Kritik am Krankenhausgesetz: „Eine Reform im Blindflug“

Hausärzteverein Bamberg
Dr. Wolfgang Ritter.

Der Bundestag hatte in der vergangenen Woche mit der Ampel-Mehrheit das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen. „Das Gesetz sieht vor, dass künftig bestimmte Kliniken hausärztliche Versorgung übernehmen. Das lehnen wir entschieden ab. Hausärztliche Versorgung gehört in die Hausarztpraxen und nicht in anonyme Krankenhäuser“, erklärt Dr. Wolfgang Ritter, Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes. 

„Es ist ein Unding, dass der Bundesgesundheitsminister auf stur schaltet und unsere hausärztliche Expertise in der ambulanten Versorgung ignoriert. Die Krankenhausreform, die Lauterbach durch den Bundestag gepeitscht hat, wird die hausärztliche Versorgung deutlich verschlechtern. Die Leidtragenden werden die Patientinnen und Patienten sein“, so  Dr. Ritter weiter.

Im Nachgang zu der Bundestagsabstimmung hatte der Bundesgesundheitsminister dann in einem Zeitungsinterview ein bundesweites Kliniksterben angekündigt: „Es ist ganz klar, dass wir in zehn Jahren spätestens ein paar Hundert Krankenhäuser weniger haben werden“, so Lauterbach in der „Bild am Sonntag“. 

„Dass selbst Bayerns Gesundheitsministerin die Ankündigung eines Kliniksterbens aus der Zeitung erfahren muss, zeigt, wie der Bundesgesundheitsminister kommuniziert – oder nicht kommuniziert“, kritisiert Dr. Ritter und trifft dabei offenbar ins Schwarze.

Vorbereitung einer Bundesratsinitiative gegen das Gesetz

In einer Regierungserklärung hat Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach jetzt angekündigt, dass Bayern eine Bundesratsinitiative starten wird. Das Lauterbach‘sche Krankenhausgesetz ist zwar zustimmungsfrei, könnte aber von den Bundesländern vor den Vermittlungsausschuss gebracht werden. Zur Anrufung des Vermittlungsausschusses werden mindestens 35 Stimmen der insgesamt 69 Länderstimmen im Bundesrat benötigt. 30 Stimmen für den Vermittlungsausschuss stehen bereits fest, hat das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Demnach hätten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen sich bereits entschieden, gegen das Gesetz zu intervenieren.

CSU-Ministerin Judith Gerlach bestätigte am Dienstag nach der Ministerratssitzung auf einer Pressekonferenz die Kritik der Hausärztinnen und Hausärzte an dem Gesetz: „Wir haben das von Anfang an kritisiert: Wenn ich den stationären Bereich zusammenschmelze und zentralisiere, aber gleichzeitig den ambulanten Bereich nicht stärke, ist das ein Problem. Wir hatten das beim Bund auch mehrfach angemerkt und auch gebeten, die Ärzteschaft mit einzubeziehen. Am Ende des Tages wurde bei dieser Reform keiner richtig einbezogen, sowohl die Krankenhausträger also auch die Bundesländer und andere Beteiligte.“

Die Ampel-Mehrheit, so die bayerische Ressortchefin, habe „im Bundestag für die Reform gestimmt, ohne zu wissen, wie sich die Reform konkret für die Krankenhäuser auswirkt. Der Bundesgesundheitsminister hat keine Auswirkungsanalyse vorgelegt. Das bedeutet: Das ist eine Reform im Blindflug, bei der man hofft, dass es irgendwie funktioniert. Wir sind sehr besorgt.“

Neben der Bundesratsinitiative habe der Ministerrat „einen Sieben-Punkte-Plan zur Unterstützung der Krankenhausträger bei den notwendigen Strukturveränderungen auf den Weg gebracht“.  Kernpunkt ist die Sammlung und Auswertung von Daten, um den künftigen Bedarf besser planen zu können. Außerdem sollen es Regionalkonferenzen zur jeweiligen Krankenhausstruktur geben.

 

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