ihnen noch unbekannten Patienten eine vertragskonforme Abrechnung der erbrachten Leistungen sicher und können eine versehentliche Abrechnung über die KVB vermeiden.
Stand: 30.10.2023
Online-Service im Arztportal:
Stellen Sie zudem sicher, dass Patienten, die bei Ihnen in die HZV eingeschrieben sind, auch in Ihrer HZV-Vertragssoftware aktiviert werden. Über den Online-Service im Arztportal können Sie Ihre Patiententeilnahmeinformationen in Ihre Praxissoftware importieren – ohne zeitaufwendiges und fehleranfälliges manuelles Bearbeiten. Weitere Informationen zum Arztportal finden Sie hier.
Die Nachreichfristen können Sie hier nachlesen.
Stand: 30.10.2023