So können Sie helfen
Stiftung stärken durch Zustiftung
Sie haben auch die Möglichkeit, das Stiftungsvermögen durch eine Zustiftung aufzustocken. Einzahlungen auf das Stiftungsvermögen sind bis zu einem Betrag in Höhe von 1 Million Euro, nach Belieben verteilt auf das Jahr der Zuwendung und die folgenden neun Jahre, von der Steuer als Sonderausgabe absetzbar. Wenn Sie sich mit einer Zustiftung für die Stiftung Bayerischer Hausärzteverband engagieren wollen, nehmen Sie bitte unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Kontakt mit der Stiftung auf.
Gut zu wissen: Bei Zustiftungen aus Erbschaften oder Schenkungen entfällt die Erbschafts- oder Schenkungssteuer beziehungsweise wird rückerstattet. Der gestiftete Betrag wird dann nicht als Sonderausgabe bei der Steuer berücksichtigt.