HzV-Vertrag
Abrechnungsfähigkeit
AOK-S15
  • Für Besuche bei Palliativpatienten gelten die oben aufgeführten Bestimmungen
    für Regelbesuche oder Besuche zur Unzeit
BKK
EK
TK
SVLFG (LKK)

     Abrechnung max. 1x pro Tag als Zuschlag auf jegliche Besuchsleistung (Regel-,
     Heimbesuch, Eiliger/ dringender Besuch bzw. Besuch zur Unzeit)
    
     Abrechnungsvoraussetzung: Palliative Betreuungssituation mit ICD-10 Diagnose
     Z51.5G und Palliativpauschale 0001

  • 1490 als Zuschlag auf 1410 oder 1418 oder 1419

     Besonderheit BKK:

  • Abrechnung von max. 10 Zuschlägen auf Besuchsleistungen pro Quartal
  • Wird nur dem Betreuarzt vergütet
  • Nicht für HzV-Patienten abrechenbar, für die der Betreuarzt bereits ein
    SAPV-Honorar erhält
Bosch BKK
IKK classic
  • Der Besuch eines Palliativpatienten ist in der HzV-Grundpauschale enthalten
    und somit
    abgegolten

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