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Klare Botschaft an Politik, Kassen und KV: Mit großer Mehrheit hat die Delegiertenversammlung am 8. November 2014 in Nürnberg einem Antrag zugestimmt, der das Ziel hat, die  Versorgung der Patientinnen und Patienten in der Zukunft durch eine hausarztzentrierte Primärversorgung nachhaltig, flächendeckend und solidarisch zu sichern.

Konkret fordert der Bayerische Hausärzteverband:

  • die weitere konsequente und nachhaltige Förderung und Weiterentwicklung der hausarztzentrierten Versorgung zur Sicherung der eigenständigen hausärztlichen Tarif- und Vertragsautonomie und damit zur Stärkung der Zukunftssicherung eines solidarischen Gesundheitssystems durch Etablierung einer Primärversorgung mit Hausarztzentrierung;
  • die Umsetzung der Parität zwischen den haus- und fachärztlichen Versorgungsebenen in den Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen, um zu gewährleisten, dass auch tatsächlich die Hausärztinnen und Hausärzte über die hausärztlichen Belange entscheiden können;
  • die Sicherung der ärztlichen Freiberuflichkeit, um die ärztliche Verpflichtung dem Patientenwohl gegenüber auch umsetzen zu können;
  • die Förderung von Kooperationsmodellen unter ärztlicher Trägerschaft unter Einbeziehung der berechtigten Forderung nach einer verbesserten Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Hausärztinnen und Hausärzte;
  • die weitere Entlastung der Hausärztinnen und Hausärzte von bürokratischen Hemmnissen, um mehr Zeit für die medizinische Behandlung der Patientinnen und Patienten zu gewinnen;
  • den Abbau der Regressbedrohung und damit der Regressangst, um ein wesentliches Niederlassungshemmnis für den medizinischen Nachwuchs zu beseitigen – die Einführung neuer Prüftatbestände ist dabei genau der falsche Weg und wird entschieden abgelehnt;
  • die Förderung der Versorgungsforschung im Rahmen einer politischen und finanziellen Offensive statt der Förderung von unkontrolliertem E-Health.

Gleichzeitig fordert der Bayerische Hausärzteverband, die Kriterien der Bedarfsplanung zu überarbeiten, weil diese nur unzureichend die Realität widerspiegeln. So heißt es in der Begründung: „Die derzeitigen Berechnungen im Rahmen der Bedarfsplanung, die in erster Linie das Verhältnis der KV-Sitze zur Bevölkerungsanzahl berücksichtigen, geben keinen hinreichenden Aufschluss über die tatsächliche Versorgungssituation in einer Region. Wenn keine weiteren Kriterien zum Tragen kommen, besteht die Gefahr, dass einer Fehlentwicklung Vorschub geleistet wird und zukünftig Patientinnen und Patienten in vermeintlich überversorgten Gebieten ebenfalls von einer medizinischen Unterversorgung bedroht werden.“

Dagegen lehnt der Bayerische Hausärzteverband die im Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetzes vorgesehene Regelung ab, wonach die Kassenärztlichen Vereinigungen verpflichtet werden sollen, frei werdende Praxissitze aufzukaufen und nicht mehr nachzubesetzen. In der Begründung heißt es, dass in dem Entwurf die zukünftige Versorgungssituation, also die Zunahme unterversorgter Bereiche, nicht berücksichtigt wird. Außerdem sei es nicht akzeptabel, „dass diese organisierte Form der Enteignung nur aus den Honorargeldern aller niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte“ erfolgen soll.

Als weitere Maßnahme zur Verbesserung der medizinischen Versorgung begrüßt der Bayerische Hausärzteverband die Einrichtung von Bereitschaftspraxen, die Kliniken vorgeschaltet sind.

Wichtiges Thema war auch die Substitution. Dass ein Arzt, der die neuen Leitlinien befolgt, automatisch mit dem Gesetz in Konflikt kommt, sei „untragbar“. Der Bayerische Hausärzteverband fordert deshalb den Bundesgesetzgeber auf, „das Betäubungsmittelgesetz und die Betäubungsmittelverschreibungsverordnung entsprechend den neuen Leitlinien der deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin zu ändern“. Kritisiert wurde auch, dass die neuen Formulare für Betäubungsmittelrezepte der Bundesopiumstelle von den allgemeinen Normen abweichen und die Drucker in den Praxen deshalb einzeln umgestellt werden müssten.

Eine weitere Schikane ist für die Hausärzte, dass in der aktuellen Weiterbildungsverordnung 300 CW-Doppler für Extremitäten- und extrakranielle Gefäße vorgeschrieben sind.  Die Delegiertenversammlung stimmte deshalb für die Forderung, diese Regelung aus der Weiterbildungsverordnung für den Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere sofort wieder zu streichen. Diesbezüglich wird der Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes in Kürze das Gespräch mit der Bayerischen Landesärztekammer suchen.

In einem weiteren Antrag wurde angeregt, den derzeitigen Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, Dr. Wolfgang Krombholz, in den Beirat zu berufen, was bereits umgesetzt wurde.

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