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Mit der Verordnung zur Neuregelung der ärztlichen Ausbildung sollen zentrale Kernelemente des Masterplan Medizinstudium 2020 in der Approbationsordnung verankert werden. Im Referentenentwurf heißt es unter anderem:


„Die Allgemeinmedizin wird in der künftigen Medizinerausbildung eine größere Rolle spielen durch verpflichtende Vorgaben, die Allgemeinmedizin und die vertragsärztliche Versorgung verstärkt im Praktischen Jahr (PJ) und in Prüfungen abzubilden (…).“ Mit der Aufnahme der Allgemeinmedizin in den dritten Abschnitt der ärztlichen Prüfung wird dem Rechnung getragen. Der Referentenentwurf sieht dabei vor, dass die Studierenden für die Prüfung am Patienten aus dem ambulanten Bereich einen Patienten auf dem Gebiet der Allgemeinmedizin zugewiesen bekommen.


Dr. Beate Reinhardt, Vorstandsmitglied und Beauftragte für Aus- und Weiterbildung/ Hausärztlicher Nachwuchs im Bayerischen Hausärzteverband, begrüßt dies: „Es ist großartig, dass der Referentenentwurf den praktischen Fähigkeiten mehr Gewicht gibt.

Michael Pflügner. Foto: NürnbergStift
Dr. Beate Reinhardt

Durch einen stärkeren Patientenkontakt im vorklinischen Teil des Studiums lernen die Studierenden schon früh die praxisnahen Tätigkeiten in der Allgemeinmedizin kennen. Wenn es um die Auswahl der Lehrpraxen geht ist es ungemein wichtig, die Institute für Allgemeinmedizin einzubeziehen. In Bayern schöpfen wir von der guten Zusammenarbeit. Von dieser Expertise können auch andere Fachgebiete bei der Auswahl und Qualifizierung von Lehrpraxen profitieren.“


Im Vorfeld der Anhörung am 18.02. hatte der Bundesvorsitzende des Deutschen Hausärzteverband Ulrich Weigeldt in einem Pressestatement gemahnt, den Masterplan 2020, der seit bald 4 Jahren beschlossene Sache sei, nicht auf der Zielgeraden zu behindern: „Wer jetzt meint an dieser so unverzichtbaren Reform rütteln zu müssen (und dann auch noch den organisatorischen Aufwand als Begründung vorschiebt), der denkt nicht im Sinne der Gesamtgesellschaft und riskiert damit die Basis unserer Gesundheitsversorgung!“

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