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Die Regelwerksprüfung wurde in Abstimmung zwischen KVB, Krankenkassen/ -verbänden und BHÄV umgesetzt. Die KVB prüft bei jeder Quartalsabrechnung, ob Leistungen, die Bestandteil der HZV-Verträge sind, fälschlicherweise über die KVB abgerechnet wurden. Damit die Regelwerksprüfung greift, müssen der Hausarzt und der Patient am jeweils selben HZV-Vertrag teilnehmen.

Durch die Regelwerksprüfung können sowohl rückwirkende Korrekturen von Fehl- und Doppelabrechnungen als auch Kosten durch nicht vertragskonforme Inanspruchnahmen vermieden werden.

Zurückgewiesene Leistungen sind in Ihrer Richtigstellungsmitteilung des Honorarbescheids der KVB ausgewiesen.

Durch die HZV-Regelwerksprüfung können rückwirkende Abrechnungskorrekturen von Doppel- und Fehlabrechnungen deutlich reduziert werden, da Ihnen die irrtümlich über die KVB abgerechneten HZV-Leistungen erst gar nicht vergütet werden. Durch die zeitnahe Rückmeldung der KVB zu abgelehnten Leistungen haben Sie so die Möglichkeit, Leistungen, die im Rahmen der Regelwerksprüfung zurückgewiesen wurden, innerhalb der definierten Fristen in der HZV nachzureichen. Die Nachreichfristen können Sie hier nachlesen.

Eine ausführliche Erklärung der Regelwerksprüfung finden Sie hier.

Stand: 08.10.2023

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