Steuertipps für Praxisinhaber zu Extras für MFA

 
Dr. Markus Beier

Mit Gehaltsextras lässt sich die Motivation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhöhen. Zum Jahreswechsel ist die Steuerfreigrenze für Sachbezüge von 44 auf 50 Euro pro Monat gestiegen. Der gewonnene Spielraum kann von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten dazu genutzt werden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die Praxis zu binden und neue Fachkräfte zu gewinnen. Als mögliche Sachzuwendungen können beispielsweise Jobtickets für öffentliche Verkehrsmittel, Essensmarken, Tankgutscheine und Beitragszahlungen zu einer Krankenversicherung gelten.

Diese Sachbezüge darf ihr Mitarbeiter zusätzlich vereinbarten Entgelt ohne besonderen Anlass bekommen. Beliebt sind vor allem aufladbare Geldkarten und Gutscheine. Diese können monatlich bis zu dem festgelegten Betrag gewährt werden – dann fallen darauf keine Sozialabgaben oder Lohnsteuer an.

Dies ist aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden, beispielsweise muss der steuerfreie Sachbezug zusätzlich zum Lohn gewährt werden. Weitere Informationen und Beispiele für entsprechend steuerfreie Geldkarten und Gutscheine finden Sie hier.

Dokumentieren und Belege sammeln

Lohnsteuerfreie Leistungen müssen allerdings belegt werden. Bei der nächsten Steuerprüfung müssen Sie so zum Beispiel nachweisen, dass Ihre Mitarbeiterin oder Ihr Mitarbeiter wirklich ein Jobticket hatte. Auch die Sozialversicherung kann dies nachprüfen. Wenn Sie Ihren Angestellten lohnsteuerfrei die Möglichkeit geben, beispielsweise ein Praxis-Notebook auch privat zu verwenden, sollten Sie solche Lohnzusatzleistungen schriftlich regeln.

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten für anerkannte lohnsteuerfreie Leistungen. Ob Ihre Idee darunterfällt, erfragen Sie am besten beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater. Ansonsten können bei der nächsten Steuerprüfung Nachzahlungen und viel Ärger drohen.

Themen in HOME ÜBER UNS SERVICE AKTUELL HZV FORTBILDUNG NACHWUCHS STIFTUNG :

Login Mitgliederbereich:

Login Mitgliederbereich

Suche: