Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 16.11.2019

Um die hausärztliche Tätigkeit weiter zu stärken, haben die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes auf ihrer Sitzung am Samstag in Nürnberg eine Reihe von Anträgen verabschiedet.

Im Zentrum stand dabei ein 12 Punkte umfassender Forderungskatalog zur Verbesserung der Rahmenbedingungen hausärztlicher Tätigkeit, der einstimmig verabschiedet worden ist und bereits im September auf dem Deuschen Hausärztetag von den Bundesdelegierten angenommen worden war. Kernpunkte sind hier die Förderung der sprechenden Medizin sowie die Weiterentwicklung und nachhaltige Stärkung der Hausarztentrieten Versorgung als freiwilliges Primärarztsystem. 

Ebenfalls einstimmig haben die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes den Kabinettsentwurf zum Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) abgelehnt. Hauptkritikpunkte sind die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einschränkung bei der Codierung von Krankheiten, da diese die Versorgung insbesondere von chronisch Kranken deutlich verschlechtern würde. Sowie der Vorschlag, dass Hausärzte für die gleiche Diagnose künftig weniger Honorar erhalten sollen wie Gebietsfachärzte. Mit großer Empörung werteten Bayerns Hausärzte diesen Vorstoß als „Herabwürdigung der hausärztlichen Tätigkeit“ und als „Angriff auf die Hausarztzentrierte Versorgung“.

Deutliche Kritik gab es auch am Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), da vermeintliche Zuschläge über die sogenannte Bereinigung aus der Morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zu Honorarkürzungen führen könnten. Die Delegiertenversammlung beauftragte deshalb den Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Umsetzung des TSVG weiterhin kritisch zu begleiten.

Um die Impfquoten zu steigern und somit gefährliche Erkrankungen wie Masern zu eliminieren, soll, so eine weitere Forderung des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Beratung der Patienten künftig honoriert werden. Außerdem stellte die Delegiertenversammlung einstimmig klar, dass Impfen eine ärztliche Tätigkeit ist und bleibt. Bayerns Hausärzte sprachen sich damit klar gegen ein Modellprojekt aus, das Grippeschutzimpfungen in Apotheken ermöglicht. Mit großer Sorge berichten die Delegierten außerdem über „anhaltende und untragbare Versorgungsengpässe bei Arzneimitteln und Impfstoffen“ und appellierten auch an die Kassenärztliche Vereinigung hier entsprechend aktiv zu werden.
Ebenfalls an die KV richtete sich ein Antrag, den Impfstoff gegen Gürtelrose auch über den 31.12.2019 hinaus nicht als Einzelrezept, sondern als Sprechstundenbedarf verordnen zu können, um eine hohe Durchimpfrate zu erreichen und einen unnötigen bürokratischen Aufwand zu verhindern.

Kritsch sehen die Delegierten die Entwicklung der Medizinischen Versorgungszentren, (MVZ), die nur unzureichend vor dem Zugriff von renditeorientierten Investoren geschützt seien. Um diesen Ausverkauf der medizinischen Versorgung zu stoppen, fordern die Delegierten den Gesetzgeber auf, die Größe der MVZ zu beschränken und Regelungen einzuführen, wonach die Mehrheit der Gesellschafteranteile in den Händen von Vertragsärzten bleiben müsse.

Ebenfalls mit großer Sorgen beobachten Bayerns Hausärzte die rasend zunehmende Verbreitung von Gesundheits-Apps. Einstimmig verabschiedeten die Delegierten einen aus 20 Punkten bestehenden Forderungskatalog, der das Ziel hat, den Datenschutz für die Patienten zu verbessern. Gleichzeitig wurde der Gesetzgeber aufgefordert, es den Kassen nicht zu ermöglichen, Gesundheits-Apps zu verordnen und so eine neue Versorgungsebene zu Lasten der Hausärzte einzuführen. Auch die Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung, wie es das Digitale Versorgung Gesetz ermöglicht, sieht der Bayerische Hausärzteverband kritisch und fordert deshalb einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit.

Nachholbedarf sehen die Delegierten bei der Versorgung von Menschen mit geistiger und komplexer Mehrfachbehinderung. Hier solle sich der Bayerische Hausärzteverband für eine angemessene Honorierung einsetzen, um diese Patientengruppe besser versorgen zu können.

Nachsteuern soll die Kassenärztliche Vereinigung, und zwar beim Vergabeverfahren der Dienste im Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst. Auslöser des einstimmig verabschiedeten Antrags ist ein Vorfall in einem Dienstbezirk, wo ein großes MVZ gezielt alle Sitzdienste blockt und die Kollegen auf die Fahrdienste ausweichen müssen. Ein zweistufiges Verfahren, so der Vorschlag, soll künftig diesen Missbrauch ausschließen.

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