Apropos…. Digitale Impfbescheinigung: „Beispielloses Missmanagement – mal wieder zu Lasten der hausärztlichen Praxen“

 
Dr. Markus Beier
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender
des Bayerischen Hausärzteverbandes

Das vergangene Woche vom Bundestag beschlossene „Zweite Gesetz zur Änderung des Infektions-schutzgesetzes“ sieht unter anderem zusätzlich zur bisherigen Impfdokumentation die Ausstellung eines digitalen Impfzertifikats bei einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vor – auch durch ÄrztInnen und AporthekerInnen. Grundsätzlich soll dies direkt bei der Impfung geschehen. Das digitale Impfzertifikat kann laut der Gesetzesvorlage aber auch nach Überprüfung und Dokumentation nachträglich ausgestellt werden. Dafür wird ÄrztInnen und ApothekerInnen, die sich dazu bereit erklären, eine Vergütung von bis zu 18 Euro in Aussicht gestellt. Der gelbe Impfpass soll aber weiter seine Gültigkeit behalten. Zu dem geplanten Vorgehen findet Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, klare Worte:

„Schon im November 2020 war jedem klar, dass sich mit der Zulassung der Corona-Impfstoffe die Frage einer digitalen und fälschungssicheren Bescheinigung stellt. Doch auch das konkrete Handeln des Impfvorbilds Israel im Februar veranlasste offensichtlich hierzulande keinen verantwortlichen Politiker, eine machbare Umsetzung zu planen. Warum auch, wo doch proaktive Pandemiepolitik ganz offensichtlich eh nie das Ziel in diesem Land war. Lieber wie bisher nervös den Problemen hinterher wursteln. Auch wurden nach bekannter Manier für die strategische Planung keine Experten der Versorgungsbasis eingebunden. Warum auch? Die Umsetzungsmethode nach dem Prinzip „Friss oder Stirb“ per Verordnung funktioniert bisher zuverlässig. Welchen wirklichen Aufwand die Erstellung entsprechender QR-Codes bei in unseren Praxen Geimpften noch machen wird, ist noch nicht abzusehen, aber hier besteht zumindest die Hoffnung, das eine Erstellung per Knopfdruck möglich ist.

Bei der Nacherfassung extern Geimpfter werden aber Grenzen in mehrerer Hinsicht überschritten. Zum einen wird die Prüfung möglicher Fälschungen in Impfausweisen den Praxen (oder Apotheken) aufgebürdet, die sich dazu bereit erklären. Zum anderen ist mit einem Ansturm vor den Sommerferien zu rechnen, der endgültig jeden geregelten Praxisablauf zur Versorgung Kranker über den Haufen wirft. Ganz abgesehen von den unsäglichen Diskussionen, die gerade unsere MFAs bereits jetzt schon führen müssen. Garniert wird diese Passamts-Tätigkeit mit 18 €. Was bedeutet dies eigentlich im Verhältnis zu unseren heilkundlichen Tätigkeiten? Eine Auswahl: Organisation Impfen, Beratung, Impfung und Nachbeobachtung 20 €; Ultraschalluntersuchung der Schilddrüse 8,57 €; eingehendes ärztliches Gespräch 14,24 €. Was für eine Missachtung unserer Tätigkeit und welche Unverhältnismäßigkeit!

Weder zu einem MFA-Bonus noch zur gleichzeitigen Abrechnungsmöglichkeit von Impfung und Impf- Beratung war das BMG bereit. Aber in Anbetracht einer Urlaubssaison, die direkt vor der Bundestagswahl liegt, lässt sich die Regierung die primär vermeidbare Digitalbürokratie gerne etwas kosten. Unsere Teams und wir werden es auszubaden haben, so oder so! Es ist aber durchaus eine Frage der nötigen Priorisierung unserer aller Ressourcen, ob wir uns daran wirklich beteiligen können....“

 

 

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