Schritte in die Niederlassung
Ist man in ein Arztregister aufgenommen worden und hat einen Praxisstandort gefunden, kann man schließlich einen Antrag auf Zulassung als Vertragsarzt beim örtlichen Zulassungsausschuss stellen. Für die Zulassung als Vertragsarzt ist nicht nur die berufliche Eignung entscheidend, sondern auch das Alter des Antragstellers sowie seine familiäre Situation und seine Berufserfahrung.
Die Niederlassungsformen
Wer sich als Arzt niederlassen möchte und die dafür nötige Zulassung hat, kann zwischen sechs verschiedenen Formen der Niederlassung wählen:
1. Einzelpraxis
Man kann sich zum einen mit einer eigenen Einzelpraxis selbstständig machen oder eine bestehende Einzelpraxis von einem Vorgänger übernehmen. Der Arzt in der Einzelpraxis ist aber nicht zwingend ein Einzelkämpfer: Er kann sich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und so durch Erfahrungsaustausch und verstärkte Kommunikation die Versorgung der Patienten verbessern.
2. Praxisgemeinschaft
Oder man teilt sich im Rahmen einer Praxisgemeinschaft Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal – und damit Kosten – gemeinsam mit anderen Ärzten. Man arbeitet im Team und kann sich jederzeit mit den Kollegen fachlich austauschen. In der Praxisgemeinschaft hat jeder Arzt seinen eigenen Patientenstamm und rechnet diesen getrennt ab.
3. Gemeinschaftspraxis
In einer Gemeinschaftspraxis, die auch als Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) bezeichnet wird, teilt man sich dagegen nicht nur die Kosten, sondern behandelt auch gemeinsam einen Patientenstamm. Trotzdem arbeitet man eigenverantwortlich und ist medizinisch unabhängig.
4. Teilzulassung
Auch die Teilzulassung ist eine Form der Niederlassung. Dabei ist man in Teilzeit selbständig mit einer eigenen Praxis. Die vorgeschriebene Präsenzzeit in der Praxis reduziert sich dabei auf zehn Stunden pro Woche anstelle der bei einer vollen Zulassung vorgeschriebenen 20 Stunden. Ist man teilzugelassen kann man wählen, ob man die freie Zeit für Familie und Hobbies nutzen möchte oder sich halbtags in einem Krankenhaus anstellen lässt. Falls euer Planungsbereich gerade gesperrt ist, dauert es, bis eine Teilzulassung in eine volle Zulassung umgewandelt werden kann.
5. Anstellung
Oder man entscheidet sich für eine Anstellung als Arzt in einer Praxis oder einem medizinischen Versorgungszentrum (MVZ).
6. Job-Sharing
Schließlich kann man als Alternative auch Jobsharing betreiben und mit einem schon niedergelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung kooperieren und die Arbeitszeit aufteilen. Das Jobsharing ist damit eine Sonderform der Gemeinschaftspraxis. Der Arzt erhält nur eine (begrenzte) Zulassung, weil er Praxispartner eines zugelassenen Arztes der gleichen Fachrichtung ist. Das Leistungsvolumen darf dabei aber nicht ausgeweitet werden.
Praxisübernahme
Du möchtest dein eigener Chef in einer Hausarztpraxis in Bayern werden? Glückwunsch, eine gute Entscheidung! Um gesetzlich Krankenversicherte behandeln zu können, benötigst du
- 1. einen Vertragsarztsitz und
- 2. eine Zulassung für diesen Arztsitz.
Es gibt zwei Möglichkeiten, in einer eigenen Praxis tätig zu werden: Entweder durch Neugründung einer Praxis oder durch Übernahme eines Arztsitzes/einer Praxis. Letzteres hat den Vorteil, dass eine eingerichtete Praxis mit eingearbeitetem Personal und Patientenstamm weiter betrieben werden kann.
Wie du am besten vorgehst, wenn du eine Praxis übernehmen willst erfährst du in unserem Ratgeber: "Schritt für Schritt zur Praxisübernahme"
Download Ratgeber "Schritt für Schritt z
Ansprechpartner vor Ort
Ob Schwaben, Oberbayern oder Mittelfranken: Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns hat in jeder Region spezialisierte Niederlassungsberater, die du bei Fragen per E-Mail oder telefonisch erreichen kannst.
Hier gibt's, stets aktuell, die ganze Übersicht aller Ansprechpartner.
Hier geht's zu einer Übersicht der Anlaufstellen in Bayern - vom Studium bis zur Niederlassung