DiGA: „Zulassungsprozedere mehr als fragwürdig"

Der Bayerische Hausärzteverband steht den Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, bislang höchst skeptisch gegenüber. Warum, erläutern Dr. Jürgen Büttner, 1. Stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, und Dr. Marc Metzmacher, stellvertretender Bezirksvorsitzender Mittelfranken und Mitglied der Arbeitsgruppe Digitalisierung des Bayerischen Hausärzteverbandes.

 
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Bezirksvorsitzender Niederbayern des Bayerischen Hausärzteverbandes.
Dr. Marc Metzmacher
 
Dr. Gerald Quitterer, Präsident der Bayerischen Landesärztekammer und Bezirksvorsitzender Niederbayern des Bayerischen Hausärzteverbandes.
Dr. Jürgen Büttner,

Seit Oktober 2020 sind im Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die ersten erstattungsfähigen Digitalen Gesundheitsanwendungen, kurz DiGA, gelistet. Fünf sind es bislang, 21 Anträge zur Zulassung weiterer DiGA werden aktuell vom BfArM bearbeitet. Informationen zum Thema DiGA hat der Deutsche Hausärzteverband in Form von FAQs auf seiner Website zusammengestellt.

Der Bayerische Hausärzteverband steht den „Apps auf Rezept“, wie die DiGA auch genannt werden, in der aktuellen Form höchst skeptisch gegenüber. Warum, erläutern Dr. Jürgen Büttner, 1. stellvertretender Landesvorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, und Dr. Marc Metzmacher, stellvertretender Bezirksvorsitzender Mittelfranken und Mitglied der Arbeitsgruppe Digitalisierung des Bayerischen Hausärzteverbandes.

Was halten Sie von DiGA auf Rezept?

Dr. Büttner: Ehrlich gesagt, nicht viel - um nicht knallhart zu sagen nichts. Grundsätzlich sind wir Hausärzte immer offen, wenn es um Innovationen geht, die den Patienten nutzen und die Versorgung verbessern. Die Hausarztzentrierte Versorgung ist das beste Beispiel. Aber wenn ich mir die DiGAS anschaue, die jetzt beim BfArM gelistet sind und wie das Zulassungsprozedere zurzeit abläuft, dann ist das doch mehr als fragwürdig. Die Unternehmen stellen einen Antrag, legen einige Daten vor und erhalten, wenn diese überzeugend erscheinen, eine Zulassung. Evidenzbasiert ist das nicht, und bei nicht nachgewiesenen positiven Versorgungseffekten kann eine DiGA trotzdem eine vorläufige Zulassung bekommen – das trifft auf drei der fünf der aktuell zugelassenen DiGA zu. Mit anderen Worten: Der Nutzen der Anwendung zeigt sich erst nach einem Jahr Blindflug, quasi im Feldversuch am Patienten zu Lasten der GKV.

Dr. Metzmacher: Mir ist auch nicht klar, wie beispielsweise eine DiGA bei Koxarthrose helfen soll. Da halte ich das Geld für die App besser investiert, indem ich Krankengymnastik verschreibe. Ein weiteres Problem ist die Datensicherheit, die kritisch zu sehen ist – schon allein dadurch, dass die App-Store-Anbieter über die Diagnose der Nutzer Bescheid wissen, wenn diese sich die Anwendung herunterladen und installieren. Meine Meinung: Hier wird viel Geld in eine Ecke verschoben, wo es nicht gebraucht wird.

Was aber tun, wenn Patienten sich die Verordnung einer DiGA wünschen?

Dr. Büttner: Vier der fünf DiGA, die aktuell erstattungsfähig sind, lassen sich anderen Fachgebieten zuordnen, da würde ich auf die Expertise der fachärztlichen Kollegen verweisen. Ich meine gelesen zu haben, dass der Berufsverband der HNO-Ärzte beispielsweise schon die Anwendung bei Tinnitus aurium als wenig hilfreich bewertet hat. Was unbedingt thematisiert werden muss ist das Thema Datenschutz und -sicherheit. Ein adäquater doppelter Passwort-Schutz ist das Mindeste, die Frage „wo steht der Server, auf dem die Daten gespeichert sind“ sollte sich auch jeder Interessent an DiGA stellen. Unterstützung bei der Einordnung und dem Umgang mit den DiGA wird auch vom IhF, dem Institut für hausärztliche Fortbildung des Deutschen Hausärzteverbandes kommen. Dort wurde eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit der Bewertung der Anwendungen aus hausärztlicher Sicht auseinandersetzt.

Dr. Metzmacher: Wir werden im Bayerischen Hausärzteverband das Thema ebenfalls weiter kritisch beobachten und gegebenenfalls dazu informieren.

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