Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 12.05.2023

Im Rahmen des 30. Bayerischen Hausärztetag tagte die Delegiertenversammlung des Bayerischen Hausärzteverbandes am 12. Mai 2023 in München und fasste eine Reihe wegweisender Beschlüsse. Eine Beschlussübersicht.

Betrifft: Bayerischer Hausärzteverband - Leitantrag

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern in Ergänzung und Bekräftigung ihres Beschlusses vom 12.11.2022 zur Sicherung der zukünftigen hausärztlichen Versorgung:

  • die Förderung der notwendigen finanziellen Ausstattung der Praxen durch einen vollumfänglichen Inflationsausgleich, durch eine Erhöhung von Vorhaltepauschalen, Ordinationsgebühren und Chronikerzuschlägen in EBM und HZV sowie durch eine Erhöhung der Vergütung der Hausbesuchsleistungen,
  • die Stärkung der Hausarztpraxen als Teampraxen durch Ausbau, Förderung und Finanzierung von Delegationsleistungen zwecks Integration auch akademisierter Gesundheitsberufe in die hausärztliche Versorgung (keine Substitution),
  • die Stärkung der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) als zweites wichtiges Standbein neben der Regelversorgung durch Anpassung der gesetzlichen Regelungen zum Bonus für Versicherte, die an der HZV teilnehmen und
  • die Schaffung von digitalen Anwendungen, die die Hausarztpraxen entlasten und unterstützen und deren Entwicklung und Erprobung unter Einbeziehung der Anforderungen der Hausarztpraxen.


Betrifft: Eckpunkte MVZ-Regulierungsgesetz nachbessern

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes unterstützen die Forderungen der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes vom 23.04.2023 und sehen ebenfalls Nachbesserungsbedarf hinsichtlich der dem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz vom 27.03.2023 zugrundeliegenden Eckpunkte für ein MVZ-Regulierungsgesetz.

Betrifft: Masterplan 2020 / Änderung ÄApprO endlich umsetzen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes unterstützen die Forderungen der Delegiertenversammlung des Deutschen Hausärzteverbandes vom 21./22.04.2023 und fordern die bayerische Staatsregierung auf, alles daran zu setzen, den Masterplan 2020 kurzfristig umzusetzen und damit die dringend notwendige Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) endlich auf den Weg zu bringen.

Der am 08.05.2023 vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgelegte Referentenentwurf zur Änderungen der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) bleibt in vielen Punkten hinter den Erwartungen und ursprünglichen Forderungen zurück. Die Kürzung des Finanzierungsvolumens um fast die Hälfte, die Reduzierung des praktischen Anteils am Studium sowie die Verschiebung des Inkrafttretens nunmehr auf den 01.10.2027 werden den immer drängenden Erfordernissen nach einer flächendeckenden Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in keinster Weise gerecht.

Betrifft: Digitalisierung endlich gangbar machen – Patientinnen und Patienten einbinden

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber auf, zeitnah rechtliche und technische Wege zur definieren und umzusetzen, wie die niedrigschwellige Integration aller Patientinnen und Patienten in die digitale Infrastruktur der Telematikinfrastruktur (TI) gelingen kann. Der anhaltende Ausschluss der Patientinnen und Patienten aus der TI führt dazu, das jeglicher Versorgungsprozess, in dem Patientinnen und Patienten eine Rolle haben, sei es als Entscheider oder Übermittler von Informationen, nicht vollständig oder nur ungenügend digitalisiert werden kann!

Betrifft: Elektronischen Patientenakte (ePA) im hausärztlichen Versorgungsalltag

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes unterstützen die im Eckpunktepapier des Deutschen Hausärzteverbandes vom 09.12.2022 festgelegten Eckpunkte zur Nutzung der Elektronischen Patientenakte (ePA) im hausärztlichen Versorgungsalltag und fordern den Gesetzgeber auf, die darin enthaltenen Vorschläge zur Ausgestaltung der ePA in der Entwicklung und Fortführung der Digitalisierungsstrategie der Bundesregierung zu berücksichtigen.

Betrifft: TI-Sicherheit ist nicht ausschließlich Aufgabe der Praxen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern die gematik und den Gesetzgeber auf, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass Dateien und sonstige Informationen, die die Praxen über die Telematikinfrastruktur (TI) erreichen, keine Schadsoftware o.ä. enthalten kann. Dateien, die Schadsoftware enthalten, müssen dafür durch Schutzmechanismen innerhalb der TI identifiziert und abgefangen werden, bevor sie die Praxis erreichen.

Betrifft: Hitzeschutzmaßnahmen

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern alle niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen auf, sich - im Wandel des Klimas in Deutschland - mit den Auswirkungen und Konsequenzen des Klimawandels auf die Tätigkeit in den Praxen zu beschäftigen. Dazu gehören geeignete präventive und therapeutische Ansätze in der Versorgung unserer Patientinnen und Patienten ebenso wie die Etablierung wirksamer Hitzeschutzmaßnahmen in den Praxisräumlichkeiten. Auf entsprechende Fortbildungen und Unterstützungsangebote des Verbandes und der Bayerischen Landesärztekammer soll mit Nachdruck hingewiesen werden.

Betrifft: Telefonische AU

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern den Gesetzgeber, die Krankenkassen und die HZV-Vertragspartner auf, geeignete Honorierungen für Hausärztinnen und Hausärzte, die eine umfassende hausärztliche Versorgung anbieten, zu (re-)etablieren, um - zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Arzttätigkeit und im Lichte des Klimawandels - die Telefon- und Videosprechstunde in diesen Praxen für eigene Patientinnen und Patienten zu stärken bzw. zu ermöglichen.

Betrifft: Einrichtung eines Lehrstuhls Allgemeinmedizin an der Universität Regensburg

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern die zeitnahe Ausschreibung und Einrichtung eines Lehrstuhls für Allgemeinmedizin an der Universität Regensburg.

Betrifft: Inflationsausgleich

Die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes fordern ab 01.01.2024 eine inflationsabhängige 50%-ige Erhöhung der 10 häufigsten (persönlichen) GOÄ-Ziffern im hausärztlichen Bereich (GOÄ Ziffern 1, 2, 3, 5, 7 50, 51, 250, 252, 253) sowie die uneingeschränkte Abrechnungsmöglichkeit der GOÄ-Ziffer 3 neben dem Hausbesuch und Sonderleistungen sowie eine Anhebung der Wegegeldgebühren auf HZV-Niveau.

ZUSAMMENFASSUNG DER DELEGIERTENBESCHLÜSSE VOM 12.05.2023 ALS PDF

 

 

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