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„Wir haben auf allen Ebenen massiv interveniert und konnten gerade noch verhindern, dass unsere Impfkampagne durch eine völlig unnötige Gesetzesklausel erneut schwer behindert wird“, erklärt Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, zum neuesten Aufreger aus dem Bundesgesundheitsministerium.

Neue Regelung "unabgestimmt und quasi über Nacht"

Aus dem am Mittwoch in Kraft getretenen Infektionsschutzgesetz hatten einige Juristen herausgelesen, dass auch doppelt und dreifach geimpfte Ärzte und MFAs sich täglich vor Praxisbeginn testen lassen und dies auch dokumentieren müssen. „Das ist erstens medizinisch nicht nachvollziehbar. Und zweitens kann es auch nicht sein, dass eine Regelung, die die Praxen sowohl im Organisationsaufwand als auch was die Kosten anbelangt, extrem belastet, unabgestimmt und quasi über Nacht eingeführt wird“, so Dr. Beier.

Der Ärger war deshalb bei allen niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten groß. Neben dem Bayerischen Hausärzteverband forderten unter anderem auch die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, dass diese Regelung nicht umgesetzt wird. Mit Erfolg, wie die KVB-Vorstände Drs. Wolfgang Krombholz, Pedro Schmelz und Claudia Ritter-Rupp jetzt in einem Schreiben an alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte berichten: „Nach Rücksprache mit Herrn Staatsminister Klaus Holetschek können wir Ihnen nun mitteilen, dass die problematischen Regelungen für die Praxen in Bayern bis auf weiteres ausgesetzt sind. Der Minister teilt unsere Meinung, dass zusätzliche administrative Aufwände in den Praxen absolut kontraproduktiv für den Fortschritt der Impfkampagne und die Gewährleistung der Regelversorgung wären. Insofern wird er das Thema zeitnah in die Gesundheitsministerkonferenz einbringen. Bis zu einer abschließenden Klärung können Sie weiterhin in Ihren Praxen wie gewohnt verfahren und müssen die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes hinsichtlich der Testpflicht bis auf weiteres nicht umsetzen.“

 

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