Vertreterregelung in den HzV-Verträgen

Stand 24.01.2017

Grundsätze der Vertretungsregelung

  • Jeder HzV-Hausarzt kann jeden anderen HzV-Hausarzt vertreten
  • Voraussetzung für die HzV-Vertretung ist die Teilnahme am jeweils gleichen HzV-Vertrag

Welche Pflichten hat der HzV-Hausarzt im Falle einer Vertretungssituation?

  • Der HzV-Betreuarzt muss seinen Patienten einen HzV-Vertreterarzt benennen, dies kann z.B. durch einen Aushang in der Praxis, einen Hinweis auf der Internetseite oder durch eine Ansage am Telefon erfolgen
    Die Homepage www.hausarzt-suche.de hilft bei der Suche nach einem HzV-Vertreterarzt

Welche Pflichten hat der HzV-Patient im Falle einer Vertretung durch einen anderen HzV-Hausarzt?

  • Der Patient ist dazu verpflichtet, im Vertretungsfall den durch seinen HzV-Betreuarzt benannten HzV-Vertreterarzt aufzusuchen. Tut er dies nicht, handelt er nicht vertragskonform
  • Eine Behandlung des HzV-Patienten durch einen Nicht-HzV-Hausarzt wird nach EBM über die KVB abgerechnet
      Dies bedeutet aus Sicht der Krankenkasse aufgrund der für den HzV-Patienten bereits vorgenommenen Bereinigung eine zusätzliche finanzielle Belastung
      Im Falle einer solchen Nicht-Vertragskonformen-Inanspruchnahme (NVI) des Patienten ist die Krankenkasse vom Grundsatz her berechtigt, die Vergütung solcher Leistungen beim Patienten einzufordern

Wodurch wird die Vertreterpauschale im Rahmen der HzV ausgelöst?

  • Die Vertreterpauschale wird ausgelöst, wenn für die Behandlung eines HzV-Versicherten kein Zielauftrag und keine Überweisung vorliegen
  • Der behandelnde Hausarzt muss am HzV-Vertrag teilnehmen (HzV-Hausarzt) und darf nicht der gewählte Hausarzt des Versicherten (HzV-Betreuarzt) und nicht in der gewählten Hausarztpraxis tätig sein
  • Der Vertreter hat sich vor Erbringung der Leistung zu vergewissern, ob es sich um einen HzV-Vertretungsfall handelt, sprich: ob der Patient an einem HzV-Vertrag teilnimmt oder nicht (den Teilnehmerstatus der Patienten kann bequem über den HZV Online Key überprüft werden)

Entsteht bei der Vertretung innerhalb einer BAG / eines MVZ ein Vertretungsfall?

  • Nein, innerhalb einer BAG und einem MVZ entsteht kein HzV-Vertretungsfall
  • Das Honorar (P2) für die Behandlung des Patienten innerhalb einer BAG/eines MVZ erhält stets der gewählte HzV-Betreuarzt; die Verrechnung untereinander obliegt den Praxispartnern

Gibt es Ausnahmeregelungen, wenn vor Ort nicht genügend HzV-Vertreterärzte zur Verfügung stehen?

  • Nein. Die Aufgabe des HzV-Betreuarztes besteht darin, dem Patienten einen HzV-Hausarzt zu benennen (z.B. durch einen Aushang in der Praxis)
  • Es obliegt natürlich nicht dem HzV-Betreuarzt, ob sein Patient diesen benannten HzV-Vertreterarzt auch wirklich aufsucht
  • Um einen HzV-Vertreterarzt zu finden, hilft die Homepage www.hausarzt-suche.de

Welcher ärztliche Vertreter kann während der Urlaubszeit benannt werden?

  • Während der Urlaubszeit ist die Vertretung ähnlich der derzeitig geltenden KV-Regelung definiert, d.h. der zu vertretende HzV-Hausarzt hat einen HzV-Vertreter zu benennen bzw. seine HzV-Patienten über die Vertretung zu informieren
  • Für die Teilnahme an der Vertretungsregelung ist erforderlich, dass der vertretende Hausarzt an der HzV teilnimmt.
  • Ein Hausarzt, der nicht an den HzV-Verträgen teilnimmt, kann nicht als HzV-Vertreter benannt werden
      Wird ein HzV-Patient durch diesen Nicht-HzV-Hausarzt behandelt, erfolgt die Abrechnung der Behandlung über die KVB
      Den Krankenkassen entstehen zusätzliche Kosten für die Nicht-Vertragskonforme-Inanspruchnahme (NVI)

Wie erfolgt die Abrechnung von HzV-Versicherten in einer Vertretungssituation?

Grundsätzlich ist die Vertretungspauschale nicht am selben Tag neben der 0005, und nicht innerhalb einer BAG/ eines MVZ abrechenbar

 AOK HzV-Vertrag:
  • max. 2x/ Quartal
  •  mind. 1 persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • Prüfung des HzV-Status des Patienten mittels HZV Online Key ist verpflichtend
 BKK HzV-Vertrag
  • max. 2x/ Quartal
  • - mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • - wird nur dem Vertreterarzt vergütet
 Bosch BKK HzV-Vertrag
  • max. 1x/ Quartal
  • mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • wird nur dem Vertreterarzt vergütet
 EK HzV-Vertrag
  • max. 2x/ Quartal
  • mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
 TK HzV-Vertrag
  • max. 1x/ Quartal
  • mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • wird nur dem Vertreterarzt vergütet
 SVLFG/LKK HzV-Vertrag
  • max. 2x/ Quartal
  • max. 1x/ Tag abrechenbar
  • mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • wird nur dem Vertreterarzt vergütet
 IKKclassic HzV-Vertrag
  • max. 1x/ Quartal
  • mind. 1 Arzt-Patienten-Kontakt im Abrechnungsquartal
  • wird nur dem Vertreterarzt vergütet

 Wie erfolgt die Behandlung im ärztlichen Bereitschaftsdienst?

  • Liegt ein Notfall vor, kann der HzV-Patient jederzeit einen Arzt aufsuchen, d.h. auch einen KV-Arzt
  • Der organisierte Notfalldienst wird über die KV Bayerns organisiert, somit erfolgt auch die Abrechnung der Notdienstbehandlungen ausschließlich über die KVB, unabhängig davon, ob der Patient an der HzV teilnimmt
      Die Versorgung der Patienten ist somit zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.
  • Wird während des ärztlichen Bereitschaftsdienstes ein HzV-Patient behandelt, erfolgt die Abrechnung über die KV Bayerns
      Dies gilt auch für einen eigenen HzV-Patienten

 

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