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FFP2-Maskenpflicht für Patienten • Praktische Tipps zum Umgang mit dieser Neuregelung • Plus Praxisaushang zum ausdrucken

  • Ab 18.01.2021: FFP2-Maskenpflicht für Patienten ab dem 15. Geburtstag in Praxen
  • Kinder / Jugendliche zwischen 6 und 15 Jahren: Alltagsmasken ausreichend
  • Praktische Tipps zum Umgang mit dieser Neuregelung
  • Praxisaushang zum ausdrucken

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Wochenende erreichte uns die Nachricht über eine Verordnung vom 15.01.2021 zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzverordnung vom 15.12.2020 (https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2020/737/baymbl-2020-737.pdf). Mit der Verordnung vom 15.01.2021 ordnet das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine FFP2-Maskenpflicht für Patientinnen und Patienten (ab dem 15. Geburtstag) ab Montag, 18.01.2021, auch in Arztpraxen an:

„…Die bisher im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der hierzu gehörenden Einrichtungen sowie in den nach § 12 zulässigerweise geöffneten Handels- und Dienstleistungsbetrieben bestehende Maskenpflicht wird nunmehr zu einer FFP2-Maskenpflicht ausgeweitet. Dies schließt auch Arztpraxen sowie alle sonstigen Praxen, soweit in ihnen medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen erbracht oder medizinisch notwendige Behandlungen angeboten werden und soweit die Art der Leistung das Tragen einer Maske zulässt, mit ein. Die FFP2-Maskenpflicht gilt dabei nur für die jeweiligen Fahrgäste bzw. Kunden und Patienten…“ (Auszug Begründung Verordnung zur Änderung der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (11. BayIfSMV) vom 15. Januar 2021))

Da sich die Bayerische Staatsregierung der Kurzfristigkeit dieser Neuregelung bewusst ist, ist die Woche ab dem 18.01.2021 zunächst noch als Kulanzwoche eingeplant:

„…Gesundheitsminister Holetschek bekräftigte: „Klar ist auch: Wir wollen niemanden überfordern. Die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gilt zwar ab Montag, in der ersten Woche werden aber keine Bußgelder verhängt. Mit dieser ‚Kulanzwoche‘ wollen wir allen die nötige Zeit einräumen, sich Masken zu beschaffen und auf die neuen Regeln einzustellen. Dennoch gilt mein dringender Appell: Nutzen Sie dieses Entgegenkommen nicht aus, sondern halten Sie sich an die neuen Regeln!“…“ (Auszug Pressemitteilung StMin Holetschek, 15.01.2021)

Die Verordnung vom 15.01.2021 finden Sie im Wortlaut unter https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2021-34/

Was erwartet uns nun in den Praxen und wie sollten wir damit umgehen?

  • Die vielen zur hygienischen und infektiologischen Absicherung unserer Praxen in den letzten Monaten (zusätzlich) getroffenen Maßnahmen waren und sind wichtig. Dennoch sind Arzt- praxen ein sensibler Bereich für vulnerable Gruppen. In dieser Hinsicht ist es nachvollziehbar und sinnvoll, dass in der aktuellen pandemischen Lage künftig FFP2-Masken auch in Arztpraxen von Patientinnen und Patienten getragen werden müssen.
  • Sicherlich hätten wir uns und unseren Patientinnen und Patienten eine etwas längere Vorbereitungszeit gewünscht. Aber wir werden auch diese Situation ergebnisorientiert gemeinsam meistern. Zur Information Ihrer Patientinnen und Patienten an der Eingangstür Ihrer Praxis werden wir Ihnen einen Plakatentwurf zum Download auf der Homepage des Bayerischen Hausärzteverbandes unter www.hausaerzte-bayern.de kurzfristig zur Verfügung stellen. In der Karenzwoche werden Sie auch nochmal Zeit haben, einzelne Gespräche mit Ihren Patientinnen und Patienten zu führen, so dass sich alle rasch an die neuen, sinnvollen Regeln halten.
  • Auch wir sehen das Potential, dass diese Neuregelung dazu führen kann, unangenehme Diskussionen mit Patientinnen und Patienten am Empfang führen oder unangemessenem Drängen auf Befreiungen von der FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen entgegenhalten zu müssen. Treten wir dem ruhig und bestimmt entgegen und weisen wir alle Patientinnen und Patienten darauf hin, dass gerade ältere und besonders schwer erkrankte Patientinnen und Patienten in besonderer Weise von einem FFP2-Masken-Schutz profitieren.
  • Auch wenn die FFP2-Maskenpflicht derzeit nicht für uns und unsere Praxisteams gilt, empfehlen wir Ihnen und Ihrem Praxispersonal ebenfalls eine durchgehende Nutzung von FFP2-Masken, solange in der Praxis Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes stattfinden.
  • Selbstverständlich bleibt, dass in Notfallsituationen die medizinische Hilfeleistung für unsere Patientinnen und Patienten Vorrang hat.

Aktuelle berufspolitische Informationen folgen in den kommenden Tagen. Beachten Sie auch unsere weiteren Angebote auf unserer Homepage und abonnieren Sie dort unseren wöchentlichen Newsletter. Sie finden den Bayerischen Hausärzteverband unter www.hausaerzte-bayern.de im Netz.

Mit kollegialen Grüßen
Dr. Markus Beier, Landesvorsitzender

P.S.: Sie sind noch kein Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband? Informationen zur Mitgliedschaft finden Sie unter https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/ueber-uns/mitgliedschaft

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