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In einem Schreiben vom 03.02.2021 informierte die KVB über die STIKO-Empfehlung zur Impfung von Personen über 60 Jahren mit einem inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Hochdosis-Impfstoff mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination.

Aufgrund der STIKO Empfehlung hatte der Gemeinsame Bundesausschuss die Schutzimpfungs-Richtlinie mit Beschluss vom 21. Januar 2021 angepasst, sodass nur noch dieser Hochdosis-Impfstoff für die Personengruppe ab 60 Jahren zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verimpft werden kann.

In einem neuen Verordnungsentwurf, der am 08.03.2020 in Kraft treten soll, ergänzt das Bundesministerium für Gesundheit: Personen ab 60 Jahren sollen auch Anspruch auf die inaktivierten, quadrivalenten Influenza-Impfstoffe haben. Ärzt:innen können demnach auch den regulären Influenza-Impfstoff zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verimpfen.

Gerade vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie soll so sichergestellt werden, dass Versicherte mit ausreichend Influenza-Impfstoff versorgt sind. „Das Wirtschaftlichkeitsgebot soll dem gleichrangigen Anspruch auf einen Influenza-Hoch-dosis-Impfstoff nicht entgegenstehen, auch wenn dieser höhere Kosten als andere Influenza-Impfstoffe verursacht“ heißt es dazu im Verordnungsentwurf.

 

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