Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 13.11.2021

Am Wochenende hat die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes mit einem einstimmig verabschiedeten Leitantrag die künftige Bundesregierung aufgefordert, die Rahmenbedingungen hausärztlicher Versorgung zukunftsfähig auszubauen. Ein zentraler Punkt dabei: Die Hausarztzentrierte Versorgung (HZV) und damit auch die Hausarztpraxen zu stärken und eine Teilnahme für Patientinnen und Patienten durch Anreize attraktiver zu machen. Eine Beschlussübersicht.

Leitantrag (im Wortlaut)

Die Hausarztpraxis und die HZV als Grundpfeiler der medizinischen Versorgung stärken

Die Hausarztpraxis ist der Grundpfeiler der medizinischen Versorgung in unserer Gesellschaft und muss erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten sein. Die Evaluationen zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) belegen deren positive Wirkung und die Vorteile gegenüber der Regelversorgung, weshalb auch wissenschaftlich die Ausweitung der HZV geboten ist. Als freiwilliges Primärarztsystem ist die HZV zur effektiven Steuerung des derzeit beliebigen und unkoordinierten Zugangs zur medizinischen Versorgung unerlässlich. Wir fordern daher, die HZV nicht nur in ihren zentralen Rahmenbedingungen unverändert zu erhalten, sondern weiter auszubauen und auch für die Patientinnen und Patienten durch Anreize attraktiv zu gestalten.

Funktionierende Digitalisierung mit Mehrwert

Bei der digitalen Transformation im Gesundheitswesen müssen der Deutsche Hausärzteverband und seine Landesverbände adäquat beteiligt sein, damit die Orientierung an den Versorgungsprozessen und damit der Nutzen für Praxen und Patientinnen und Patienten klar ins Zentrum aller Digitalisierungsmaß-nahmen rückt. Wir brauchen zeitnahe, sinnvolle und funktionierende digitale Lösungen.

Zukunftsfähige Patientenversorgung gestalten

In der HZV agiert die Hausarztpraxis als Teampraxis. Bei zunehmender Arbeitsbelastung und abnehmender Arztzeit müssen Ärztinnen und Ärzte durch Delegationskonzepte unterstützt werden. Dafür muss die akademische Weiterentwicklung anderer Gesundheitsfachberufe, insbesondere unserer medizinischen Fachangestellten, in den Blick genommen werden. Substitution von ärztlichen Leistungen lehnen wir ab.

Reform der Ärztliche Approbationsordnung entsprechend dem Masterplan Medizinstudium 2020 umgehend auf den Weg bringen

Eine in vielen Bereichen immer stärker ambulantisierte Medizin und die zentrale Rolle der hausärztlichen Medizin wurden in der Ausbildung von Ärztinnen und Ärzten bisher nie angemessen strukturell umgesetzt. Dies ist aber zentral für eine angemessene Nachwuchsgewinnung und zukünftige Sicherstellung der medizinischen Versorgung in Stadt und Land. Der Masterplan Medizinstudium 2020 hat unter anderem diese Notwendigkeiten für die universitäre Ausbildung aufgegriffen. Mit dem Vorschlag zur Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) steht jetzt auch ein geeignetes Umsetzungsinstrument zur Verfügung. Diese Reform ist nun auch umgehend umzusetzen.

Ausverkauf der medizinischen Versorgung stoppen

Geschehen lassen oder Fördern von Strukturdisruption ist Teil des Problems und keine Lösung. Kooperative Versorgungseinheiten im ambulanten Bereich sind sowohl beim medizinischen Nachwuchs als auch bei Patientinnen und Patienten zunehmend attraktiv und nehmen immer höhere Anteile in der Versorgung ein. Dabei zeigen sich aber jetzt schon Auswüchse und Gefahren. Es entstehen in einzelnen Versorgungsbereichen immer größere MVZ-Einheiten - auch und gerade in Hand von Kapitalfonds. Dies führt unter anderem zu weitgehend undurchsichtigen Geldflüssen in und aus unserem Gesundheitssystem, zu einer medizinischen Versorgung weitgehend nach Zielen von Shareholder Value, zu anonymisierter Medizin auf allen Ebenen und zu MVZ-Versorgungseinheiten, die bereits jetzt regionale Monopole/Oligopole bilden. All diese Entwicklungen müssen schnellstmöglich vom Gesetzgeber nachhaltig begrenzt und nicht noch durch Aufhebung der Sektorengrenzen massiv beschleunigt werden.

Weitere Beschlüsse (zusammengefasst)

Unterstützung TI Petition

Die Delegierten unterstützen die durch die Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) an den Deutschen Bundestag adressierte Petition zur Telematikinfrastruktur (TI) und fordern die Kolleginnen und Kollegen in Bayern auf, sich den Forderungen der Petition anzuschließen und diese zu unterzeichnen sowie die Petition großflächig im Kreis der Kolleginnen und Kollegen zu verbreiten und für die Unterstützung / Unterzeichnung zu werben. Anmerkung: Gesonderte Informationen des Verbandes werden folgen, sobald die Petition veröffentlicht ist. Bitte auf den Sonder-Newsletter achten!

Zuschlag für Booster-Impfungen

Die Delegierten fordern das Bundesministerium für Gesundheit auf, die Coronavirus-Impfverordnung zu ergänzen und neben dem Anspruch auf eine Corona-Auffrischimpfung eine Honorierung in Form eines Zuschlags auf die ärztliche Vergütung bei der Durchführung der Corona-Auffrischimpfungen vorzusehen, der den hohen administrativen Aufwand in den Praxen im Rahmen der anstehenden Corona-Auffrischimpfungen adäquat abbildet.

Konzept Abstrichentnahme bei niedrigsymptomatischen Patienten

Die Bayerische Staatsregierung wird von den Delegierten aufgefordert, zusammen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) umgehend ein Konzept auf den Weg zu bringen, das regional abgestimmt die Delegation von Abstrichentnahmen bei niedrigsymptomatischen Patienten in Zentren, Bereit-schaftspraxen etc. ermöglicht und dadurch auch im Bereitschaftsdienst wieder eine durchgehende PCR-Testung sicherstellt.

Corona-Aufklärung

Der Vorstand wird von den Delegierten gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung die Hausärzte durch gezielte Aufklärung über das Coronavirus unterstützt. Inhaltlich soll dies in Abstimmung mit den laufenden Informationskampagnen in den Hausarztpraxen erfolgen.

Widerspruch gegen Impfen in Apotheken

Die Delegierten bekräftigen erneut ihren Widerspruch zu der Ausweitung von Modellprojekten zu Impfungen in den Apotheken und bitten den Geschäftsführenden Vorstand, dies in Gesprächen mit der Politik und den Verbänden einzubringen. Anstelle einer Ausweitung der Impfkompetenz z.B. an Apotheken ist es nach Ansicht der Delegierten dringend erforderlich, dass die Hausärztinnen und Hausärzte eine stärkere Unterstützung durch die Politik bei der öffentlichen Aufklärung und bei Werbemaßnahmen nicht nur im Rahmen der Corona-Impfkampagne erfahren. Impfen gehört zu der Kernkompetenz hausärztlichen Tuns und ist wesentlicher Bestandteil einer patientenorientierten und hausarztzentrierten Versorgung.

Überprüfung Krankenhaus-MVZ

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) auf, die korrekte Erfüllung der vertragsarztrechtlichen Pflichten von Vertragsarztzulassungen der Krankenhaus-MVZ zu überprüfen und gegebenenfalls Maßnahmen, bis hin zum Entzug der Zulassung durch den Zulassungsausschuss, zu ergreifen.

Bewerbung des MFA-Berufs

Der Geschäftsführenden Vorstand wird von den Delegierten gebeten, über Maßnahmen nachzudenken, die geeignet sind, das Angebot an medizinischen Fachangestellten für die Hausarztpraxen zu verbessern.

Videosprechstunde

Die Delegierten bitten den Geschäftsführenden Vorstand, sich des Themas Videosprechstunde anzunehmen mit dem Ziel, ein suffizientes Angebot innerhalb und außerhalb der Sprechzeiten zu schaffen.

Zusammenfassung der Delegiertenbeschlüsse vom 13.11.2021 als PDF

 

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