GVSG-Entwurf passiert das Bundeskabinett: „Ein erster Schritt auf einem weiten Weg“

Hausärzteverein Bamberg
Dr. Wolfgang Ritter

Ein mit Spannung erwarteter Gesetzentwurf hat am 22.05.2024 die nächste Hürde im politischen Verfahren nehmen können. Der Entwurf für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, kurz GVSG, wurde im Bundeskabinett beschlossen. Trotz einiger kurzfristiger Streichungen von wichtigen Vorhaben sieht der Gesetzentwurf weiterhin weitreichende Veränderungen für die ambulante hausärztliche Versorgung vor.

„Wir müssen uns die Entwicklung des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes ansehen“, kommentiert Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. „In den ersten Entwürfen des Gesetzes hat man vergeblich nach Reformen gesucht, die die ambulante hausärztliche Versorgung betreffen. Damals waren Themen wie Gesundheitsregionen, Gesundheitskioske und andere Belange vorrangig. Wir Hausärztinnen und Hausärzte wurden in der Anfangsphase des Gesetzesvorhabens komplett ignoriert. Dass wir nun an einem Punkt stehen, in dem in der Presse von einem Hausärztestärkungsgesetz die Rede ist, muss uns positiv stimmen. Immerhin haben es Forderungen in das Gesetz geschafft, die wir lange und vehement, aber immer in konstruktiver Art und Weise, an die Politik herangetragen haben und die eine echte Verbesserung für die hausärztliche Versorgung darstellen.

Wir dürfen jetzt aber auf keinen Fall stehen bleiben. Die Reformen müssen noch deutlich weiter gehen, es darf in der Politik auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass dieses Gesetz allein ausreicht, die kommenden Herausforderungen zu stemmen. Der aktuelle Gesetzentwurf, der jetzt vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist lediglich ein erster Schritt auf einem weiten Weg, den wir noch zu gehen haben“, so die Einschätzung von Dr. Wolfgang Ritter.

 

 

 

 

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