Wichtige Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 24.11.2018

Neben der Neuwahl des geschäftsführenden Vorstands beschäftigte sich die Delegiertenversammlung am 24.11.2018 mit aktuellen berufspolitischen Themen, darunter auch dem Entwurf für das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG).

 

Einstimmig sahen die Delegierten dringenden Änderungsbedarf: Sie bekräftigten ihre Forderung nach Incentivierung der Hausarztzentrierten Versorgung durch verpflichtende Verankerung von Wahltarifen in den Satzungen der gesetzlichen Krankenkassen etwa in Form eines Bonus und / oder Zuzahlungsbefreiung.
Des Weiteren forderten sie, in das TSVG

  • eine Vergütung der hausärztlichen Leistungen in Form eines Zuschlags von mindestens 10 EUR bei der Vermittlung eines Behandlungstermins sowie
  • einen Zuschlag auf die versorgungsbereichsspezifische Pauschale für die Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags für die Untersuchung und Behandlung von Akutfällen während der Sprechstunde ohne vorherige Terminvereinbarung aufzunehmen.
    Einig waren sich die Delegierten auch, dass insbesondere die patientenlenkende Position der Hausärztinnen und Hausärzte im TSVG dringend gestärkt werden muss.

Thematisiert wurden auch Bestrebungen von Kapitalinvestoren, im ambulanten Bereich Fuß zu fassen. Die Delegierten forderten den Gesetzgeber daher einstimmig auf, kurzfristig gesetzliche Regelungen zu schaffen, die die Bildung von sog. MVZ-Ketten, unverhältnismäßig großen MVZ sowie Versorgungsstrukturen, die durch nichtärztliche Kapitalinvestoren getragen werden, wirksam zu verhindern. Ebenfalls einstimmig sicherten die Delegierten dem Vorstand des  Bayerischen Hausärzteverbandes ihre Unterstützung zu bei seinen Bemühungen, freiberufliches Arbeiten der niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzte gem. § 2 Abs. 2 der Satzung zu erhalten.

Auf die Ablehnung der Delegierten stieß die Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) nach einer stärkeren Einbindung der Kliniken in die ambulante Versorgung. Stattdessen forderten die Delegierten die DKG auf, zusammen mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten endlich medizinisch sinnvolle und wirksame Strukturen etwa im Bereich des Entlassmanagements zu etablieren.

Eine Absage erteilte die Delegiertenversammlung auch der im Pflegestärkungsgesetz festgelegten Verpflichtung zum Abschluss von Heimverträgen und forderte den Gesetzgeber auf, zum Optionscharakter der Vorgabe zurückzukehren und mehr Anreize zur Verbesserung der Heimversorgung zu schaffen.

Mit Blick auf den Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses, den „Check-up 35“ künftig nur noch alle drei Jahre anzubieten, forderten die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Vorsorgeuntersuchung im Intervall von zwei Jahren beizubehalten. Um Prävention geht es in einem weiteren Beschluss, mit dem die Delegiertenversammlung den Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes bittet, sich dafür einzusetzen, dass die Versorgung des Deutschen Marktes mit Grippeimpfstoff in Zukunft sicher gestellt ist. Die Delegierten meldeten zudem Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Procalcitonintest an und forderten, diese zu prüfen und bis auf Weiteres aussetzen. Die Delegiertenversammlung kritisierte die ungesicherte Studienlage und fehlende Praktikabilität.

Zur Nachwuchssicherung forderte die Delegiertenversammlung eine deutliche Erhöhung der Anzahl an Erstsemester-Medizinstudienplätzen von derzeit 10.000 auf mind. 17.000 wie vor 1990 in Deutschland. Auch mit dem Nachwuchs an Medizinischen Fachangestellten setzte sich die Delegiertenversammlung auseinander: Weil insbesondere in Ballungsräumen MFA-Stellen immer schwerer zu besetzen sind, wurde der Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes gebeten, sich weiterhin mit aller Kraft für höhere Ausbildungszahlen bei medizinische Fachangestellte (MFA) einzusetzen und dabei die Bayerische Landesärztekammer und die Kommunen mit einzubeziehen.

Beim Thema Digitalisierung unterstützen die Delegierten den Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes dabei, die Digitalisierung im Sinne der Patientinnen und Patienten und damit der hausärztlichen Versorgung mitzugestalten, beispielsweise bei den Themen Elektronische Gesundheitsakte, eRezept, Fernbehandlung, Videosprechstunde und elektronische Arbeitsunfähigkeit. Oberstes Ziel müsse der Erhalt des Vertrauensverhältnisses zwischen Patient/in und Hausarzt/in sein.

Bei einem weiterer Beschluss der Delegiertenversammlung sind die Mitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes gefragt: „Der Bayerische Hausärzteverband schließt sich der Faxaktion von Mecklenburg-Vorpommern an und empfiehlt seinen Mitgliedern, den im Anhang beigefügten Text (hier klicken) an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses und an weitere Politiker zu senden“, heißt es darin.

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