Ende der telefonische AU „ergibt keinen Sinn“

Stephan Pilsinger
Ab 1. April 2023 nicht mehr möglich: Die telefonische Krankschreibung.

Mit dem heutigen Tag endet die Möglichkeit für Ärztinnen und Ärzte, eine telefonische Arbeitsunfähigkeit (AU) auszustellen. Für Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, nicht nachvollziehbar: „Die telefonische AU für eigene Patientinnen und Patienten, die ich als Hausärztin oder Hausarzt kenne und deren Beschwerden daher gut einzuordnen sind, ist aus unserer Sicht gut geeignet, um die Betroffenen bei leichten Infekten Ressourcen-schonend und ohne Infektionsrisiko zu versorgen. Dies hat sich während der Corona-Pandemie bewährt und bedeutet auch in der aktuellen Situation mit hohen Infektionszahlen – hier vor allem Influenza – eine große Erleichterung für Praxen und Patient:innen. Diese Regelung jetzt auslaufen zu lassen und nicht zu verlängern, ergibt keinen Sinn. Als Bayerischer Hausärzteverband hätten wir uns eine Übernahme der Ausnahmeregelung in die Regelversorgung gewünscht“, erklärt er und kündigt an: „Dafür werden wir uns auch weiterhin einsetzen.“

Auch Bundesverband für Fortbestand der Telefon-AU

Die gleiche Haltung vertritt auch der Deutsche Hausärzteverband: „Als Deutscher Hausärzteverband setzen wir uns mit Nachdruck dafür ein, dass die Möglichkeit, unsere Bestandspatientinnen und -patienten telefonisch krankzuschreiben, endlich dauerhaft eingeführt wird. Für uns ist klar: Ohne die Telefon-AU wird es immer schwieriger, die Versorgung unserer Patientinnen und Patienten mit der immer knapper werden Ressource „Arztzeit“ noch zu stemmen“, heißt es im heutigen Rundbrief des Bundesvorstands dazu.

 

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