Im Fokus: Geriatrie-Leistungen, Bereich Delegation ärztlicher Leistungen und Bereich Pflegeheimversorgung
Wir möchten Sie heute über die neuen EBM-Leistungen ab 01.07.2016 informieren. Bitte geben Sie diese Information auch an Ihr Praxisteam weiter!
Geriatrie-Leistungen der spezialiserten geriatrischen Diagnostik und Versorgung
Die Leistungen der spezialisierten geriatrischen Diagnostik und Versorgung umfassen die Gebührenordnungspositionen (GOP) 30980, 30981, 30984 - 30986, 30988 des Abschnitts 30.13 EBM.
Die GOPen 30981 und 30984 bis 30986 können nur dann von Fachärzten (Auszug) für:
- Allgemeinmedizin oder Innere Medizin mit geriatr. Qualifikation (Anl. 1 zu § 1 des § 118a SGB V)
- Innere Medizin und Geriatrie
- Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Geriatrie
- Vertragsärzten mit der Zusatzbezeichnung Geriatrie
erbracht werden, soweit sie eine Genehmigung der KV Bayerns gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V verfügen.
Bitte beachten Sie, dass die GOPen 30980 und 30988 ohne Genehmigung der KV Bayerns abgerechnet werden können.
Die Leistung GOP 30988 wird als Zuschlag zu der GOP 03362 vergütet. Bitte beachten Sie, dass für HzV-Patienten die Leistung 03362 (Hausärztlich geriatrische Betreuung) Bestandteil der HzV-Verträge (als Einzelleistung im HzV-Vertrag AOK-S15, EK, BKK, als Zuschlag im HzV-Vertrag SVLFG (LKK) und in der Pauschale im HzV-Vertrag TK, Bosch BKK und IKK classic) ist und hierdurch die GOP 30988 bei der Abrechnug über die KV Bayerns mit einem H zu kennzeichnen ist - GOP 30988H.
Bei HzV-Patienten erfolgt die Abrechnung der GOP 30988 über die KV Bayerns mit der GOP 30988H. Die GOPen 30980, 30981, 30984 - 30986 sind ab dem 01.07.2016 für HzV-Patienten ohne besondere |
GOP |
Bezeichnung | Abrechnung bei HzV-Patienten |
30980 | Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments gemäß GOP 30984 |
KV-Schein |
30981 | Abklärung vor der Durchführung eines weiterführenden geriatrischen Assessments gemäß GOP 30984 |
KV-Schein nur bei vorliegender KV-Genehmigung |
30984 | Weiterführendes Geriatrisches Assessment gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik nach § 135 Abs. 2 SGB V |
KV-Schein nur bei vorliegender KV-Genehmigung |
30985 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30984 für die Fortsetzung des weiterführenden geriatrischen Assessments |
KV-Schein nur bei vorliegender KV-Genehmigung |
30986 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 30985 für die Fortsetzung des weiterführenden geriatrischen Assessments |
KV-Schein nur bei vorliegender KV-Genehmigung |
30988 | Zuschlag zu den Gebührenordnungspositionen 03362, 16230, 16231, 21230 und 21321 für die Einleitung und Koordination der Therapiemaßnahmen nach multiprofessioneller geriatrischer Diagnostik |
KV-Schein mit der GOP 30988H |
Bereich Delegation ärztlicher Leistungen
Zum 01.07.2016 wurde das neue EBM-Kapitel 38 - Delegationsfähige Leistungen eingeführt.
Die bisherigen Kostenpauschalen für Besuche durch nichtärztliche Mitarbeiter GOP 40240 und 40260 werden wie folgt ersetzt (vgl. KVB-Schreiben vom 30.06.2016):
Alte GOP bis 30.06.2016 | Neue GOP ab 01.07.2016 |
40240 | 38100 |
40260 | 38105 |
Diese Leistungen sind Bestandteil der Ziffernkränze der HzV-Verträge und somit auch weiterhin |
Für besonders qualifizierte nichtärztliche-Praxisassistenten (NäPa) ist neu, dass auch Hausärzte, die ihre Mindestfallzahlen für die Abrechnung der NäPa-Leistungen aus Kapitel 3 bisher nicht erreicht haben, Besuchsleistungen mit einer entsprechenden Genehmigung (Antragsformulare: KVB Homepage) durch die KV Bayerns abrechnen können.
GOP |
NäPa-Besuch in Alten-, Pflegeheim, beschützender Einrichtung |
Voraussetzungen |
38200 38205 |
Zuschlag auf 38100 - 9,39 € |
KVB-Genehmigung erforderlich, ohne |
Die GOPen 38200 und 38205 als Zuschläge auf die GOPen 38100 und 38105 spiegeln sich in |
Bereich Pflegeheimversorgung
Für Hausärzte sind im EBM-Kapitel 37 zum 01.07.2016 neue Leistungen für Patienten im Pflegeheim neu hinzugekommen. Diese sind ausschließlich abrechenbar, wenn Sie einen entsprechenden Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V mit einer stationären Pflegeeinrichtung abgeschlossen haben.
Diese Leistungen sind nicht Bestandteil der HzV-Verträge und somit über die KV Bayerns abrechenbar. |
GOP | Bezeichnung | Abrechnung bei HzV-Patienten |
37100 | "Kooperationspauschale" als Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale |
KV-Schein |
37102 | "Kooperationspauschale" als Zuschlag zur GOP 01410 (Besuch) oder 01413 (Mitbesuch) |
KV-Schein |
37105 | "Koordinierungspauschale" als Zuschlag zur Versichertenpauschale oder Grundpauschale für den koordinierenden Vertragsarzt |
KV-Schein |
37113 | Zuschlag zur Gebührenordnungsposition 01413 für den Besuch eines Patienten in einem Pflegeheim |
KV-Schein |
37120 | Fallkonferenzen | KV-Schein |
Weitere Hilfe und Informationen erhalten Sie auch beim Kundenservice der HÄVG Rechenzentrum GmbH unter 02203 / 57 56 11 11, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder Fax 02203 / 57 56 11 10.
Blickpunkt Nr. 9: Neue Abrechnungsziffern im EBM ab 01.07.2016