Im Blickpunkt Nr. 1/2021: Übersicht Abrechnung iFOBT-Stuhltest in der HZV
Im Fokus: Unterschiede in den HZV-Verträgen der unterschiedlichen Krankenkassen in Bayern bei der Abrechnung des quantitativen immunologischen Test (iFOBT).
Unsere HZV-Blickpunkte thematisieren jeweils einen Aspekt der HZV-Verträge bzw. der HZV-Abrechnung und geben Ihnen eine Hilfestellung zur Umsetzung.
Im Fokus: Unterschiede in den HZV-Verträgen der unterschiedlichen Krankenkassen in Bayern bei der Abrechnung des quantitativen immunologischen Test (iFOBT).
Bitte melden Sie als HZV-Teilnehmer(in) auch im Jahr 2021 Änderungen Ihrer Teilnahmedaten frühzeitig, um eine aktuelle Datengrundlage zu gewährleisten - denn die ist Voraussetzung für eine reibungslose HZV-Vertragsteilnahme und korrekte HZV-Quartalsabrechnungen.
Wir möchten Sie mit unserem Blickpunkt über den Umgang mit den neuen EBM-Leistungen ab 01.07.2020 für HZV-Patienten informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!
Mit dem aktuellen Blickpunkt möchten wir Sie über die Aufnahme der partizipative Entscheidungsfindung unter Einsatz der arriba-Software (www.arriba-hausarzt.de) in den HZV-Vertrag mit der Techniker Krankenkasse informieren.
Wir möchten Sie heute über die Nachreichfristen für die HZV-Abrechnung informieren.