Nein, die einmal erteilte Weiterbildungsbefugnis ist so lange gültig wie die WBO Allgemeinmedizin gilt, nach der Sie Ihre Weiterbildungsbefugnis erhalten haben. Allerdings können Sie auch nur Ärztinnen und Ärzte weiterbilden, die ihre Weiterbildung Allgemeinmedizin nach der WBO absolvieren, für die Sie eine Befugnis haben. Um also sowohl nach alter wie nach neuer Fassung der WBO weiterbilden zu dürfen, müssen Sie sowohl über eine Weiterbildungsbefugnis nach alter wie nach neuer Fassung der WBO verfügen und gegebenenfalls die Befugnis nach der „neuen WBO“ beantragen, auch wenn Sie bislang nach der „alten WBO“ als Weiterbilder tätig waren.

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