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Pressestatement

des Bayerischen Hausärzteverbandes zu der Entscheidung des GBA, die telefonische AU befristet wieder einzuführen

München, 15.10.2020 - Der Bayerische Hausärzteverband begrüßt die erneute Einführung der Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung als längst überfällige Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA). Gleichzeitig kritisiert er deren Befristung bis zum 31.12.2020.

Dr. Jürgen Büttner, 1. Stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes: „Die Möglichkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte Patienten, die sie kennen, bei Infekt-Symptomen nach telefonischer Anamnese krankschreiben können, hat sich bereits im Frühjahr bewährt und dazu beigetragen, das Infektgeschehen einzudämmen. Auswertungen der Krankenkassen zeigen durch die Bank, dass die Hausärztinnen und Hausärzte sehr verantwortungsvoll mit der Möglichkeit umgegangen sind, Patientinnen und Patienten telefonisch krank zu schreiben. Umso unverständlicher war aus hausärztlicher Sicht der GBA-Beschluss, diese sinnvolle Sonderregelung zum 1. Juni auslaufen zu lassen. Wir haben eine Fortschreibung der Sonderregelung immer wieder nachdrücklich gefordert. Insofern bin ich gerade mit Blick auf die stark steigende Zahl der Neuinfektionen an COVID 19 froh, dass der GBA sich jetzt endlich zur Wiedereinführung der telefonischen AU durchringen konnte. Die Regelung schützt uns und unsere Patienten vor einer Infektion nicht nur mit COVID-19, sie stärkt auch das Vertrauen der Menschen, dass sie ihre Hausärztin/ihren Hausarzt ohne Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus aufsuchen können. Und sie schont auch Ressourcen, da mit der Möglichkeit einer Heimisolierung per telefonischer AU Patienten mit Symptomen eines leichten Atemwegsinfekts nicht in jedem Fall getestet oder persönlich in der Praxis behandelt werden müssen.

Nicht nachvollziehbar ist hingegen die Befristung zum 31.12.2020. Mitten in der Erkältungs- und Grippezeit sollen Patienten mit leichten Atemwegsinfekten wieder in die Praxen strömen – das ist absurd. Die Möglichkeit der telefonischen AU muss aus medizinischer Sicht bis zum Ende der Erkältung und Grippesaison, mindestens bis 31.03.2021, bestehen bleiben.“

Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Das teilte der GBA heute mit. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung des GBA.


Ansprechpartner Presse: Dunya Oulatto und Ruth Sharp, Tel. 089 127392760, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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