Für alle MFA besonders aktuell und wichtig ist Modul 2 - Digitalisierung und Telematik. Es bringt Sie auf den neuesten Stand zu den Themen Elektronische Patientenakte, E-Rezept, E-AU, Videosprechstunde, Digitaler Impfnachweis und Telematische Anwendung in Delegation (bspw. EKG während HB anlegen und per Video vorstellen), um die MFA in hausärztlichen Praxen nicht herumkommen.
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Diese Fortbildung ist vor allem für MFAs gedacht, die noch nie oder nur selten mit der Verordnung von Heilmitteln zu tun hatten. Die MFAs können auf Grund von einigen Angaben des Arztes/der Ärztin eine Heilmittelverordnung (HV13) erstellen und so eine wichtige Stütze für den Praxisalltag sein.
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Wir bieten Ihnen aus unserem Themenkreis „Hausärztliches Qualitätsmanagement“ einen Grundkurs sowie ein Refresher-Seminar an. Seit dem 01.01.2006 sind alle Vertragsärzte verpflichtet nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung), innerhalb von 3 Jahren (bis Ende 2009 bzw. innerhalb von 3 Jahren nach Praxisübernahme) ein praxisinternes Qualitätsmanagement einzuführen und dieses in der Folgezeit weiter zu entwickeln.
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Das Refresher-Seminar richtet sich an all die Praxen, die die gesetzliche Forderung nach §135a SGB V (Verpflichtung zur Qualitätssicherung) bereits erfüllt und ihr Handbuch teilweise oder in Gänze fertig erstellt haben und noch etwas Hilfestellung benötigen. Das dabei benutzte QM-System spielt keine Rolle!
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In dieser Fortbildung erhalten Sie kompakt alle wichtigen Informationen über Änderungen und Neuerungen in den unter Seminarinhalt aufgeführten Themenbereichen, die Ihren Praxisalltag betreffen.
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Dieses Seminar richtet sich an das ganze Praxisteam
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Es werden Probleme der Hausarztpraxis zur Schnittstelle Pflegeheim aufgezeigt, die häufig auftreten und Zeit- bzw. energieraubend sind.
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