Wichtigste Beschlüsse der Delegiertenversammlung vom 31.03.2017

Mit Blick auf die bevorstehende Bundestagswahl im Herbst 2017 hat die Delegiertenversammlung im Rahmen des Bayerischen Hausärzteverbandes ihre Forderungen aus dem Beschluss der Delegiertenversammlung von 19.11.2016 nach

  • der Incentivierung der Hausarztzentrierten Versorgung,
  • der Stärkung der Parität in den Kassenärztlichen Vereinigungen auf Landesebene,
  • der Bekämpfung des Ärztemangels,
  • der diskriminierungsfreien transparenten Umsetzung des E-Health-Gesetzes und
  • der Überarbeitung der Rahmenvorgaben für die Bedarfsplanung

bekräftigt.

Um die Bekämpfung des Ärztemangels geht es auch in einer einstimmig beschlossenen Resolution: Darin fordern die Delegierten des Bayerischen Hausärzteverbandes die Bundesregierung sowie die Bayerische Staatsregierung und die sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag und im Bayerischen Landtag auf, die Finanzierung der Umsetzung des Masterplan Medizinstudium 2020 auch durch eine Beteiligung des Bundes und aller Träger der Gesundheitsversorung kurzfristig zu sichern und damit die Hindernisse zur Umsetzung des Masterplan Medizinstudium 2020 aus dem Weg zu räumen und den bestehenden Koalitionsvertrag auch in diesem Punkt umzusetzen. Die weitere Verzögerung der Verabschiedung des Masterplan Medizinstudium 2020 hätte fatale Folgen für die Nachwuchsgewinnung im Bereich der wohnortnahen hausärztlichen Versorgung.

Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier

Weiteres wichtiges Thema der Delegiertenversammlung war die Weiterentwicklung der palliativmedizinischen Versorgung in Bayern. Die Delegierten unterstützen mit großer Mehrheit die entsprechende Initiative des Geschäftsführenden Vorstands und fordert die Entscheidungsträger in allen Gremien der beteiligten und betroffenen Berufsverbände, der Kammern und Körperschaften der Selbstverwaltung dazu auf, die Palliativmedizin in regionaler und hausärztlicher Hand weiter zu fördern und nachhaltig auszubauen. Dazu wurde auch eine angemessene und sachgerechte Honorierung hausärztlicher Leistungen als erforderlich erachtet - sowohl im Rahmen des EBM als auch in der HzV.

Einig waren sich die Delegierten, dass die mittlerweile in Deutschland bestehenden mannigfaltigen Qualifikationen in der Geriatrie (zuletzt die Zusatzweiterbildung „ambulante Geriatrie“ der Landesärztekammer Hessen) abzulehnen sind. Die Versorgung älterer und hochbetagter, also sogenannter geriatrischer Patienten ist längst Alltag - nicht nur in der hausärztlichen Versorgung, sondern in allen patientennahen Fächern - geworden. Die Delegiertenversammlung sprach sich einstimmig dafür aus, diese Inhalte künftig in die Weiterbildungsordnung aufzunehmen, und unterstützt den Vorschlag der Bayerischen Landesärztekammer, die Weiterbildungsinhalte im Fach Allgemein- und Familienmedizin entsprechend zu formulieren und daneben allein die bisherige Zusatzweiterbildung Geriatrie im Abschnitt C der Weiterbildungsordnung Ärzte Bayerns zu belassen. Sie lehnt darüber hinaus den Facharzt für Geriatrie sowie den Facharzt für Innere Medizin und Geriatrie ab.

Eine Pressemitteilung dazu finden Sie hier.

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