In den HZV-Verträgen in Bayern wird die besondere Betreuungsleistung durch eine Versorgungsassistentin in der Hausarztpraxis (VERAH®) zusätzlich vergütet.

In den HZV-Verträgen BKK, EK, TK, LKK, Bosch BKK und IKK classic wird der VERAH®-Zuschlag für die Betreuung der gemäß HZV-Vertrag chronisch kranken Patienten vergütet.
Im HZV-Vertrag mit der AOK Bayern wird die Beschäftigung einer VERAH® mit einem Zuschlag zur Strukturpauschale für jeden eingeschriebenen HZV-Versicherten zusätzlich vergütet.

In den HZV-Verträgen AOK Bayern, BKK, EK, und TK können Besuchsleistungen, die die VERAH® erbringt, zusätzlich als Einzelleistungen abgerechnet werden.
Die Übersicht der Vergütungsregeln können Sie hier einsehen, die Vergütungsregeln der einzelnen HZV-Verträge finden Sie in den jeweiligen Vertragsunterlagen unter Anlage 3.

Bitte beachten Sie, dass eine Vergütung dieser Leistungen erst möglich ist, wenn Sie die zusätzliche Qualifikation an uns mittels Meldeformular und VERAH®-Urkunde gemeldet haben. Die Vergütung erfolgt stets ab dem auf die Meldung folgenden Quartal.

Stand: 22.11.2022

 

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