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  • Aktuelle Pandemische Lage
  • Corona-Auffrischimpfungen – Stichwort: Booster-Impfungen
  • Keine Antikörpertests (siehe Schaubild am Faxende)
  • Weitere Informationen (auch zur Mitgliedschaft) unter www.hausaerzte-bayern.de 

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

trotz unseres maximalen Einsatzes in den letzten Monaten blicken wir angesichts steigender Zahlen an Krankenhausaufnahmen aufgrund von COVID-19 und regional zunehmend erschöpften ICU-Kapazitäten zu Recht mit großer Sorge auf die aktuelle pandemische Lage. Weiterhin schultern wir Hausärztinnen und Hausärzte gemeinsam mit unseren Praxisteams die große Last der täglich steigenden Infektionszahlen unterschiedlichster Genese und werden dies auch weiterhin tun müssen.

Seit dem Aufkommen der Delta-Virus-Variante werden 13 von 14 Corona-positiven Patientinnen und Patienten ambulant behandelt – mehr als 30 Mio. Verdachtsfälle in den letzten 12 Monaten! Die Praxen in Deutschland haben (Stand November 2021) etwa 50 Mio. Coronaschutzimpfungen zusätzlich durchgeführt - 7 Mio. davon in Bayern. Dies konnte nur dank Ihnen und Ihren Teams und des unermüdlichen Einsatzes gelingen. Und zumindest unsere Medizinischen Fachangestellten (MFA) hätten schon längst einen anerkennenden Bonus seitens der Politik dafür verdient. Wir als Bayerischer Hausärzteverband werden nicht müde, dies auf allen politischen Ebenen einzufordern und dafür zu kämpfen – siehe zuletzt unsere Pressemitteilung vom 04.11.2021.

Aktuell befindet sich die Pandemie (um ein Fußballbild zu verwenden) etwa in Spielminute 75 und die entscheidenden 15 Minuten brechen an. Und dies zu einem Zeitpunkt, wo die Kräfte von dem bisher schon großen Einsatz verständlicherweise gezeichnet sind. Dennoch wird es bei der Bewältigung der Pandemie weiterhin auf jeden einzelnen Menschen und dessen Verhalten ankommen. Versuche aber, individuelles oder politisches Fehlverhalten bei uns Hausärztinnen und Hausärzten abzuladen, weisen wir klar und deutlich zurück. Trotz alledem ist es richtig, dass - beginnend bei den Alten, Kranken und Menschen mit hohen Kontakten - nach sechs Monaten eine weitere Auffrischungsimpfung erfolgen sollte. Die Daten z.B. aus Israel sprechen eine deutliche Sprache und geben Anlass zur Hoffnung.

In diesem Zusammenhang hat in den letzten Tagen auch die politische Diskussion um die sog. Booster-Impfungen und die Wiedereinrichtung von Impfzentren weiter an Fahrt aufgenommen. Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am Freitag zum Schutz der älteren Menschen und hier insbesondere der Menschen, die in Alten- und Pflegeheimen leben, beschlossen, dass Auffrischimpfungen vorangetrieben und zeitnah durchgeführt werden müssen - dies ausgehend von der Annahme, dass Auffrischimpfungen zeitnah und flächendeckend durch die niedergelassene Ärzteschaft angeboten und weiter in die Regelversorgung überführt werden. „Besonders sollten ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen und medizinisches und pflegerisches Personal sechs Monate nach der Zweitimpfung eine Auffrischimpfung erhalten. Ergänzend können im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und nach ärztlicher Beurteilung und Entscheidung Auffrischimpfungen grundsätzlich allen Personen angeboten werden, die diese nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen“, so der GMK-Beschluss. Ferner hat die GMK ihren Beschluss vom 28.06.2021 bekräftigt, wonach zur Sicherstellung des Impfangebotes ergänzende staatliche Impfangebote, insbesondere mobile Impfteams, zum Einsatz kommen, die von den Bundesländern koordiniert werden.

Die GMK-Beschlüsse fallen in eine Zeit, in der wir in unseren Praxen durch die aktuelle Infektwelle und das parallele Impfen gegen Influenza und Corona erneut an unsere Kapazitätsgrenzen stoßen bzw. zusammen mit unseren Praxisteams über die Belastungsgrenze hinaus arbeiten. Die Beschlüsse fallen aber auch in eine Zeit, in der es sich wie im vergangenen Jahr in unseren Praxen entscheiden wird, ob wir alle kollegial gemeinsam und mit den uns anvertrauten älteren Patientinnen und Patienten die Herausforderungen dieser Pandemie auch in diesem Herbst / Winter weitgehend bewältigen können.

Wie viele von Ihnen bin ich entsetzt über Äußerungen, Ärztinnen und Ärzte würden nicht ausreichend impfen und daher seien staatliche Strukturen wie Impfzentren oder das Impfen in Apotheken die Lösung. Diesen politischen Angriffen sind wir seitens des Bayerischen Hausärzteverbandes sowohl öffentlich als auch in persönlichen Gesprächen – in Bayern gemeinsam mit KVB und BLÄK sowie anderen Berufsverbänden - entschieden entgegengetreten. Dabei haben wir immer wieder herausgestellt, dass Ärztinnen und Ärzte in ihrem Bemühen um die medizinische Bewältigung dieser Pandemie und ihrer Folgen verlässliche und praktikable Rahmenvorgaben benötigen.

Dies bedeutet für uns konkret: Die frühzeitige Einbindung in die Etablierung und weitsichtige Planung von Prozessen (z.B. Impfstoffbestellung) sowie eine unserer (auch Beratungs- und Aufklärung-)Tätigkeit angemessene Vergütung und Wertschätzung insbesondere auch der Leistungen unsere Medizinischen Fachangestellten (MFA). Seien Sie versichert, dass ich und meine Vorstandskolleginnen und -kollegen nicht müde werden, diese berechtigten Forderungen immer wieder gegenüber der Politik zu äußern und auf Nachbesserungen in der Impfkampagne zu drängen.

Auch nicht müde werden wir, Sie mit praktischen Tipps für Ihre Praxis zu versorgen. Diese finden Sie ausführlich auf den nächsten beiden Seiten. Zusammengefasst:

  • Auffrischimpfungen: Insgesamt erscheint es sinnvoll, die STIKO-Handlungsempfehlungen großzügig und mit der Weite auszulegen, die in ihr bereits enthalten ist. Stringenz wird dabei für niemanden hilfreich sein. Entscheiden Sie anhand dieser Leitlinie nach Ihrem individuellen ärztlichen Ermessen über Angebote für Auffrischimpfungen für Menschen ca. sechs Monate nach den ersten beiden Dosen anzubieten. Denn ähnlich wie bei der Influenza sind vor allem Menschen Ü60, chronisch Erkrankte und Menschen mit vielen Kontakten besonders zu schützen. Jede Boosterung bedeutet eine potenziell geringe Ansteckungsgefahr!
  • Impfstoffbestellung: Arztpraxen können COVID-19-Impfstoff ab 16. November 2021 wieder für die jeweils kommende Woche bestellen. Bei der Bestellung selbst ändert sich nichts. Diese erfolgt weiterhin auf einem Rezept. Darauf geben Ärzte die Anzahl der Dosen je Impfstoff an.
  • Antikörper-Tests: Angesichts des Fehlens eines konkreten Cut-off-Wertes für einen Impfschutz steht die mögliche Aussage in keinem Verhältnis zum Aufwand. Derzeit ist es sicher sinnvoller, zu boostern als uns und unsere Teams mit Antiköper-Tests zu beschäftigen.
  • Infektsprechstunden: In Abstimmung mit Ihren Praxisteams kann das Angebot einer besonderen Sprechstunde dazu beitragen, die Patientenströme in den Praxen zu organisieren. Denken Sie auch an die Möglichkeit, Videosprechstunden und telefonische Beratungen anzubieten.
  • Ein zentrales Einladungswesen zu den Booster-Impfungen über staatliche Stellen ist aus unserer Sicht der einzig sinnvolle und gangbare Weg.

Unterstützen wir uns in den kommenden Wochen weiter gegenseitig!

Ihr Dr. Markus Beier

Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband e.V.
P.S.: Ihre Kritik und Anregungen zu allen Themen senden Sie uns gerne an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Corona – Aktuelle Praxistipps (Stand: 08.11.2021)

Booster-Impfungen - für wen? Regelhaft sollte in unseren Praxen zunächst allen Personengruppen, für die eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) vorliegt, eine Corona-Auffrischungsimpfung angeboten werden:

  • Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
  • BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch BewohnerInnen und Betreute im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.
  • Pflegepersonal und andere Tätige, die direkten Kontakt mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID 19 Verläufe
  • Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem PatientInnenkontakt
  • Personen mit Immundefizienz, z.B. Patienten mit Krebs, Autoimmunerkrankungen, HIV
  • Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson & Johnson geimpft wurden

Insgesamt erscheint es aber nicht sinnvoll, mit diesen STIKO-Handlungsempfehlungen zu stringent umzugehen, sondern Sie sollten nach Ihrem individuellen ärztlichen Ermessen großzügig Menschen ca. 6 Monate nach den ersten beiden Dosen boostern. Denn ähnlich wie bei der Influenza sind Menschen Ü60, chronisch Erkrankte und Menschen mit vielen Kontakten besonders zu schützen.

Personen, die nicht unter die aktuellen STIKO-Empfehlungen fallen, die aber eine Auffrischimpfung wünschen, dürfen ebenfalls geimpft werden.

Dazu führt die STIKO im ihrem Epidemiologischen Bulletin 43/2021 vom 28.10.2021 auf Seite 43 aus:

„Seit Anfang Oktober 2021 ist Comirnaty in Europa auch explizit für die Durchführung von Auffrischimpfungen für immungesunde Personen ≥ 18 Jahre mindestens 6 Monate nach Verabreichung der 2. Impfstoffdosis zugelassen. Für Personen ≥ 12 Jahre mit starker ID ist Comirnaty als 3. Impfstoffdosis mindestens 28 Tage nach der 2. Dosis zugelassen. … Personen oder Personengruppen, die hier nicht genannt sind, empfiehlt die STIKO zum jetzigen Zeitpunkt keine Auffrischimpfung, da die aktuell vorliegenden Daten keine eindeutigen Hinweise auf ein relevantes Nachlassen des Impfschutzes vor schweren COVID-19-Erkrankungen bei < 70-Jährigen geben. … Nach Abschluss dieser Modellierungen wird sich die STIKO erneut äußern.“

Auch die Coronavirus-Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sieht die Möglichkeit für Auffrischimpfungen grundsätzlich für alle Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrem Versichertenstatus vor. Sie gewährt allen Impfberechtigten einen Anspruch.

Nutzen wir Hausärztinnen und Hausärzte doch gerade im Rahmen der Pandemiebekämpfung unsere besondere Expertise in Sachen Impfen und bauen wir auf unsere umfassende und lange Kenntnis unserer Patientinnen und Patienten! Priorisieren wir gemeinsam mit unseren Praxisteams. Eine fehlende STIKO-Empfehlung ist kein Hindernis für eine begründete Impfung!

Wichtige Links mit praktischen Hinweisen:

www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/43_21.pdf?__blob=publicationFile

www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_COVID-19-Auffrischimpfungen.pdf

Impfstoffbestellung:

Arztpraxen können COVID-19-Impfstoff ab 16. November 2021 wieder für die jeweils kommende Woche bestellen. Damit wird es möglich, schneller auf den steigenden Bedarf an Impfstoffen zu reagieren. Praxen bestellen, so die KBV, am kommenden Dienstag (9. November 2021) letztmalig den Bedarf an COVID-19 Impfstoffen für die übernächste Woche vom 22. bis 26. November 2021, wie das BMG mitteilte. Mit der nächsten Bestellung bis Dienstag, 16. November 2021, können bei Bedarf weitere Dosen für die Woche vom 22. bis 26. November 2021 angefordert werden. Danach gilt der Ein-Wochen-Rhythmus zwischen Bestellung und Lieferung. Bei der Bestellung selbst ändert sich nichts: Sie erfolgt weiterhin auf einem Rezept, auf dem die Anzahl der Dosen je Impfstoff angegeben wird. Siehe: https://www.kbv.de/html/1150_55296.php

Antikörper-Test:

Die Diskussion über Antikörper-Tests in bisheriger Form ist mehr als unglücklich, insbesondere da mit dem Fehlen eines konkreten Cut-off-Wertes für einen Impfschutz die mögliche Aussage in keinem Verhältnis zum Aufwand in unseren Praxen steht. Derzeit ist es sicher sinnvoller, die Impfungen voranzutreiben und zu boostern als uns und unsere Teams mit Antiköper-Tests zu beschäftigen – siehe auch das folgende Schaubild:

 Quarks zu Antikörper Test

 Quelle: WDR Quarks

Rundfax als PDF

 

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