Prinzipiell gilt: Eine Praxis kann so viele Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung anstellen, wie weiterbildungsbefugte Ärzte vor Ort und von der Befugnis umfasst sind. Es muss also für jeden Arzt in Weiterbildung am Einsatzort ein weiterbildungsbefugter Allgemeinmediziner zur Verfügung stehen.

Auch in Teilzeit tätige Allgemeinmediziner können eine Weiterbildungsbefugnis erhalten, mit der dann eine Teilzeit-Weiterbildungsstelle besetzt werden kann. Wenn Sie also in Ihrer Praxis mit mehreren Kolleginnen und Kollegen zusammenarbeiten, für die eine Weiterbildungsbefugnis in Frage kommt – in Teil- oder Vollzeit -, sollten Sie gemeinsam den Antrag auf Weiterbildungsbefugnis stellen.

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