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Entsetzen über Stopp der telefonischen AU „Gemeinsamer Bundesausschuss gefährdet Erfolge gegen Corona“

LogoMünchen, 20. April 2020 –„Mit dem Nein für eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom vergangenen Freitag wird der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) zur derzeit größten Gefahr in der Pandemiebekämpfung gegen COVID19 in Deutschland und gefährdet die bereits erzielte Erfolge gegen Corona“, erklärt Dr. Markus Beier, Vorsitzender des Bayerischen Hausärzteverbandes.

Um die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, galt ab 20. März 2020 eine Ausnahmeregelung, wonach die Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik vorweisen, auch nach telefonischer ärztlicher Anamnese festgestellt werden kann. Am Freitag hatte der Gemeinsame Bundesausschuss jedoch überraschend entschieden, dass ab Montag keine AU mehr ausgestellt werden darf.

Der Bayerische Hausärzteverband fordert den GBA dringend auf, diesen Beschluss zurückzunehmen.

Dr. Markus Beier: „Die erfolgreichen und einschneidenden Bemühungen von Politik, Bevölkerung und allen Gesundheitsberufen im Kampf gegen die Corona-Pandemie erleben mit dieser unverständlichen und sachlich nicht nachvollziehbaren Entscheidung des GBA einen herben und aus unserer Sicht un-verantwortlichen Rückschlag. Der Schutzwall, den wir im ambulanten Bereich gebildet haben, um die Kliniken für die Behandlung der lebensbedrohlich erkrankten Patienten zu entlasten, bekommt massive Risse.“

Der Bayerische Hausärzteverband sieht in dem Beschluss des GBA auch keinen möglichen Vorteil. Die Gefahr, dass die Möglichkeit der Telefon-AU von Patienten missbraucht werden könnte, schätzt Dr. Beier als gering ein. „Wir Hausärztinnen und Hausärzte kennen unsere Patienten und versorgen sie oft seit Jahren oder Jahrzehnten. Diese persönliche Beziehung ist ein effektiver Schutz vor Schein-Krankschreibungen. Zum anderen hilft uns diese enge Bindung, Symptome, die der Patient am Telefon schildert, besser einzuordnen und bei einem Verdacht auf eine schwere Erkrankung den Patienten in die Praxis einzubestellen oder einen Hausbesuch zu vereinbaren.“

Der GBA hatte seine Kehrtwende unter anderem damit begründet, dass „Abstands- und Hygieneregeln in allen Lebensbereichen und vor allem auch in Arztpraxen durchgängig und strikt beachtet werden“ und man deshalb nicht von „einer Erhöhung des Infektionsrisikos für Patientinnen und Patienten oder Ärztinnen und Ärzte“ ausgehe.

„Die Verantwortlichen im GBA haben leider keine Ahnung, wie es in den Praxen wirklich zu geht“, so Dr. Beier. „Wir haben nach wie vor einen extremen Mangel an Schutzausrüstungen und Desinfekti-onsmitteln, die wir dringend für die Versorgung von bestätigten Covid19-Patienten benötigen. Derzeit werden sechs von sieben Covid19-Patienten ambulant versorgt, also insbesondere durch uns Hausärz-tinnen und Hausärzte. Wir können es uns deshalb nicht leisten, bei jeder Atemwegsinfektion aus Vor-sorge Schutzmaterial zu verbrauchen. Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen ist der GBA als höchstes Gremium der Selbstverwaltung von seinem Primat abgerückt, dass der Gesundheitsschutz der Bevölkerung oberstes Handlungsprinzip ist.“


Ansprechpartner Presse: Dunya Oulatto und Ruth Sharp, Tel. 089 127392760, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

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