Bei den HZV-Verträgen, in denen die GOP 03008 nicht im HZV-Ziffernkranz enthalten ist, rechnen Sie die Hausarztvermittlung nach GOP 03008 mittels der zusätzlichen Kennzeichnung GOP 88196 über die KVB ab. Für die Abrechnung der GOP 03008 gelten die Regelungen des EBM. In den HZV-Verträgen, in denen die GOP 03008 im HZV-Ziffernkranz (Pauschale) enthalten ist, können Sie die GOP 03008 nicht über die KVB abrechnen. Dies gilt für die HZV-Verträge BKK, TK, BAHN BKK und IKKclassic.

   AOK BY  BKK  Bosch BKK  EK  TK IKK
classic
SVLFG
(LKK)
Zuschlag für
Hausarzt-
vermittlungsfall
KVB: 03008
+
88196
 HZV-
Pauschale
KVB: 03008
+
88196
KVB: 03008
+
88196
HZV-
Pauschale 
HZV-
Pauschale
KVB: 03008
+
88196

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