Die WBO 2021 schafft eine neue rechtliche Grundlage für Weiterbildungsbefugnisse, so dass ab Inkrafttreten am 01.08.2022 neue Anträge für Weiterbildungsbefugnisse nach WBO 2021 gestellt und überprüft werden müssen.
Diese Antragstellung erfolgt ausschließlich über eine Online-Antragstellung über das „Meine BLÄK-Portal". Nach der Registrierung im Portal werden den Antragstellern über das Portal die Antragsunterlagen online zur Verfügung gestellt, die dort ausgefüllt und mit entsprechenden Anlagen der Bayerischen Landesärztekammer zur Antragsbearbeitung übermittelt werden müssen.
Bei dem Online-Antragsverfahren gibt der beantragende Arzt keine Unterschrift ab. Durch das Einloggen über das „Meine BLÄK-Portal" mit seinen Zugangsdaten ist dennoch gewährleistet, dass der Antrag von dem Arzt kommt und diesem mit den gemachten Angaben zuzuordnen ist und er für die Richtigkeit einsteht. Aus diesen Gründen ist auch eine Delegierung an Dritte nicht zulässig.