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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit unserem Rundfax (18.06.2021) hat sich nichts verändert: Es herrscht weiter akuter Mangel an Corona-Impfstoff. Und dies vor allem bei großen hausärztlichen Einzel-/Doppelpraxen, die gerade in ländlichen Räumen ein wichtiger Baustein in der ambulanten medizinischen Versorgung sind – während große Zusammenschlüsse, Facharztzentren, MVZs oder große BAGs aufgrund der bisher vorgegebenen Bestell-Systematik über eine ausreichende Menge an Impfstoff verfügen. Der Bayerische Hausärzteverband fordert daher dringend eine sofortige Anpassung der Impfstoff-Bestell-Systematik und damit endlich ausreichend Impfstoff für alle Hausarztpraxen in Bayern!

Unserer Forderung hat sich am Mittwoch mehrheitlich die Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) angeschlossen. In unserem angenommenen VV-Antrag heißt es: „Aus der Zahlenanalyse der saisonalen Influenza-Impfung und weiterer zentraler STIKO-Impfungen ist abzulesen, welche Fachgruppen in relevanter Menge die Impfungen in Stadt- und Landkreisen sicherstellen. In der jetzigen Phase der ambulanten Corona-Impfkampagne sind daher die Lebenslangen Arztnummern (LANR) genau dieser Fachgruppen und der dazugehörigen Praxen mit einem Versorgungsfaktor zu versehen, der dazu führt, dass diesen Fachgruppen und Praxen mindestens die doppelte Menge an Corona-Impfstoff aller anderen LANRs zugeteilt wird. Ferner müssen überdurchschnittliche große Einzelpraxen ein zusätzliches und planbares Versorgungskontingent mit Corona-Impfstoff beantragen können.“ Bei den regionalen bayerischen Impfzahlen zeigt sich eine zunehmend divergente Entwicklung, die infolge des aktuellen bundesweiten Corona-Impfstoff-Verteilsystems des Pharmagroßhandels und den für Juli avisierten Liefermengen nicht mehr ausgeglichen werden wird. Gerade große Versorgerpraxen mit nur einer oder zwei LANRs, insbesondere in ländlich strukturierten Gebieten, werden bei der Impfstoffverteilung seit Wochen nicht nach ihrem Versorgungsanteil berücksichtigt. Dies ist umgehend durch einen Korrekturfaktor innerhalb des ambulanten Bereichs auszugleichen. Davon werden auch alle gebietsfachärztlichen Praxen (z.B. Gyn, HNO und Innere Medizin) sowie Kinder- und Jugendärztliche Praxen profitieren, die schon immer Orte der Impfversorgung waren. Umverteilungen innerhalb der Kontingente der Impfzentren sind kein Ersatz für eine solche Korrektur!

Auf unseren Antrag hat die VV am Mittwoch ferner beschlossen, dass der Vorstand und alle VV-Mitglieder erneut alle zur Verfügung stehenden Mittel dafür einzusetzen, um noch vor der Bundestagswahl im September 2021 eine sicht- und messbare Anerkennung für die enormen Zusatzleistungen der niedergelassenen Vertragsärztinnen und -ärzten und ihrer Praxisteams im Rahmen des Pandemiemanagement und besonders beim Impfen zu erreichen. Der Bayerische Hausärzteverband fordert daher weiterhin eine Bonifizierung der Leistungen der Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Praxen (MFA-Bonus – einschließlich Steuerfreiheit für zusätzliche Zuwendungen und Zuschläge) und eine angemessene Honorierung der hausärztlichen Leistungen bei den Corona-Impfungen. Es ist höchste Zeit für diese Form der Anerkennung.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender 

P.S.: Werden Sie Mitglied - den Antrag auf Mitgliedschaft finden Sie hier.

Rundfax als PDF

 

 

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