Schritte in die Niederlassung

zwei aerzte

Das Zulassungsverfahren

Um als Vertragsarzt zugelassen zu werden, muss man sich als Erstes in ein Arztregister eintragen. Dafür muss man eine Approbation und eine abgeschlossene Weiterbildung in einem medizinischen Fachgebiet vorweisen. Arztregister werden für jeden Zulassungsbezirk von der Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) geführt.

Um die Zulassung als Vertragsarzt beantragen zu können, muss man außerdem schon wissen, wo man künftig praktizieren will und seinen Vertragsarztsitz angeben. Dabei kann man sich zwischen einer Praxisgründung und einer Praxisübernahme entscheiden.

Nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert ist es auch, sich nach der Eintragung in das Arztregister bei der KVB auf eine Warteliste im Fachgebiet Allgemeinmedizin setzen zu lassen. Wartelisten werden für alle Fachgruppen geführt, für die ein Zulassungsstopp besteht. Lässt man sich als Arzt in eine Warteliste eintragen, bekundet man sein Interesse sich in einem Gebiet niederzulassen, das eigentlich für neue Praxen gesperrt ist und sammelt Wartezeiten. Die Wartezeiten werden vom Zulassungsausschuss dann bei der Vergabe eines ausgeschriebenen Arztsitzes berücksichtigt. 

Ist man in ein Arztregister aufgenommen worden und hat einen Praxisstandort gefunden, kann man schließlich einen Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt beim örtlichen Zulassungsausschuss stellen. Für die Zulassung als Vertragsarzt ist nicht nur die berufliche Eignung entscheidend, sondern auch das Alter des Antragstellers sowie seine familiäre Situation und seine Berufserfahrung.

Die Niederlassungsformen

Wer sich als Arzt niederlassen möchte und die dafür nötige Zulassung hat, kann zwischen sechs verschiedenen Formen der Niederlassung wählen:

1. Einzelpraxis

Man kann sich zum einen mit einer eigenen Einzelpraxis selbstständig machen oder eine bestehende Einzelpraxis von einem Vorgänger übernehmen. Der Arzt in der Einzelpraxis ist aber nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Er kann sich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und so durch Erfahrungsaustausch und verstärkte Kommunikation die Versorgung der Patienten verbessern.

2. Praxisgemeinschaft

Oder man teilt sich im Rahmen einer Praxisgemeinschaft Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal – und damit Kosten – gemeinsam mit anderen Ärzten. Man arbeitet im Team und kann sich jederzeit mit den Kollegen fachlich austauschen. In der Praxisgemeinschaft hat jeder Arzt seinen eigenen Patientenstamm und rechnet diesen getrennt ab.

3. Gemeinschaftspraxis

In einer Gemeinschaftspraxis, die auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet wird, teilt man sich dagegen nicht nur die Kosten, sondern behandelt auch gemeinsam einen Patientenstamm. Trotzdem arbeitet man eigenverantwortlich und ist medizinisch unabhängig.

4. Teilzulassung

Auch die Teilzulassung ist eine Form der Niederlassung. Dabei ist man in Teilzeit selbständig mit einer eigenen Praxis. Die vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis reduziert sich dabei auf zehn Stunden pro Woche anstelle der bei einer vollen Zulassung vorgeschriebenen 20 Stunden. Ist man teilzugelassen kann man wählen, ob man die freie Zeit für Familie und Hobbies nutzen möchte oder sich halbtags in einem Krankenhaus anstellen lässt. Falls euer Planungsbereich gerade gesperrt ist, dauert es, bis eine Teilzulassung in eine volle Zulassung umgewandelt werden kann.

5. Anstellung

Oder man entscheidet sich für eine Anstellung als Arzt in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).

6. Job-Sharing

Schließlich kann man als Alternative auch Jobsharing betreiben und mit einem schon niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung kooperieren und die Arbeitszeit aufteilen. Das Jobsharing ist damit eine Sonderform der Gemeinschaftspraxis. Der Arzt erhält nur eine (begrenzte) Zulassung, weil er Praxispartner eines zugelassenen Arztes der gleichen Fachrichtung ist. Das Leistungsvolumen darf dabei aber nicht ausgeweitet werden.

 

Leitfaden Bayern Kompakt für (angehende) junge Allgemeinmediziner

Mit dem „Leitfaden Bayern Kompakt“ stellt die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband all denjenigen, die in Bayern ihre Weiterbildung zur / zum Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin machen und/oder sich im Freistaat niederlassen wollen, eine ideale Ergänzung zum „Leitfaden für angehende Hausärztinnen und Hausärzte“ des Deutschen Hausärzteverbandes zur Verfügung.

Der „Leitfaden Bayern Kompakt“ informiert über spezifische Förder- und Fortbildungsangebote in Bayern, beispielsweise der Staatsregierung, der Kassenärztlichen Vereinigung (KVB), der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA) und des Kompetenzzentrums Weiterbildung Allgemeinmedizin Bayern (KWAB), und stellt wichtige Anlaufstellen und Organisationen in Bayern vor, die man als angehende(r) Allgemeinmediziner(in) kennen sollte und die bei der Verwirklichung des Traums von der eigenen Hausarztpraxis helfen.

Dazu gehört natürlich auch der Bayerischen Hausärzteverband als berufspolitische Vertretung der Hausärztinnen und Hausärzte in Bayern und seine Stiftung, die sich vor allem der Nachwuchsförderung im hausärztlichen Bereich verschrieben hat.

Mitglieder des Bayerischen Hausärzteverbandes können den „Leitfaden Bayern Kompakt“ der Stiftung Bayerischer Hausärzteverband zusammen mit „Leitfaden für angehende Hausärztinnen und Hausärzte“ des Deutschen Hausärzteverbandes in unserem Online-Bestellservice kostenfrei anfordern.

 

leitfaden hausarzt werden

Praxisübernahme

Du möchtest dein eigener Chef in einer Hausarztpraxis in Bayern werden? Glückwunsch, eine gute Entscheidung! Um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können, benötigst du

  • 1. einen Vertragsarztsitz und
  • 2. eine Zulassung für diesen Arztsitz.

Es gibt zwei Möglichkeiten, in einer eigenen Praxis tätig zu werden: Entweder durch Neugründung einer Praxis oder durch Übernahme eines Arztsitzes/einer Praxis. Letzteres hat den Vorteil, dass eine eingerichtete Praxis mit eingearbeitetem Personal und Patientenstamm weiter betrieben werden kann.

Wie du am besten vorgehst, wenn du eine Praxis übernehmen willst erfährst du in unserem Ratgeber: "Schritt für Schritt zur Praxisübernahme"

Download "Schritt für Schritt zur Praxisübernahme"

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Ansprechpartner vor Ort

Ob Schwaben, Oberbayern oder Mittelfranken: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in jeder Region spezialisierte Niederlassungsberater, die du bei Fragen per E-Mail oder telefonisch erreichen kannst.

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Hier geht's zu einer Übersicht der Anlaufstellen in Bayern - vom Studium bis zur Niederlassung

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