Ausblick

 
Dr. Markus Beier
Der Bayerische Hausärztetag 2022 ist aktuell als
Hybridveranstaltung geplant.
 

Es zeichnet sich ab, dass die Pandemiebekämpfung Bayerns Hausärztinnen und Hausärzte und ihren Berufsverband auch 2022 noch viel abverlangen wird. Zu hoffen bleibt, dass die Omikron-Welle flacher als erwartet ausfällt und bald abebben wird, sodass 2022 wieder mehr persönliche Begegnungen möglich sind und auch der Bayerische Hausärztetag 2022 vom 13. bis 14. Mai in Erlangen wieder ein Ort des persönlichen Austausches wird. Geplant ist er aktuell als Hybrid-Veranstaltung: Zu einigen der Vor-Ort-Terminen wird es wahlweise die Möglichkeit geben, sich von zu Hause aus dazu zu schalten.

Neue Ärztliche Approbationsordnung steht vor der Tür

Für die Förderung des Nachwuchses im hausärztlichen Bereich verspricht 2022 ein gutes Jahr zu werden: Die neue Ärztliche Approbationsordnung, die das Medizinstudium in Zukunft praxisorientierter machen und die Allgemeinmedizin besonders stärken soll, steht kurz vor ihrer Verabschiedung. Dementsprechend werden die praktischen Ausbildungszeiten im Studium verlängert. Hier sind jetzt alle Hausärztinnen und Hausärzte gefragt: Werden Sie akademische Lehrpraxis und bilden Sie aus und weiter! Dazu hat sich Dr. Markus Beier bereits gegen Jahresende mit einem Schreiben an seine Kolleginnen und Kollegen gewandt.

 
Dr. Markus Beier
2022 sind Bayerns Ärztinnen ud Ärzte aufgerufen,
ihre Vertretung in KV und Kammer neu zu wählen.
 

KV- und Kammerwahl in Bayern

Berufspolitisch wird 2022 ein spannendes Jahr: Es stehen im Herbst sowohl KV-Wahlen als auch die Wahlen zu Bayerischen Landesärztekammer an. Der Bayerische Hausärzteverband wird sich wieder für eine breite hausärztliche Basis in diese wichtigen Gremien einsetzen.
Unterstützen Sie uns dabei – durch Ihre Mitgliedschaft und Ihr Engagement im Berufsverband! Tragen Sie dazu bei, dass der Bayerische Hausärzteverband die starke Gemeinschaft und hausärztliche Interessensvertretung bleibt, die er jetzt ist, und überzeugen Sie Kolleginnen und Kollegen von einer Mitgliedschaft, damit der seit 2017 ungebrochene Trend von mehr Neumitgliedern als Austritten sich auch 2022 fortsetzt.

 

Informationssammlung zu COVID-19

Alle Rundfaxe des Bayerischen Hausärzteverbandes mit Informationen und Empfehlungen zum Umgang mit COVID-19

 

Antikörpertests auf SARS-CoV-2

Atteste

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat mit Schreiben vom 23.03.2020 an alle staatlichen Schulen in Bayern mitgeteilt: „Für Beschäftigte, für die eine Ansteckung mit dem Corona-Virus ein erhöhtes Gesundheitsrisiko darstellt (z.B. Leukämie, Diabetes, Lungenerkrankungen), sind aus Fürsorgegründen in Rücksprache mit dem behandelnden Arzt die erforderlichen Maßnahmen abzustimmen (z.B. kein Publikumsverkehr, kein Servicezentrum, Telearbeit etc.). Wenn die vom Arzt für notwendig erachteten Maßnahmen nicht umgesetzt werden können, muss der Arzt entscheiden, ob der Beschäftigte noch dienst- bzw. arbeitsfähig ist.“

Im Nachgang dazu haben sich Fragen in den Hausarztpraxen ergeben, wie mit entsprechenden Anfragen von Lehrern, aber auch von Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmern generell, nach Dienst- und Arbeits(un)fähigkeitsbescheinigungen oder Bescheinigungen zur Entbindung von der Pflicht zum Maskentragen am Arbeitsplatz umzugehen ist.
Aus Sicht des Bayerischen Hausärzteverbandes empfiehlt sich ein sehr zurückhaltender Umgang mit solchen Anfragen.
In Abstimmung mit der Bayerischen Landesärztekammer möchten wir Ihnen eine Formulierung für ein Attest an die Hand geben sowie Hinweise in Bezug auf Anfragen für Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht.

Attest zur Vorlage beim Arbeitgeber für Angehörige von Risikogruppen COVID-19 (Formulierungsvorschlag)

Formulierungsvorschlag Attest für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer Ansteckung mit COVID-19:

Um eine COVID-19-Infektion zu vermeiden, sollen nach den Informationen und Hilfestellungen des Robert Koch-Institutes (abrufbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html) Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf unter anderem Schutzmaßnahmen (bspw. Kontaktreduktion) durchführen. Dies gilt auch für den Einsatz und das Verhalten am Arbeitsplatz, der so zu gestalten ist, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird (vgl. § 4 Arbeitsschutzgesetz).

Hiermit bestätige ich, dass Herr/Frau XY, geb. am …. an einer Grunderkrankung, die das Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei einer COVID-19-Infektion erhöhen kann, leidet.
Unterschrift Arzt

Diesem Formulierungsvorschlag liegen die Erwägungen zugrunde, dass wir Hausärztinnen und Hausärzte zwar bestehende Risikofaktoren für eine mögliche COVID-19-Erkrankung entsprechend den Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) oder auch chronische Erkrankungen auf Wunsch unserer Patientinnen und Patienten bescheinigen können. Es kann und darf jedoch nicht unsere hausärztliche Aufgabe sein, in diesen Bescheinigungen eindeutige Rückschlüsse mit ggf. weitreichenden Konsequenzen für den Berufstätigen zu konstatieren.
Die Entscheidungen darüber, ob, wie und in welchem Umfang ein Mitarbeiter seine jeweilige Tätigkeit ausüben kann und soll, sind sehr individuell und letztlich durch den jeweiligen Arbeitgeber zu treffen.

Dabei hat sich der Arbeitgeber in seiner Entscheidungsfindung und hinsichtlich möglicher Konsequenzen in erster Linie eng mit seinem Mitarbeiter und vor allem mit betriebsärztlichen Stellen abzustimmen. Nur in wenigen einzelnen Ausnahmefällen kann es angemessen erscheinen, sich im Rahmen des Attestes eindeutiger zu positionieren. Dies obliegt selbstverständlich Ihrem eigenen ärztlichen Ermessen als Hausärztinnen und Hausärzte.

Hinweise „Maskenpflicht“

Auf Grund folgender Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) gibt es seit geraumer Zeit für einige Bereiche des öffentlichen Lebens die Pflicht (öffentlicher Nahverkehr, Geschäfte) zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes (MNS):

„…Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenem Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln)…“.

Ausnahmen davon hat die Bayerische Staatsregierung in ihrer Vierten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (4. BayIfSMV) vom 5. Mai 2020 geregelt.
Dort heißt es in Teil 1, Paragraf 1 (2):

„Soweit in dieser Verordnung die Verpflichtung vorgesehen ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen (Maskenpflicht), gilt:

  1. Kinder sind bis zum sechsten Geburtstag von der Tragepflicht befreit.
  2. Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.
  3. Das Abnehmen der Mund-Nasen-Bedeckung ist zulässig, solange es zu Identifikationszwecken oder zur Kommunikation mit Menschen mit Hörbehinderung erforderlich ist.“

Dies führt nun dazu, dass in den Hausarztpraxen immer wieder Anfragen eingehen, um eine ärztliche Befreiung von der Maskenpflicht via Attest zu erreichen.

Grundsätzlich ist eine Befreiung aus gravierenden medizinischen Gründen möglich, aber sicherlich nur in absoluten Ausnahmefällen gerechtfertigt. Ein solches Attest ist nach Einschätzung des Bayerischen Hausärzteverbandes sehr eng und individuell zu fassen und kann sich nicht ausschließlich auf das Vorliegen einer chronischen Erkrankung beziehen - ganz im Gegenteil: hier sind in der Regel Schutzmaßnahmen explizit sinnvoll. Es sollte vielmehr darum gehen, festzustellen, ob eine nachweisliche und schwere Krankheitsverschlechterung (z.B. durch signifikante Dyspnoe) durch den Mund-Nasen-Schutz hervorgerufen wird, die unter Umständen ein Attest rechtfertigen. Bitte prüfen Sie deshalb sehr streng und individuell, ob eine Befreiung vom Mund-Nasen-Schutz wirklich die einzige Lösung ist.

AU (nur für Kranke)

Auffrischimpfung gegen Corona (Booster)

Codieren bei COVID-19

Corona-Warn-App

FAQs

Formulare / Praxishilfen

Impfen

Impfpflicht

Ab dem 15. März 2022 müssen Mitarbeitende der Gesundheits- und Pflegeberufe entweder geimpft oder genesen sein. Was diese "Impfpflicht" in der Praxis bedeutet, hat der Deutsche Hausärzteverbande zusammengefasst.

  • Checkliste (DER HAUSARZT)

Beschäftigte in Arztpraxen müssen ihrem Arbeitgeber gegenüber bis spätestens 15.03.2022 nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft sind. Was für Praxisinhaber dabei zu beachten ist, hat die Verbandszeitschrift DER HAUSARZT in einer Checkliste zusammengestellt.

zur Checkliste (Registrierung erforderlich)

Informationen zur Abrechnung

Labor

Palliativmedizin

Patienteninfos

Personelle Unterstützung

Praxisabläufe ändern / Risikogruppen schützen

Praxisschließungen

Testen / Behandlungsempfehlungen Fachgesellschaft

Therapie

Triagierung durch MFA

Umgang mit an COVID-19 Verstorbenen

Unterstützung durch 116117

Video-Sprechstunde

Wichtige Informationen zur COVID-19-Impfung

Auffrisch-Impfung gegen COVID-19

Endgültige Impfempfehlung zu COVID-19: Was die STIKO empfiehlt

Bedeutung der Corona-Auffrischimpfung: Studienergebnisse aus Israel

Aufklärungsbogen, Einwilligungserklärungs- & Anamnesebogen für Impfungen

Das Robert Koch-Institut (RKI) stellt in Kooperation mit dem Deutschen Grünen Kreuz den Ländern beigefügtes Muster- Aufklärungsmerkblatt (2 Seiten DIN A 4) sowie ein Muster-Formular Anamnese und Impfeinwilligung (1 Seite DIN A 4) als druckfähige PDF-Datei zur Vervielfältigung kostenfrei zu Verfügung. Diese Dokumente werden fortlaufend der aktuellen Datenlage angepasst, der jeweilige Datenstand ist in den Dokumenten ersichtlich. Das Aufklärungsmerkblatt dient der (vorherigen) Information des Impflings und ersetzt nicht die Möglichkeit zu einem Aufklärungsgespräch.

DOWNLOAD HINWEISE ZUR IMPFAUFKLÄRUNG

DOWNLOAD AUFKLÄRUNGSMERKBLATT VEKTOR IMPFSTOFFE

DOWNLOAD IMPFEINWILLIGUNG ANAMNESE

Paul-Ehrlich-Institut informiert über AstraZeneca

DOWNLOAD INFOS ASTRAZENECA

FAQ

wir haben für Sie die häufigsten Fragen zur COVID-19 Impfung beantwortet. Bitte beachten Sie den Bearbeitungsstand des Dokuments. Die Angaben sind ohne Gewähr. 

FAQ LESEN

Stellungnahme der LAGI zu Covid-19-Impfstoffen

(Ergebnis der 35. LAGI-Sitzung am 17.2.2021)

LAGI-Stellungnahme LESEN

Ergebnisse der m-RNA-Vakzine BioNTech/Pfizer

In den mmk-benefits vom 10. Dezember 2020 hat Prof. Dr. Michael M. Kochen die Ergebnisse der Phase-2/3-Studie des mRNA-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer im New England Journal of Medicine zusammengefasst.

DOWNLOAD MMK BENEFITS

Positionspapier „Impfen in Hausarztpraxen“

Welche Rolle können Hausarztpraxen bei dere Imopfung der Bevölkerung gegen das Corona-Virus einnehmen? Und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Dazu hat der Deutsche Hausärzteverband ein Positionspapier verfasst.

Positionspapier "Impfen in der Hausarztpraxis"

 

BHÄV Newsletter

Poster Jubiläums SpendenaktionJubiläums-Spendenaktion 10 Jahre Stiftung Bayerischer Hausärzteverband

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Politik

Positionen

Positionen

Politische Rundfaxe, Apropos, Auf ein Wort, Gesundheitspolitische Zitrone
Beschlüsse

Beschlüsse

Aktuelle Beschlüsse der Mitglieder- und Deligiertenversammlung
30. Bayerischer Hausärztetag

30. Bayerischer Hausärztetag

Nachlese - Interview, Pressemitteilung, Beschlüsse und Berichte
Verbandsarbeit 2022

Verbandsarbeit 2022

Rückblick auf Themen & Aktivitäten

Praxisinfo

Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert: Zeit und Papier sparen

Übermittlungspauschale für eArztbriefe gilt unverändert: Zeit und Papier sparen

Viel Zeit und Papier sparen können sich Hausarztpraxen, wenn es nach einem Bericht der KBV geht. Den Praxisnachrichten vom 22.03.2024 zufolge bleibt Übermittlungspauschale für eArztbriefe wie sie ist und damit sollten Arztbriefe künftig per Fax Geschichte sein. 

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HZV-Patienten versehentlich über die KVB abgerechnet?

HZV-Patienten versehentlich über die KVB abgerechnet?

Trau schau wem: Die KVB prüft bei jeder Quartalsabrechnung, ob Leistungen, die Bestandteil der HZV-Verträge sind, fälschlicherweise über die KVB abgerechnet wurden. Was es zu beachten gilt.

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Unterstützung für Hausärztinnen und Hausärzte: Krisendienste Bayern stellen sich vor am Bayerischen Hausärztetag

Unterstützung für Hausärztinnen und Hausärzte: Krisendienste Bayern stellen sich vor am Bayerischen Hausärztetag

Für Menschen, in eine psychische Notlage geraten, sind Hausärztinnen und Hausärzte oft die erste Hilfsadresse.  Für sie bieten die Krisendienste Bayern wertvolle Unterstützung an, die sie dem Hausärztetag in Augsburg vorstellen. 

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Darmkrebsvorsorge in der HZV

Darmkrebsvorsorge in der HZV

Der März ist bundesweit der Aktionsmonat für die Darmkrebsvorsorge. Dabei steht vor allem die verstärkte Ansprache von Patientinnen und Patienten auf die Früherkennungsprogramme im Mittelpunkt. Teil des organisierten Darmkrebsscreening ist der iFOBT-Test. Was es bei HZV-Versicherten zu beachten gilt.

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Breiterer Impfschutz gegen Meningokokken – STIKO-Empfehlung in Richtlinie übernommen

Breiterer Impfschutz gegen Meningokokken – STIKO-Empfehlung in Richtlinie übernommen

Die neue Impfung gegen Meningokokken der Serogruppe B wurde in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen. Höchste Zeit, findet Prof. Dr. Jörg Schelling, Impfexperte und Beauftragter für Forschung und Lehre des Bayerischen Hausärzteverbandes.

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Bayerischer Hausärztetag 2024

Bayerischer Hausärztetag 2024

Die Veranstaltungs-Homepage zum Bayerischen Hausärztetag 2024 und dem diesjährigen Nachwuchstag des Bayerischen Hausärzteverbandes ist online. Hier finden Sie das vollständige Programm mit der Möglichkeit, sich anzumelden.

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9. Bayerischer Hausärztekongress im Ötztal: „Wieder ein voller Erfolg!“

9. Bayerischer Hausärztekongress im Ötztal: „Wieder ein voller Erfolg!“

Vergangenen Freitag ging der 9. Bayerische Hausärztekongress im Ötztal zu Ende. Knapp 90 Hausärztinnen und Hausärzte waren zusammengekommen, um sich zu hausarztrelevanten Themen fortzubilden, sich auszutauschen und die fortbildungsfreien Stunden am Nachmittag für Entspannung oder Wintersportaktivitäten zu nutzen.

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Überweisungsscheine für HZV-Versicherte nicht vergessen!

Überweisungsscheine für HZV-Versicherte nicht vergessen!

Mit Überweisung bleibt die Behandlungskoordination in Ihrer hausärztlichen Hand.

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Neue Long-Covid-Richtlinie: Hausärztinnen und Hausärzte sollten sich mit den Vorgaben des G-BA vertraut machen

Neue Long-Covid-Richtlinie: Hausärztinnen und Hausärzte sollten sich mit den Vorgaben des G-BA vertraut machen

Gemäß der Long-COVID-Richtlinie, die der G-BA beschlossen hat, sollen Hausärztinnen und Hausärzte sollen die Rolle der zentralen Ansprechperson im Versorgungsprozess  übernehmen und die Behandlung der betroffenen Patientinnen und Patienten planen und koordinieren. 

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Richtig versichert im Ruhestand

Richtig versichert im Ruhestand

Auch für Hausärztinnen und Hausärzte, die in den Ruhestand gehen, bleibt die Berufshaftpflicht ein Thema. Versicherungsexperte Thomas Cerny von „ASSEPRO/Dr. Rinner & Partner“ und erklärt, worauf zu achten ist.

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Kleiner Herbstkongress mutiert zum Winterkongress par excellence

Kleiner Herbstkongress mutiert zum Winterkongress par excellence

Trotz unerwartet heftigem Wintereinbruch war das Kloster Seeon Schauplatz eines gelungenen Fortbildungskongresses.

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Erwartungen an Staatsministerin Judith Gerlach

Erwartungen an Staatsministerin Judith Gerlach

Ergebnisse der Umfrage "Hausärztliches Praxisbaromether" zeigen, wo Hausärztinnen und Hausärzte in Bayern die drängendsten Probleme sehen.

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Ergebnisse der Umfrage vom 20. Oktober: Wie sieht die Weitebildung in bayerischen Hausarztpraxen aus?

Ergebnisse der Umfrage vom 20. Oktober: Wie sieht die Weitebildung in bayerischen Hausarztpraxen aus?

Mit dem hausärztlichen Praxisbarometer möchten wir als Berufsverband Ihre Meinung und Erfahrungen zu aktuellen Themen wissen. Wir haben gefragt: Wie sieht die Weiterbldung in bayerischen Hausarztpraxen aus?

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Neue Pneumokokken-Impfempfehlung – Was Sie als Hausärztin/Hausarzt wissen müssen

Neue Pneumokokken-Impfempfehlung – Was Sie als Hausärztin/Hausarzt wissen müssen

Wie die neuen STIKO-Empfehlungen zur Pneumokokken-Impfung aussehen und welchen Rat die KBV für die aktuelle Situation gibt, hat Prof. Dr. Jörg Schelling, Impfexperte und Beauftragter für Forschung und Lehre des Bayerischen Hausärzteverbandes, zusammengefasst.

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Handreichung für Hausärztinnen und Hausärzte: Corona im Herbst 2023

Handreichung für Hausärztinnen und Hausärzte: Corona im Herbst 2023

Jahreszeitenbedingt steigen in Bayerns Arztpraxen die Fälle von Atemwegsinfektionen, darunter auch wieder häufig COVID-19-Erkrankungen. Nach Abklingen der Pandemie hat sich im Umgang mit Corona, seien es Tests, Impfungen oder andere Aspekten, einiges geändert. Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, hat federführend eine Handreichung für die Praxis erarbeitet, die Orientierung geben soll.

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Abschluss-Veranstaltung BEAH-Kurs: Als Abrechnungs-Profi fit für die Teampraxis

Abschluss-Veranstaltung BEAH-Kurs: Als Abrechnungs-Profi fit für die Teampraxis

Mehr als 20 Teilnehmerinnen haben gerade ihre Prüfung zur Betriebswirtschaftlichen Assistenz in der Hausarztpraxis – kurz BEAH – abgelegt. An insgesamt vier Samstagen saßen sie in den letzten Wochen zusammen und haben gemeinsam mit der Referentin Margit Büttner, Initiatorin der BEAH-Qualifizierung, 27 Unterrichtseinheiten durchgebüffelt. Sie sind sich alle jetzt schon sicher: Es hat sich gelohnt!

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Cyberschutzversicherung: Worauf müssen Arztpraxen achten?

Cyberschutzversicherung: Worauf müssen Arztpraxen achten?

Viele Praxisinhaberinnen und -inhaber glauben Ihre Arztpraxis sei für Cyberangriffe wenig lukrativ und daher bestehe keine Gefahr. Cyberkriminalität lässt sich aber nicht von der Größe eines Unternehmens abhalten, denn Kleinvieh macht auch Mist und Arztpraxen sind ein lohnendes Ziel bei dem viel Schaden angerichtet werden kann. Aber ab wann lohnt sich eine Cyberschutzversicherung?

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Ergebnisse der TI-Umfrage vom 28. Juli: TI-Pauschale nicht ausreichend

Ergebnisse der TI-Umfrage vom 28. Juli: TI-Pauschale nicht ausreichend

Mit dem hausärztlichen Praxisbarometer möchten wir als Berufsverband Ihre Meinung und Erfahrungen zu aktuellen Themen wissen. Wir haben gefragt: Wie kostendeckend ist die TI-Pauschale?

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Sich zum PTQZ-Moderator qualifizieren – kompakt an einem Wochenende

Sich zum PTQZ-Moderator qualifizieren – kompakt an einem Wochenende

Der Bayerische Hausärzteverband unterstützt Mitglieder, die sich für die Qualitätszirkelarbeit engagieren und PTQZ-Moderator werden wollen, mit einem neuen und kostenfreien Fortbildungsformat: An nur einem Wochenende zum PTQZ-Moderator.

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Versicherungsschutz: Wenn Ärzt:innen nicht mehr arbeiten können

Versicherungsschutz: Wenn Ärzt:innen nicht mehr arbeiten können

Für Ärzt:innen ist einzig die Berufshaftpflichtversicherung verpflichtend. Doch es gibt noch viele weitere Versicherungen, die sinnvoll sein können. Wenn Ärzt:innen beispielsweise nicht mehr arbeiten können, weil sie selbst gesundheitlich ausfallen oder weil ihre Praxis von einem Hochwasser überschwemmt wurde, dann lohnen sich Praxisausfallversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung. 

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Berufshaftpflicht für Ärzt:innen - das Wichtigste im Überblick

Berufshaftpflicht für Ärzt:innen - das Wichtigste im Überblick

Die Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und ein entsprechender Nachweis kann vom Zulassungsausschluss eingefordert werden. Daher ist es sinnvoll sich genau über Versicherungsumfang und -konditionen zu informieren.

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„Diphtherie wieder mehr auf dem Radar haben“

„Diphtherie wieder mehr auf dem Radar haben“

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und die Bayerische Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) haben eine neue Handreichung für Ärzteschaft und MFA zum Thema Diphtherie erarbeitet. Im Interview nennt Dr. Markus Frühwein die wichtigsten Aspekte für die Hausarztpraxis.

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„Meine hausärztliche Praxis“: So entlastet die App des Bayerischen Hausärzteverbandes die Praxen

„Meine hausärztliche Praxis“: So entlastet die App des Bayerischen Hausärzteverbandes die Praxen

Mit der App „Meine hausärztliche Praxis" hat der Bayerische Hausärzteverband auf dem 30. Bayerischen Hausärztetag eine digitale Lösung präsentiert, die ab sofort allen Mitgliedern zur Verfügung steht und sowohl Praxen wie auch Patientinnen und Patienten echten Nutzen bringt.

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Praxisübernahme in der HZV leicht gemacht - Serviceangebot des BHÄV frühzeitig nutzen!

Praxisübernahme in der HZV leicht gemacht - Serviceangebot des BHÄV frühzeitig nutzen!

Damit die Übergabe einer HZV-Praxis gut funktioniert, bietet Ihnen die Praxisberatung des Bayerischen Hausärzteverbands wertvolle Unterstützung. Ein Erfahrungsbericht.

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BHÄV-TV – Ihr Kanal zu Ihren Patientinnen und Patienten

BHÄV-TV – Ihr Kanal zu Ihren Patientinnen und Patienten

BHÄV-TV ist eine Möglichkeit, den Patienten mit unterhaltsamen und gleichzeitig informativen Beiträgen rund um das Thema Gesundheit die Wartezeit zu verkürzen. Gleichzeitig lässt es sich nutzen, um Informationen zu den Patienten zu transportieren – sei es zu den Öffnungs- und Ferienzeiten der Praxis, ihrem Leistungsspektrum oder zu aktuellen Entwicklungen in der Gesundheitspolitik sowie zur Hausarztzentrierten Versorgung.

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Kopfschmerzexperte Dr. Thomas Reiter:

Kopfschmerzexperte Dr. Thomas Reiter: "Hausärzte sind für uns die wichtigsten Kooperationspartner"

Dr. med. Thomas Reiter, Oberarzt Schmerzmedizin am Benedictus Krankenhaus in Feldafing und zertifizierter Kopf- und Gesichtsschmerzexperte der DMKG, ist Referent unseres Thementag-Blocks "Update Schmerztherapie". Im Interview berichtet er von seinen Erfahrungen und unterstreicht die Rolle der Behandlung im hausärztlichen Bereich.

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„Die Grund- und Erstversorgung von Wunden sollten alle beherrschen“

„Die Grund- und Erstversorgung von Wunden sollten alle beherrschen“

Doris Mayer und Sigrid Bogenhauser berichten im Folgenden was man in ihren beiden Workshops „Um den Finger gewickelt“ - Workshop: Basiswissen akute Wundversorgung“ und „Wunden in allen Phasen: von der akuten bis zur chronischen Wundversorgung“ lernt.

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Ambulante Therapieoptionen bei COVID-19 Erkrankungen

Ambulante Therapieoptionen bei COVID-19 Erkrankungen

Prof. Dr. Michael M. Kochen und Dr. Josef Pömsl haben gemeinsam eine Zusammenstellung von ambulanten Therapieoptionen bei Covid-19-Erkrankungen erarbeitet (letzte Aktualisierung 10.11.2022).

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Klimawandel trifft Gesundheitswesen: „Veränderungen in der Umwelt haben einen großen Einfluss auf das Befinden von uns Menschen“

Klimawandel trifft Gesundheitswesen: „Veränderungen in der Umwelt haben einen großen Einfluss auf das Befinden von uns Menschen“

Dr. Marc Metzmacher, Bezirksvorsitzender Mittelfranken des Bayerischen Hausärzteverbandes, ist Kursleiter der Fortbildung „Klimawandel trifft Gesundheitswesen - Was kommt auf Patient:innen und Mitarbeiter:innen zu?“. Im Interview erklärt er, warum ihm dieses Fortbildungsangebot am Herzen liegt.

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Klare Empfehlung für Paxlovid – vor allem bei nicht Immunisierten

Klare Empfehlung für Paxlovid – vor allem bei nicht Immunisierten

Dr. Peter Löw, Hausarzt in Treuchtlingen im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen und Bezirksdelegierter Mittelfranken des Bayerischen Hausärzteverbandes, berichtet im Interview, welche Erkenntnisse er vom Süddeutschen Infektiologie Symposium mitgenommen hat.

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VERAH®-Förderung: „Eine VERAH® bedeutet vor allem eine deutliche Entlastung

VERAH®-Förderung: „Eine VERAH® bedeutet vor allem eine deutliche Entlastung"

Der Bayerische Hausärzteverband fördert die Ausbildung von Versorgungsassistent:innen in der Hausarztpraxis (VERAH®). Hausärztin Eva Greipel und Hausarzt Dr. Marc Metzmacher haben die Förderung genutzt und berichten, warum sie eine oder besser mehrere VERAH® im Team nicht mehr missen möchten.

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Gelungene Premiere: Erster Kleiner Herbstkongress des Bayerischen Hausärzteverbandes

Gelungene Premiere: Erster Kleiner Herbstkongress des Bayerischen Hausärzteverbandes

Der erste Kleine Herbstkongress des Bayerischen Hausärzteverbandes war mit 50 Teilnehmenden ausgebucht und punktete mit bis zu 29 CME und natürlich auch dem endlich wieder möglichen kollegialem Austausch. 

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Paxlovid-Checkliste bietet Übersicht

Paxlovid-Checkliste bietet Übersicht

Das Medikament Paxlovid kann Patienten mit Risiko für einen schweren Verlauf von Covid-19 erheblichen Nutzen bringen. Bei der Verordnung müssen jedoch viele Aspekte bezüglich möglicher Kontraindikationen und Wechselwirkungen beachtet werden. Dafür gibt es jetzt die Paxlovid-Checkliste, mitverfasst von Dr. Josef Pömsl.

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Diagnose bei Beschwerden des Bewegungsapparats: „Das Hauptproblem ist die knappe Zeit“

Diagnose bei Beschwerden des Bewegungsapparats: „Das Hauptproblem ist die knappe Zeit“

Rücken, Hüfte, Knie – mit Schmerzen in diesen Bereichen kommen Patientinnen und Patienten oft erst einmal in die Hausarztpraxis - und dann? Selbst behandeln oder zum Spezialisten? Für solche Fragen bietet Orthopäde und Unfallchirurg Prof. Dr. Achim Benditz eine Fortbildung zum Bewegungsapparat an.

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Primärmedizinisches Versorgungs- und Praxismanagement: Erfolgreicher Studienstart für MFA in München

Primärmedizinisches Versorgungs- und Praxismanagement: Erfolgreicher Studienstart für MFA in München

Nun ist es soweit: Die ersten MFA mit VERAH®- bzw. NäPa-Weiterbildung haben mit dem neuen Studiengang „Primärmedizinisches Versorgungs- und Praxismanagement“ an der FOM begonnen.

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„Bei Ernährungsfragen nicht blank dastehen“

„Bei Ernährungsfragen nicht blank dastehen“

Im Interview gibt Referent Markus Schmid einen Vorgeschmack auf sein Seminar „Du bist, was du isst! - Wie sich Nahrungsmittel auf unser Verdauungssystem auswirken“ und erklärt, warum MFA sich unbedingt mit dem Thema Ernährung auseinandersetzen sollten.

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Telemedizin-Rucksack für die Hausbesuche der VERAHS spart Ressourcen

Telemedizin-Rucksack für die Hausbesuche der VERAHS spart Ressourcen

Mit Blick auf digitale Lösungen ist die neueste Errungenschaft in der Hausarztpraxis Drs. Pfeiffer ein Telemedizin-Rucksack für die Hausbesuche der VERAHS. Er soll die Versorgung verbessern und Ressourcen besser nutzbar machen.

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Aktuelle Berufspolitik & Praxisinfos

 
Spenden, Fördern und Klimaschützen‍ - Jubiläumsaktion

Spenden, Fördern und Klimaschützen‍ - Jubiläumsaktion

Zum 10-jährigen Jubiläum der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband gibt es eine besondere Aktion, mit der Sie gleich im doppelten Sinne den hausärztlichen Nachwuchs unterstützen können:  Die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband pflanzt zusammen mit Planet Tree nachhaltige Bäume in deutschen Wäldern – bereits ab einer Spende von 15 Euro.

Auf geht's zum 31. Bayerischen Hausärztetag!

Auf geht's zum 31. Bayerischen Hausärztetag!

Unter dem Motto „Hausärztliche Teampraxis – Beste Versorgung aus einer Hand“ steht der 31. Bayerische Hausärztetag, der am Freitag, 19. und Samstag, 20. April im Kongress am Park in Augsburg stattfindet. Was Besucher erwartet, erklärt Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.

 GVSG „gut und zügig umsetzten!“‍

GVSG „gut und zügig umsetzten!“‍

Der enorme druck, unter dem viele Hausarztpraxen in Deutschland nach wie vor stehen, war ein zentrales Thema der Bundesdelegiertenversammlung im Rahmen der Frühjahrstagung des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes vom 12. bis 13. April in Leipzig. Abhilfe könnte eine schnelle Umsetzung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bringen, waren sich die Delegierten einig.

 10 Jahre Stiftung Bayerischer Hausärzteverband - Zwischenbilanz zum Stiftungsjubiläum

10 Jahre Stiftung Bayerischer Hausärzteverband - Zwischenbilanz zum Stiftungsjubiläum

Nach rund zehn Jahren ist es nicht nur an der Zeit für ein Jubiläum, für das der anstehende Bayerische Hausärztetag einen geeigneten Rahmen bildet. Es ist auch eine gute Gelegenheit für eine Zwischenbilanz. Und die kann sich sehen lassen.

"Man behält sein breites fachliches Spektrum"

Mit der Förderung des PJ-Tertials Allgemeinmedizin unterstützt die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband seit 2016 auch Studierende im Praktischen Jahr (PJ), die ein Tertial in einer Hausarztpraxis zubringen. Dr. Felix Wiest gehört zu den Geförderten der ersten Runden. Im Interview spricht er über seine Erfahrungen im PJ, die seine Entscheidung für die Allgemeinmedizin bestärkt haben.

Premiere: Bundesweiter Tag der Hausarztmedizin am 8. Mai 2024

Premiere: Bundesweiter Tag der Hausarztmedizin am 8. Mai 2024

„Gesundheit ist wertvoll“ – unter diesem Motto findet dieses Jahr der erste bundesweite „Tag der Hausarztmedizin“ statt. Datum der Premiere ist der 8. Mai. Auch der Bayerische Landesverband beteiligt sich mit eigenen Aktionen am Programm.

Pressestatement Entbürokratisierung

Pressestatement Entbürokratisierung

In einem Pressestatement anlässlich des Runden Tischs Deregulierung und Entbürokratisierung der Bayerischen Staatsregierung begrüßt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender Bayerischer Hausärzteverband, die Absicht der Bayerischen Staatsregierung, Gesellschaft, Wirtschaft und Verwaltung durch Deregulierung und Entbürokratisierung wieder mehr Freiräume verschaffen zu wollen.

Hintergrund zum Bayerischen Hausärztetag: Um diese Kernbotschaften geht es

Hintergrund zum Bayerischen Hausärztetag: Um diese Kernbotschaften geht es

Der 31. Bayerische Hausärztetag vom 19. bis 20. April 2024 in Augsburg steht vor der Tür. Im Vorfeld erklären der Vorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes Dr. Wolfgang Ritter und seine Stellvertreterin Dr. Petra Reis-Berkowicz, welche berufspolitische Kernthemen den 31. Bayerischen Hausärztetag inhaltlich prägen werden.

Zeichen setzen gegen Intoleranz und Extremismus

Zeichen setzen gegen Intoleranz und Extremismus

Am 21. März hat das Bayerische Bündnis für Toleranz zu einer gemeinsamen Foto-Aktion „Zeit für Menschenwürde, Demokratie und Toleranz!“ aufgerufen. Das Team der Geschäftsstelle des Bayerischen Hausärzteverbandes und der Hausärztlichen Service- und Wirtschaftsgesellschaft (HSWG) ist dem gern nachgekommen.

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