Dr. Markus Beier: Die Corona-Warn-App ist ein Baustein in der Pandemiebekämpfung

Je schneller Corona-positiv getestete Personen und ihre Kontaktpersonen informiert werden, desto weniger kann sich das Virus verbreiten. Insofern begrüßen Bayerns Hausärztinnen und Hausärzte die Corona-Warn-App. Sie ist aber – wie Bundesgesundheitsminister Jens Spahn selbst gesagt hat – kein Allheilmittel.

Dr. Markus Beier
Dr. Markus Beier

Die Corona-Warn-App schützt nicht vor dem Kontakt mit Infizierten. Entscheidend bleiben deshalb die bekannten Vorsichtsmaßnahmen häufiges Händewaschen, möglichst nicht ins Gesicht fassen, Abstand halten, Mund- und Nasenschutz in Innenräumen tragen und das richtige Niesen oder Husten in die Armbeuge“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, und ergänzt: „Ich nutze die App seit dem ersten Tag. Die Corona-Warn-App ist ein Baustein in der Pandemiebekämpfung.“

Seit Anfang der Woche kann die App auf Smartphones, auf denen das jeweils aktuelle Betriebssystem IOS bzw. Android läuft, kostenlos installiert werden. Bis Mitte der Woche ist die App bereits über sechs Million Mal heruntergeladen worden. Auf vielen älteren Geräten funktioniert die App allerdings nicht, was bereits zu öffentlicher Kritik geführt hat, da gerade Menschen mit geringem Einkommen oft über kein neues Handy verfügen und damit von der Nutzung der App de facto ausgeschlossen werden.

Die ursprüngliche Befürchtung von Datenschützern, über die App könnten auf einem zentralen Rechner Bewegungsprofile aller Nutzer gespeichert werden, wurden ausgeräumt. Die Daten werden nur auf dem jeweiligen Handy für zwei Wochen gespeichert. Die Nutzung ist freiwillig und die App kann jederzeit ausgeschaltet bzw. gelöscht werden.

Aufgrund der hohen Datenschutzvorgaben warnt die App nicht in Echtzeit, sondern meldet mit einem halben bis ganzen Tag Verspätung, dass man sich eine gewisse Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten, die über die App ein positives Testergebnis gemeldet hat. Nicht auszuschließen sind dabei Fehlalarme, da die App nicht erkennt, ob man sich im Freien oder in einem geschlossenen Raum aufgehalten hat, ob – zum Beispiel an der Kasse – eine Plexiglasscheibe Schutz geboten hat oder ob sich die betreffenden Personen mit Mund-Nasen-Bedeckungen geschützt haben.

Erhält der Nutzer den Hinweis „Erhöhtes Risiko“, rät die App, telefonisch Kontakt mit der Hausärztin oder dem Hausarzt, dem ärztlichen Bereitschaftsdienst 116 117 oder dem Gesundheitsamt aufzunehmen.

Ein Corona-Test ist nach der neuen Test-Verordnung mittlerweile auch bei Personen zulässig, die keinerlei Symptome aufweisen, insbesondere nach einer solchen App-Warnung. Ausschließlich für Tests symptomloser Personen, die eine Warnung über die Corona-Warn-App erhalten haben, gibt es seit Montag eine neue EBM-Ziffer.

Für die Laborüberweisung muss künftig das neue Muster 10c verwendet werden, was in den nächsten Tagen final abgestimmt wird. Bis das neue Muster 10c vorliegt, sollen Hausärzte vorübergehend das Muster 10 weiter nutzen und dort die 32811 eintragen. Auf dem Formular 10c befindet sich auch der jeweilige QR-Quote, der nach einem positiven Testergebnis über die Kamera des Handys eingelesen wird, um den automatischen Warnprozess zu starten.

Ziel ist es, in den kommenden Wochen die Labore mit den Gesundheitsämtern sowie dem Datenbank-Server des RKI zu vernetzen, um den App-Nutzern die Verifizierung des Laborergebnisses auf digitalem Weg anzubieten. Als Zwischenlösung bzw. bei Verlust des QR-Codes, kann die Verifizierung auch über die telefonische Hotline 0800 75 400 02 erfolgen.

Die Entscheidung über eine Krankschreibung oder die Anordnung einer häuslichen Absonderung (Quarantäne) trifft dann der behandelnde Arzt bzw. das zuständige Gesundheitsamt nach einer entsprechenden eigenen Einschätzung.

Die Warnung durch die App ist demnach also noch keine Quarantäneanweisung oder Krankschreibung und löst auch keine Lohnfortzahlung aus. Erst positiv auf Corona getestete Personen können – auch ohne Symptome, wie das Bundesgesundheitsministerium jetzt erklärt hat – eine Krankschreibung erhalten und haben dann Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ordnet das Gesundheitsamt eine Quarantäne an, erhalten Arbeitnehmer weiterhin vom Arbeitgeber ihr Gehalt. Diese wiederum werden dann vom Gesundheitsamt entschädigt.

Dr. Markus Beier: „Auch wenn wir jede Maßnahme begrüßen, die mit dazu beiträgt, die Pandemie einzudämmen, sind es wieder wir Hausärztinnen und Hausärzte die die Hauptlast tragen. Die Corona-Warn-App wird in unseren Praxen einen erhöhten Beratungsbedarf auslösen. Gerade viele ältere Menschen sind mit dieser Technik überfordert. Schon jetzt werden sechs von sieben Corona-Patienten von uns Niedergelassenen versorgt. Wir haben damit einen entscheidenden Anteil, dass in Deutschland die Krankenhäuser nicht an ihre Belastungsgrenze gestoßen sind. Umso unverständlicher ist es, dass die Politik dies nicht wertschätzt. Allein, dass unsere MFAs beim Corona-Pflege-Bonus leer ausgehen, ist eine Missachtung.“

 

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