SVLFG passt HZV-Vertrag an: Strukturpauschale für alle teilnehmenden Versicherten
München, 11. August 2023 – Rückwirkend zum 1. Juli greifen Vertragsanpassungen, auf die sich die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als Landwirtschaftliche Krankenkasse und der Bayerische Hausärzteverband für ihren Vertrag zur Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) geeinigt haben: Zum 1. Juli erhöht sich die Vergütung einzelner Leistungen für teilnehmende Versicherte deutlich. Dazu trägt wesentlich bei, dass die sogenannte kontaktunabhängige Strukturpauschale, die bislang nur für aktive Landwirte vergütet wurde, auf alle eingeschriebenen SVLFG-Versicherte ausgeweitet wurde. Diese quartalsweise ausgezahlte Pauschale honoriert die höheren Qualitätsanforderungen an HZV-Praxen.
„Der angepasste HZV-Vertrag der SVLFG trägt den stark ansteigenden Betriebs- und Personalkosten in den Praxen über entsprechende Honoraranhebungen Rechnung und ist Beleg für das großartige part-nerschaftliche Verhältnis mit unserem Vertragspartner SVLFG, das sich immer wieder in gemeinsamen innovativen Projekten niederschlägt“, kommentiert Dr. Wolfgang Ritter, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes, die Vertragsanpassungen. „Mit dieser Investition in die bewährten Strukturen der ambulanten hausärztlichen Versorgung leistet die SVLFG einen wichtigen Beitrag zu deren Erhalt.“
Von Seiten der SVLFG wird gesehen, dass der HZV-Vertrag den SVLFG-Versicherten seit fast 15 Jahren eine hohe Versorgungsqualität bietet und sich bewährt hat. Da sei es nur konsequent, dafür eine angemessene Vergütung bereitzustellen, begründet die Kasse die Vergütungsanpassung. Es sei schließlich im Interesse der Mitglieder, diesen auch in Zukunft die wohnortnahe hausärztliche Versorgung bieten zu können.
Die Vertragsanpassungen haben eine Laufzeit von 12 Monaten. Die Vertragspartner wollen diese Zeit nutzen, um weiter an strukturellen und inhaltlichen Anpassungen des HZV-Vertrags zu arbeiten.