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Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ beschlossen, das in Artikel 3 auch Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte regelt. "Wir begrüßen es natürlich, dass die Politik den Schutzschirm für die Krankenhäuser auch über den ambulanten Bereich aufspannen will“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Mit Blick auf die hausärztliche Versorgung aber klemmt dieser Rettungsschirm."

Dr. Markus Beier
Dr. Markus Beier

Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ beschlossen, das in Artikel 3 auch Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte regelt. "Wir begrüßen es natürlich, dass die Politik den Schutzschirm für die Krankenhäuser auch über den ambulanten Bereich aufspannen will“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Mit Blick auf die hausärztliche Versorgung aber klemmt dieser Rettungsschirm."

Vergangene Woche hat der Deutsche Bundestag das „COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“ beschlossen, das in Artikel 3 auch Ausgleichszahlungen an Vertragsärzte regelt.

„Wir begrüßen es natürlich, dass die Politik zügig auf die finanziellen Auswirkungen der Corona-Krise für Arztpraxen reagiert und den Schutzschirm für die Krankenhäuser auch über den ambulanten Bereich aufspannen will“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. „Mit Blick auf die hausärztliche Versorgung aber klemmt dieser Rettungsschirm. So sind Ausgleichszahlungen für Honorarverluste an den Fallzahlen des Vorjahresquartals festgemacht und gehen damit an der Realität hausärztlicher Versorgung vorbei.“

COVID-19 verändert hausärztliche Versorgung gravierend

"Diese hat sich durch COVID-19 gravierend verändert: Es werden zwar weniger beziehungsweise andere Leistungen erbracht – etwa die Beratung und Betreuung per Telefon oder Video. Das schlägt sich nicht unbedingt in sinkenden Fallzahlen, aber durchaus in einem Honorareinbruch wieder. Deshalb brauchen wir jetzt schnelle und unkomplizierte Lösungen im gesamten Bereich der GKV, die diese veränderte Situation berücksichtigen, um existenzgefährdende Umsatzverluste zu vermeiden. Vorstellbar wäre, Telefonkontakte analog Praxiskontakten zu vergüten, wie bereits vom Bundesvorsitzenden Ulrich Weigeldt vorgeschlagen. Auch die Einbrüche in der Hausarztzentrierten Versorgung bleiben derzeit unberücksichtigt“, moniert Dr. Beier.

„Hier muss dringend nachjustiert werden – auch um ein wichtiges Signal an die Hausärzte und ihre Praxisteams zu senden, die gerade in dieser Zeit unerschütterlich für ihre Patienten da sind – trotz unzureichender Versorgung mit Schutzkleidung.“

 

 

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