Ohne korrigierte Fehlerprotokolle kein Geld?

Eigentlich seit 1. Januar 2022, spätestens aber nach Ablauf der Übergangsfrist am 1. Juli 2022 sind Vertragsärztinnen und Vertragsärzte zur Anwendung der neuen Kodierungsrichtlinie verpflichtet. Über die Änderungen und ihre Auswirkungen haben wir mit Sabine Finkmann gesprochen. Die Betriebswirtin für Management im Gesundheitswesen und als Abrechnungsexpertin Referentin des Online-Seminars „Richtig kodieren nach den neuen Richtlinien“ befürchtet, dass die neuen Vorgaben viele Praxen unvorbereitet treffen und für Chaos sorgen.

Dr. Jakob Berger
 Sabine Finkmann

Zum 1. Juli läuft die Übergangsfrist für die Anwendung der neuen Kodierrichtlinie aus. Welche Konsequenzen drohen Praxen, die auch nach dem 1. Juli nicht nach den neuen Vorgaben kodieren?

Sabine Finkmann: Die Anwendung der neuen Kordierrichtlinie ist für Vertragsärztinnen und -ärzte eigentlich schon seit 1. Januar 2022 Pflicht, das wurde so mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) von 2019 verabschiedet. Mit dieser Pflicht zur Anwendung der Kodierrichtlinie kommt auch ein Update der Praxissoftware, wodurch die Kodierung bei der Abrechnung automatisch überprüft wird und falsche Kodierungen im Fehlerprotokoll der Abrechnung auftauchen werden. Spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist gilt ab 1. Juli: Werden die Fehler nicht behoben, lässt sich bei einigen Diagnosen die Abrechnung nicht verschicken. Damit sind Praxen also faktisch gezwungen, die neuen Kodierrichtlinie anzuwenden, um das Honorar für ihre Leistungen zu erhalten.

Also höchste Zeit, sich mit den dann verbindlichen Regelungen auseinanderzusetzen. Wo sehen Sie die gravierendste Änderung?

Sabine Finkmann: Eine gravierende Änderung ist, dass nicht mehr alle Diagnosen angegeben werden dürfen, die eine Patientin/ein Patient hat. Vielmehr darf ich nach der neuen Kodierrichtlinie nur noch die Diagnoseziffern angegeben, auf die sich die Leistungen am konkreten Behandlungstermin bezogen oder diese beeinflusst haben. Wie damit umzugehen ist und wie man beispielsweise weitere Diagnosen quasi parkt und nicht löscht, gehört zu den Themen meines Seminars.

Wichtig ist zudem, dass die Prüfung der Diagnosen bei einigen ICD-Codes auch bis zu vier Quartale rückwirkend erfolgen kann. Gerade da sehe ich große Probleme auf die Praxen zukommen, besonders auf diejenigen, bei denen die Prüfmodule erst spät installiert wurden. Denn die Übergangsfrist bis 31. Juni wurde ja nicht eingeführt, um Ärztinnen und Ärzten Gelegenheit zu geben, sich mit den neuen Vorgaben und Prüfprogrammen vertraut zu machen, sondern um den Software-Häusern mehr Zeit für die Implementierung der notwendigen Updates zu geben. Wenn also das Prüfmodul erst kürzlich installiert wurde, können sich Arztpraxen im ungünstigsten Fall mit einem über 100-seitigen Fehlerprotokoll bei der nächsten Abrechnung konfrontiert sehen, das bearbeitet werden muss, bevor die Abrechnung versendet werden kann. Aber auch da gibt es in meinem Seminar den ein oder anderen Kniff, wie das Problem in Griff zu bekommen ist, worauf ich hier aus zeitlichen Gründen nicht eingehen kann.

Die neue Kodierrichtlinie wird von der KBV als Kodierunterstützung bezeichnet. Es hört sich jetzt aber nicht so an, als erleichterten die Neuregelungen tatsächlich den Praxisalltag…

Sabine Finkmann: Wenn man weiß, was ursprünglich geplant war, ist die neue Kodierrichtlinie in der jetzigen Form das Beste, was passieren konnte. Denn geplant waren ambulanten Kodiervorgaben, ähnlich wie wir sie aus dem Krankenhaus kennen, ohne eine unterstützende Software, die den Ärztinnen und Ärzten hilft, den richtigen Code zu finden. Falsche Kodierungen hätten dann viel Arbeit, Aufwand und Zeit gekostet.

Die KBV hat durchgesetzt, dass die Praxen jetzt zusammen mit der neuen Kodierrichtlinie eine Software zur Verfügung haben, die prüft und Lösungsvorschläge macht. Das ist schon eine Unterstützung. Trotzdem befürchte ich, dass die neuen Vorgaben viele Praxen unvorbereitet treffen und für Chaos sorgen. Deshalb kann ich nur raten, sich damit auseinanderzusetzen und schulen zu lassen. Ich stehe den Teilnehmenden für Fragen übrigens auch im Nachgang meines Seminars zur Verfügung!

Online-Seminar „Richtig kodieren nach neuer Richtlinie“, Dienstag, 04.10.2022, 19:00 - ca. 21:15 Uhr

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