Masterplan Medizinstudium 2020: „Wieder werden dringend notwendige Reformen für den ambulanten Sektor weiter ausgesessen!“

Stephan Pilsinger
Dr. Wolfgang Ritter

Die dringend notwendige Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO), Kernstück des 2017 beschlossenen Masterplan Medizinstudium 2020, wird wohl noch weiter auf sich warten lassen: Wie nun bekannt wurde, ist der seit 2021 vorliegende Entwurf, mit dem sich eine Facharbeitsgruppe von Vertretern und Vertreterinnen der Gesundheits- und Wissenschaftsministerien ein Jahr auseinandergesetzt und kostendämpfende Kompromisse gefunden hat, nicht wie ursprünglich vorgesehen auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz am 16. März stehen. Vielmehr wurde er offenbar an die Facharbeitsgruppe zurücküberwiesen.

„Wieder werden dringend notwendige Reformen für den ambulanten Sektor weiter ausgesessen“, kommentiert der Landesvorsitzende des Bayerischen Hausärzteverbandes den Vorgang. „Uns läuft die Zeit davon. Es hören mehr Hausärztinnen und Hausärzte auf als nachkommen. Um diesen Negativtrend zu stoppen, brauchen wir dringend die stärkere Praxisnähe und Orientierung an allgemeinmedizinischen Inhalten im Medizinstudium, die mit der Reform der ÄApprO erreicht werden soll. Nur so wird die Allgemeinmedizin präsenter im Studium und von den Studierenden als attraktives Berufsziel war genommen.“

Fast 6 Jahre ist inzwischen her, dass sich die Ministerien für Gesundheit und Wissenschaft der Bundesländer sowie das Bundesgesundheitsministerium 2017 auf einen „Masterplan Medizinstudium 2020“ zur Reform der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) geeinigt haben. Das Ziel: stärkere Kompetenzorientierung, Praxisnähe und Orientierung von allgemeinmedizinischen Inhalten.

Seit 2021 liegt nun ein Referentenentwurf für die dringend notwendige Reform der ÄAprO vor. Die Umsetzung scheiterte bislang vor allem an Befürchtungen, dass darin enthaltenen Reformbestandteile wie zum Beispiel die Ambulantisierung der Ausbildung durch stärkere Einbindung von Lehrpraxen enorme Kosten für die Länder nach sich ziehen könnte. Nachdem sich eine Facharbeitsgruppe von Vertretern und Vertreterinnen der Gesundheits- und Wissenschaftsministerien mit den finanziellen Folgen für Fakultäten und Länder auseinandergesetzt und kostendämpfende Kompromisse gefunden hat, sollte der Weg für eine abschließende Entscheidung frei sein. Aber nun wurde bekannt, dass der konsentierte Reformvorschlag für die ÄAprO nicht mehr wie ursprünglich vorgesehen auf der Tagesordnung der Ministerpräsidentenkonferenz zur abschließenden Diskussion und Entscheidung am 16 März steht. Vielmehr soll der Entwurf zurück in die Facharbeitsgruppe, also auf die Ebene der Gesundheits- und Wissenschaftsministerien der Länder, zurücküberwiesen worden sein.

„Die Facharbeitsgruppe hat sich bereits mehr als ein Jahr mit dem Thema befasst. Es ist an der Zeit, endlich Entscheidungen zu treffen und die primärmedizinische Versorgung in der Ausbildung zu stärken. Eine zeitnahe Reform der ÄAprO ist unerlässlich, um die wohnortnahe ambulante hausärztliche Versorgung flächendeckend zu sichern“, unterstreicht Dr. Ritter.

 

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