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Aktuelle Mitteilungen

Bis wann müssen die HzV-Abrechnungsdaten für das abgelaufene Quartal eingereicht werden?

Die Frist zur Einreichung der Abrechnung endet am 10. Kalendertag nach Ablauf des jeweiligen Abrechnungsquartals.

Eine Übersicht der Stichtage für die Abgabe der Quartalsabrechnungen können Sie hier einsehen. Bitte reichen Sie Ihre HZV-Quartalsabrechnungen rechtzeitig bis zum jeweiligen Stichtag bei der HÄVG Rechenzentrum GmbH ein.

Eine Verlängerung der Einsendefrist ist aufgrund nachgelagerter Prozesse nicht möglich.

TIPP: Erstellen Sie Ihre HZV-Quartalsabrechnung vor der KV-Quartalsabrechnung. Mit Hilfe des HZV Online Key können Sie erkennen, ob die jeweiligen Patienten, z.B. Vertretungsfälle, korrekt über die HZV abgerechnet werden können. Ist dies aufgrund einer Fehlermeldung nicht der Fall, können diese Patienten dann noch im aktuellen Quartal über die KVB abgerechnet werden.

Stand: 30.08.2023

Fotos

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Dr. Wolfgang Ritter

Dr. Wolfgang Ritter

Landesvorsitzender
Dr. Petra Reis Berkowicz

Dr. Petra Reis Berkowicz

1. stellv. Vorsitzende
Öffentlichkeitsarbeit
Dr. Beate Reinhardt

Dr. Beate Reinhardt

2. stellv. Vorsitzende
Maria Stich

Maria Stich

Schatzmeisterin
Dr. Stefan Semmler

Dr. Stefan Semmler

Schriftführer
 

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