FAQs zum Thema Weiterbildung
Hausarzt sein und Hausarzt werden - dazu haben Medizinstudierende eine Menge Fragen. Hier nehmen Experten des Bayerischen Hausärzteverbandes dazu Stellung. Schicke uns auch Deine Fragen zu diesem Thema - unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Brauche ich als Ärztin/Arzt in Weiterbildung eine eigene Berufshaftpflichtversicherung?
Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
Ja, unbedingt. Laut Paragraf 21 der Musterberufsordnung sowie der Berufsordnung für die Ärzte Bayerns besteht die Pflicht dazu. „Der Arzt ist verpflichtet, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit zu versichern“, heißt es dort.
Das ist auch sinnvoll. Ärzte in Weiterbildung sind zwar im Rahmen ihrer Praxis- oder Kliniktätigkeit über ihren Arbeitgeber versichert. Behandlungen außerhalb des Arbeitsplatzes, zum Beispiel in einem Notfall, sind dadurch aber nicht abgedeckt.
Ist die Weiterbildung Allgemeinmedizin bundeseinheitlich geregelt?
Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
Nein. Es gibt zwar eine Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer. Diese wird von den Landesärztekammern aber zum Teil mit Abweichungen umgesetzt. Gültig ist für Ärzte und Ärztinnen in Weiterbildung jeweils die Weiterbildungsordnung des Bundeslandes, in dem sie ärztlich tätig sind. Ohne ärztliche Tätigkeit ist der Erstwohnsitz entscheidend. Bei den Landesärztekammern sind die jeweiligen Weiterbildungsordnungen online abrufbar, in Bayern unter www.blaek.de -> Weiterbildung.
Bei Änderungen der Weiterbildungsordnung im Laufe ihrer Weiterbildung gilt für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung normalerweise immer die Fassung, die zu Beginn ihrer Weiterbildung in Kraft war.
Bin ich in einem Weiterbildungsverbund auf die angeschlossenen Ärzte und Krankenhäuser beschränkt?
Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:
Nein. Ein Weiterbildungsverbund ist ein Angebot, keine Verpflichtung. Wenn dem gewählte Weitebildungsverbund beispielsweise keine Kinderarztpraxis angeschlossen ist, der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung aber Wert auf einen Abschnitt in der pädiatrischen ambulanten Versorgung legt, ist es ihm/ihr freigestellt, diesen Abschnitt selbst zu organisieren.
Gibt es auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte eine Fortbildungspflicht?
Dr. Ernst Engelmayr, Fortbildungsberauftragter im Vorstand des Bayerischen Hausärzteverbandes:
Alle Vertragsärzte müssen innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte nachweisen, egal, ob sie freiberuflich oder angestellt tätig sind. Ob bei angestellten Ärztinnen und Ärzten der Arbeitgeber die Kosten für den Besuch von Fortbildungsveranstaltungen übernimmt, ist Verhandlungssache – verpflichtet ist er dazu nicht.
Weiterbildungsbefugnis 24 Monate „mit Nebenbestimmungen“ – was heißt das?
Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
Um die Qualität der Weiterbildung sicher zu stellen, kann die Weiterbildungsbefugnis an bestimmte Auflagen – Nebenbestimmungen – geknüpft sein.
Wenn zum Beispiel eine Hausarztpraxis das gesamte Spektrum der Allgemeinmedizin bietet mit Ausnahme der Dopplersonografie, die laut Weiterbildungsordnung aber zu den Weiterbildungsinhalten Allgemeinmedizin gehört, kann die Praxis eine 24-monatige Weiterbildungsbefugnis mit Nebenbestimmung erhalten. Die Nebenbestimmung würde in diesem Fall besagen, dass in der Praxis angestellten Ärzten in Weiterbildung Allgemeinmedizin während der 24-monatigen Weiterbildungszeit der Erwerb der Kenntnisse in der Dopplersonografie in einer anderen Praxis oder Klinik unter einem ebenfalls befugten Weiterbilder ermöglicht werden muss, falls sie nicht bereits von einer vorherigen Weiterbildungsstelle diese Weiterbildungsinhalte nachweisen können.
Welche Nebenbestimmungen eine Weiterbildungspraxis gegebenenfalls erfüllen muss, können Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK) unter www.blaek.de in Erfahrung bringen. Dazu müssen sie sich mit ihrer Mitgliedsnummer im „Meine BLÄK“-Portal oben rechts auf der Startseite der BLÄK registrieren. Dort können dann Befugnisdetails der einzelnen Weiterbildungspraxen aufgerufen werden.
Wo erfahre ich die Dauer der Weiterbildungsbefugnis meines Weiterbilders?
Es antwortet Dr. Dagmar Schneider, Leiterin der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin (KoStA):
Ob 6, 12, 18 oder 24 Monate - die Weiterbildung in einer Praxis wird nur für den Zeitraum anerkannt, für den die Praxis eine aktuelle Weiterbildungsbefugnis hat.
Ob und für welchen Zeitraum eine Praxis zur Weiterbildung befugt ist, lässt sich verlässlich auf der Homepage der Bayerischen Landesärztekammer (www.blaek.de) unter Weiterbildung -> Befugnisse herausfinden. Dort sind fortlaufend aktualisierte Listen weiterbildungsbefugter Praxen in allen Fachgebieten eingestellt. ZurListe der weiterbildungsbefugten Hausarztpraxen geht es hier.
Kann ich auch als Weiterbildungsassistent „Poolarzt“ werden?
Dr. Petra Reis-Berkowicz, Vorstandsmitglied im Bayerischen Hausärzteverband und Vorsitzende der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB):
In Bayern besteht die Möglichkeit, als „Poolarzt“ am Bereitschaftsdienst teilzunehmen und Dienste von Vertragsärzten zu übernehmen, ohne selbst Vertragsarzt zu sein. Ein Poolarzt muss nicht unbedingt eine abgeschlossenen Weiterbildung vorweisen; auch approbierte Ärztinnen und Ärzte, die eine mindestens zweijährige allgemeinmedizinische Weiterbildung bzw. eine mindestens zweijährige Weiterbildung in einem anderen Fachgebiet nach Weiterbildungsrecht nachweisen können und über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, erfüllen die Voraussetzungen, um als Poolarzt tätig werden zu können.
Weitere Informationen zur Tätigkeit als Poolarzt hat die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns unter https://www.kvb.de/praxis/aerztlicher-bereitschaftsdienst/poolaerzte/ bereitgestellt.
Welche Zusatzbezeichnung passt gut zur Allgemeinmedizin?
Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:
Die Klassiker sind Naturheilkunde und Homöopathie, da sie dem ganzheitlichen Ansatz der Allgemeinmedizin entsprechen und die Schulmedizin ergänzen. Diese Zusatzbezeichnungen erlauben es dem Hausarzt/der Hausärztin außerdem, eine bestimmte Patientenklientel anzusprechen, die sich in der Schulmedizin nicht optimal versorgt fühlt.
Durch die Bandbreite der Allgemeinmedizin kommt jedoch prinzipiell jede Zusatzbezeichnung in Frage. Allgemeinmediziner haben damit die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen, die ihren Interessen entgegenkommen – mehr, als das in irgendeinem anderen Fachbereich machbar ist. Sei es Sportmedizin, Akupunktur, Reisemedizin, Betriebs- oder Notfallmedizin – als Hausarzt kann ich mir Nischen aussuchen, die mir Spaß machen, und damit das Angebot meiner Praxis entsprechend ausbauen.
Was ist ein Weiterbildungsverbund?
Dr. Wolfgang Ritter, Bezirksdelegierter für München und Leiter der „AG Angestellte Ärzte“ im Bayerischen Hausärzteverband:
Um die Organisation der einzelnen Weiterbildungsabschnitte zu vereinfachen und Wartezeiten zwischen den Abschnitten oder große Ortswechsel zu vermeiden, haben sich in vielen Regionen Bayerns Krankenhäuser und Praxen zu Weiterbildungsverbünden zusammengeschlossen. Das ermöglicht es den Weiterbildungsassistenten, die komplette Weiterbildung in einer Region zu durchlaufen mit garantierter Rotation durch alle vorgeschriebenen Abschnitte.
Eine Übersicht der Weiterbildungsverbünde Allgemeinmedizin in Bayern ist auf der Website der „Koordinierungsstelle für Allgemeinmedizin“ (KoStA) unter www.kosta-bayern.de zu finden. Der Bayerische Hausärzteverband ist einer der Träger dieser Einrichtung.