Die Verpflichtung zur E-Rechnung kommt - seien Sie vorbereitet!

Louisa Hecht, Anne Vogel, Luca Frank
Auch Praxen müssen künftig in der Lage sein, elektronische
Rechnungen im strukturierten Format digital empfangen
und archivieren zu können.

‍Obwohl Sie Hausärztin/Hausarzt selbst keine elektronischen Rechnungen an Ihre Patientinnen und Patienten ausstellen müssen, sind Sie in Zukunft verpflichtet, elektronische Rechnungen im strukturierten Format digital empfangen und archivieren zu können. Hintergrund ist die verpflichtende Einführung von elektronischen Rechnungen im B2B-Bereich ab 1. Januar 2025. Somit müssen Sie davon ausgehen, dass Ihnen bereits ab 2025 ein Großteil Ihrer Eingangsrechnungen von Lieferanten und Dienstleistern ausschließlich digital zugestellt wird.

Mit der Umstellung nicht auf den letzten Drücker warten

„Manche Steuerbüros bieten Ihnen bereits jetzt die Möglichkeit des digitalen Belegaustausches zwischen Ihrer Praxis und der Steuerkanzlei. Praxen, welche diese Möglichkeit bislang noch nicht nutzen, sollten mit der Umstellung noch in diesem Jahr beginnen, da für eine Einrichtung digitaler Rechnungsprozesse eine Einarbeitungszeit notwendig ist und, weil die Kapazitäten der Steuerkanzleien begrenzt sind“, empfiehlt der Steuerberater Bernhard Fuchs von der Kanzlei Fuchs & Stolz in Volkach. Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater kann Sie bei der Einrichtung und bei Fragen rund um dieses Thema unterstützen.
„Sie sollten die digitale Vorgehensweise als Rechnungsmanagement verstehen, das viele Abläufe vereinfacht. Wesentlich für die Optimierung ist, dass ein Rechnungsbeleg im Idealfall nur noch einmal bearbeitet wird. Selbst bei späteren Betriebsprüfungen entfallen Vorbereitungsarbeiten weitestgehend, da sämtliche Kontoauszüge elektronisch gespeichert sind und so dem Prüfer bequem zur Verfügung gestellt werden können“, erklärt Fuchs die Vorteile.

 

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