Neue G-BA-Impfstoffempfehlung gegen Grippe – was sich ändert

Louisa Hecht, Anne Vogel, Luca Frank
Prof. Dr. Jörg Schelling 

Künftig sollen mit der Grippeschutzimpfung nur noch trivalente Impfstoffe zum Einsatz kommen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in der Schutzimpfungs-Richtlinie jetzt beschlossen. Dazu ein Kommentar von Prof. Dr. Jörg Schelling, Impfexperte und Beauftragter für Wissenschaft und Forschung des Bayerischen Hausärzteverbandes, in dem er auch die Folgen für die hausärztlichen Praxen erläutert.

„Seit einigen Jahren impfen wir in unseren hausärztlichen Praxen mit einen Vierfach-Grippeimpfstoff (QIV = quadrivalente Influenzavakzine)“, beschreibt er die derzeitige Situation. Mit seinem Beschluss, künftig wieder auf trivalente Impfstoffe (TIV) zu setzen, habe der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission reagiert, die sich auf eine Vorlage der Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezieht. „Bereits seit September 2023 empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Wechsel von quadrivalenten zurück zu trivalenten Influenza-Impfstoffen (TIV) ohne die B/Yamagata Linie, da es seit Beginn der SARS-CoV2-Pandemie im März 2020 kaum noch Nachweise einer natürlichen Influenza-Erkrankung mit B/Yamagata gegeben hat“, sagt Prof. Dr. Schelling.

Worauf sich Praxen vorbereiten sollten

Mit diesem Beschluss setze der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) also nur eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission zum Wechsel von vierfachen zu dreifachen Influenza-Impfstoffen um. „Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat bereits im August 2024 die Influenza-Impfempfehlung auch für das nächste Jahr vorausschauend angepasst und empfiehlt eine jährliche Impfung im Herbst für Personen im Alter von ≥ 60 Jahren mit einem inaktivierten Influenza-Hochdosis-Impfstoff oder bei entsprechender Indikation im Alter von ≥ 6 Monaten mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff (Standarddosis) mit jeweils der von der WHO empfohlenen Antigenkombination“, erklärt er. Der Beschluss wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und wird voraussichtlich spätestens Anfang Oktober in Kraft treten.

Verfügbarkeit von TIV derzeit nicht absehbar

Für die Praxen ändere sich damit aktuell allerdings noch nichts. „Die Änderung greift aber für die Hausärztinnen und Hausärzte erst mit der Bestellung für die Saison 2025/26 im nächsten Frühjahr. In diesem Herbst / Winter kann noch der quadrivalente Impfstoff verwendet werden, der ja auch schon bestellt wurde“, sagt Prof. Dr. Schelling. „Die Verwendung von inaktivierten quadrivalenten Impfstoffen (QIV, nicht Lebendimpfstoffe) ist während der Übergangszeit (bis max. zur Saison 2025/2026) weiterhin möglich“, zitiert er aus den neuen Anwendungshinweisen.

Wann die trivalenten inaktivierten Influenza-Impfstoffe verfügbar sein werden, sei aktuell noch nicht sicher abzusehen. „Die Verfügbarkeit von trivalenten inaktivierten Influenza-Impfstoffen wird aber erst ab der Saison 2025/2026 erwartet. Bei den Bestellungen für die Saison 2025/2026, die ja im Frühjahr 2025 stattfinden werden, müssen wir aber dann die neue Situation berücksichtigen, sagt Prof. Dr. Schelling.

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