Aktuelle Informationen 15-2021 - Corona-Auffrischungsimpfung

  • Corona-Auffrischungsimpfung in Pflege- und Altenheime vorrangig durch die HausärztInnen
  • BMG: Corona-Auffrischimpfungen durch bestehende Zulassung der mRNA-Impfstoffe abgedeckt
  • EBM-Abrechnungsziffern kommen – bis dahin gesonderte Dokumentation für spätere Abrechnung
  • Aktualisierung Aufklärungsbögen steht noch aus – bis dahin handschriftlicher Vermerk und Doku
  • Weitere Informationen (auch zur Mitgliedschaft) unter www.hausaerzte-bayern.de 


Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 02./09.08.2021 beschlossen, Corona-Auffrischungsimpfungen zu forcieren, und die derzeit dafür in Betracht kommenden Personengruppen konkretisiert – darunter unter anderem auch Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen (siehe auch https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html).

Am 11.08.2021 hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) weitere Informationen mit der Bitte um Weiterleitung an die Impfzentren übermittelt. Danach sollen die Impfzentren, sofern organisatorisch möglich, umgehend mit Corona-Auffrischimpfungen und dabei mit Impfungen in den Pflegeeinrichtungen beginnen. Die Pflegeeinrichtungen werden dahingehend informiert, dass sie ab dem 18.08.2021 (voraussichtliches Inkrafttreten der neuen Coronavirus-Impfverordnung) auf die Impfzentren zur Vereinbarung eines Impftermins durch ein mobiles Impfteams zugehen können. Sofern die Impfzentren mit Auffrischimpfungen in den Pflegeeinrichtungen starten wollen, können sie auch ihrerseits mit den Einrichtungen in ihrem Zuständigkeitsbereich Kontakt aufnehmen. Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen nach dem GMK-Beschluss vom 02.08.2021 vorrangig durch ihre behandelnden Ärztinnen und Ärzte eine Auffrischimpfung erhalten.

Auf diese Information an alle Impfzentren bezüglich der Auffrischimpfungen in Alten- und Pflegeheimen durch mobile Impfteams haben viele Kolleginnen und Kollegen mit Ärger und Unverständnis reagiert. Wir haben daher sofort nach Kenntnis des Sachverhaltes mit dem StMGP Kontakt aufgenommen und um Klärung gebeten. Das StMGP hat nunmehr mit Schreiben vom 13.08.2021 bekräftigt, dass weiterhin vorrangig die Hausärztinnen und Hausärzte die Auffrischimpfungen in den von ihnen versorgten Alten- und Pflegeheimen durchführen sollen. Nur dort, wo die Einrichtungen einen Bedarf sehen, sollen mobile Impfteams angefordert werden können. Angesichts des drohenden Verfalls der mRNA-Impfstoffe soll durch die mobilen Impfteams schon ab dem 18.08.2021 ein staatliches Zusatzangebot geschaffen werden.

Das BMG hat zwischenzeitlich schriftlich dargelegt, dass Corona-Auffrischimpfungen durch die bestehende Zulassung der mRNA Impfstoffe abgedeckt sind. Die erforderliche EBM-Abrechnungsziffer für die Corona-Auffrischimpfung wird noch abgestimmt. Wir werden schnellstmöglich darüber informieren. In der Zwischenzeit dokumentieren Sie die Corona-Auffrischungsimpfungen bitte separat und rechnen sie diese nach Bekanntwerden der EBM-Abrechnungsziffer ab. Laut StMGP wird das BMG die mRNA-Aufklärungsunterlagen schnellstmöglich u.a. im Hinblick auf die Auffrischungsimpfungen anpassen. Solange dies nicht der Fall ist, muss die Aufklärung, wie auch bei anderen Impfungen, mündlich durch den Impfarzt erfolgen. Aufklärungen und Einwilligungen sind verpflichtend zu dokumentieren.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender

P.S.: Antrag auf Mitgliedschaft unter www.hausaerzte-bayern.de

Auszug Schreiben StMGP vom 13.08.2021 - Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 in stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für die sehr konstruktiven Gespräche und für die Bereitschaft auch bei der Auffrischungsimpfung in den stationären Einrichtungen der Pflege und für Menschen mit Behinderung zu unterstützen. Wie besprochen, übersenden wir Ihnen den aktuellen Stand zur Planung.

Start der Auffrischungsimpfungen
Ab dem 18.08.2021 können sich die stationären Pflegeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung mit dem jeweils zuständigen Impfzentrum in Verbindung setzen, um einen Impftermin durch ein mobiles Impfteam zu vereinbaren. Dies ist ein zusätzliches Angebot und besteht neben der Möglichkeit die Auffrischungsimpfung durch niedergelassene Ärzte vornehmen zu lassen.

Voraussetzung für die Auffrischungsimpfung ist, dass der Abschluss der ersten Impfserie beim Impfling mindestens sechs Monate zurückliegt; die Auffrischungsimpfung erfolgt mit einem mRNA-Impfstoff.

Beim Besuch eines mobilen Impfteams können selbstverständlich bisher ungeimpfte Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in den Einrichtungen erst- bzw. zweitgeimpft werden.

Mit GMK-Beschlüssen vom 02.08.2021 und 09.08.2021 (s. unter https://www.gmkonline.de/Beschluesse.html) wurden die derzeit für Auffrischungsimpfungen in Betracht kommenden Personengruppen wie folgt konkretisiert:

  • insbesondere Bewohner/innen in Pflegeeinrichtungen,
  • insbesondere Bewohner/innen in Einrichtungen der Eingliederungshilfe und weiteren Einrichtungen mit vul-nerablen Gruppen,
  • Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression,
  • Pflegebedürftige in ihrer eigenen Häuslichkeit und
  • Höchstbetagte (ab 80 Jahren)

Patienten/innen mit Immunschwäche oder Immunsuppression, Pflegebedürftige und Höchstbetagte in ihrer eigenen Häuslichkeit sollen nach dem GMK-Beschluss vom 02.08.2021 vorrangig durch ihre behandelnden Ärzte eine Auffrischungsimpfung erhalten.

Auffrischungsimpfungen kommen grundsätzlich auch für Personen in Betracht, die eine vollständige Impfserie mit Vektor-Impfstoffen von AstraZeneca oder Johnson&Johnson bzw. nach einer Genesung von COVID-19 mit einem dieser Vektor-Impfstoffe erhalten haben, und bei denen nach Abschluss der ersten Impfserie mindestens sechs Monate vergangen sind (hierbei kann es sich grundsätzlich natürlich auch um Beschäftigte in den genannten Einrichtungen handeln, dies gilt für diesen Personenkreis auch für eine vollständige Impfserie mit mRNA-Impfstoffen); auch hier erfolgt die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff.

Aufklärung bei Auffrischungsimpfungen
Derzeit stehen noch keine Aufklärungsbögen für die COVID-19-Impfung zur Verfügung, welche Auffrischungsimpfungen für die aktuelle Zielgruppe der vulnerablen Personengruppen (low responder) thematisieren.

Das BMG wird die mRNA-Aufklärungsunterlagen schnellstmöglich u.a. im Hinblick auf die Auffrischungsimpfungen anpassen. Sobald uns diese vorliegen, werden wir Ihnen diese zur Information weiterleiten.

Solange dies nicht der Fall ist, muss die Aufklärung, wie auch bei anderen Impfungen mündlich durch den Impfarzt erfolgen. Aufklärungen und Einwilligungen sind verpflichtend zu dokumentieren. Die Dokumentation sollte vom Impfarzt in den bisherigen Aufklärungsbögen für die mRNA-Impfstoffe mit einem handschriftlichen Kommentar, dass es sich hierbei um eine Auffrischungsimpfung handelt, vermerkt werden. Von Unterlagen, die Pflegebedürftigen, Patientinnen sowie Patienten bzw. Einwilligungsberechtigte im Zusammenhang mit der Aufklärung oder Einwilligung unterzeichnet haben, sind Kopien auszuhändigen.

Vorbereitung der Impfungen durch die genannten Einrichtungen
Grundsätzlich läuft die Organisation in der bereits bewährten Form der 1. und 2. Impfung ab. Die Einrichtungen werden gebeten, den Impfzentren eine Ansprechpartnerin bzw. einen Ansprechpartner zu benennen. Das weitere Vorgehen wird dann zwischen den Einrichtungen und Impfzentren abgesprochen und vereinbart.

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