Tatsächlich ist ein wenig Fleißarbeit nötig, bei der Sie aber von Ihre Medizinischen Fachangestellten (MFA) unterstützen lassen können. Die Angaben zur Praxis und ihrer Ausstattung kann beispielsweise die MFA übernehmen. Bei den Fragen zu den Leistungen der Praxis können Sie es sich leicht machen, indem Sie der Ärztekammer Einblick in Ihre Abrechnungsdaten bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) erlauben. Dann brauchen Sie diesen Abschnitt nicht weiter zu bearbeiten bis auf Angaben aus den Verträgen der Hausarztzentrierten Versorgung (HzV): Die Anzahl der eingeschriebenen Patienten, ihre Altersstruktur und Behandlungen kann die Kammer nicht über die KV beziehen. Diese Daten müssen Sie oder Ihre MFA eintragen. Die Angaben erhalten Sie gut aufgeschlüsselt von der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG), so dass dies kein Problem darstellen sollte.

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